
smartling
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@bluebravo
Habe exakt das gleiche Problem. Es liegt bei meinem Rechner ganz klar an der Firewall bzw. der AVK-Engine (G-Data Internetsecurity).
Starte mal im abgesicherten Modus und probier's dann!
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@Salzfisch
Erstens muss das Motorrad (als Gesamtes) gar nicht durch die Scheibe passen. Ein sich davon lösendes Tei reicht durchaus um Dir kräftig das Gesicht zu verbiegen (Beispiele wie Holzklotz wurden ja bereits genannt, nur dass solche Gegenstände - da nicht mit Eigengeschwindigkeit entgegenkommend - "lediglich" mit ihrer statischen Masse einschlagen).
Zweitens ist die Wucht des Einschlags des Bikes nicht (allein) von seiner Masse bzw. der Massendifferenz gegenüber dem Smart abhängig, sondern von dem sog. Impuls. Selbiger ist ein Produkt aus Masse und der Fortbewegungsgeschwindigkeit des jeweiligen Objekts. Die kinetische Energie steigt zudem mit der Geschwindigkeit zum Quadrat!
Es ist also ein krasser Irrtum, zu glauben, der Smart hätte in einem solchen Fall "Gewichts"vorteile. Er bietet lediglich eine höhere passive Sicherheit durch sein "Gehäuse".
Genähertes Beispiel: Smart (Masse 830 kg), nach Abbremsung noch 75 km/h schnell, stößt frontal mit ungebremstem Motorrad (140 km/h und Masse 240 kg) zusammen. Bei diesem Crash hat das Motorrad in etwa den gleichen Impuls wie der Smart. Oder andersrum: Es verhält sich so, als würde es 830 kg wiegen und mit identischer Geschwindigkeit (des Smarts) in diesen einschlagen.
Selbst im LKW kann man sich bei einem Crash mit einem Bike nicht sicher sein, da auch dort Teile oder sogar der ganze "Bock" ins Führerhaus durchdringen kann, wenn er sich aufbäumt.
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Quote:
Am 20.07.2008 um 18:25 Uhr hat Kugel-Michael geschrieben:
Ich habe mir gerade mal §3 StVO (Seite 3) durchgelesen, da steht nichts von Pkw. Ich nehme an, dass entsprechende Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung (siehe Reisebusse) bekommen.Musst auch genau hingucken! ;-)
StVO § 3 Abs. 3:
Quote: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle
Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t,
ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger, für
Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu
einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit
Gepäckanhänger 80 km/h, -
Hier war ich nach dem Einparken doch etwas überrascht.
[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 20.07.2008 um 14:09 Uhr ]
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Wenn ich mir die Arbeit mache, auf die Suchfunktion hinzuweisen, dann kann ich doch auch gleich die Antwort schreiben. *kopfschüttel*
Also paolo: Ich habe auch gerade gestern mal wieder nach 'ner "Ölquelle" recherchiert. Wenn Du sowas oder auch das hier als Litergebinde nimmst hast Du alle Spatzen gefangen. Besser vom Preis-Leistungsverhältnis geht's fast gar nicht.
Übrigens: Mitglied "Autoteilemeile" = Delticom AG = "reifen-direkt.de"
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Quote:
Am 17.07.2008 um 17:40 Uhr hat the-noacks geschrieben:
dafür, dass er als privat angemeldet ist schreit es ja schon fast nach Abmahnung und Finanzamt ;-) wer es kauft ist eben selber schuld. Hat aber auch schon 2mal für 81EUR und einmal für 111EUR geklappt.Nach dem, was aus der Auktion und den von diesem Mitglied derzeit und in der Vergangeneheit angebotenen Artikeln hervorgeht, ginge eine Abmahnung und auch die Anzeige beim FA ins Leere. Erst wenn tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit vorläge und ein gewisser Ertragsschwellenwert überschritten wäre, könnte sich das FA dafür interessieren. Das ist aber derzeit (zumindest noch) nicht erkennbar.
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Quote: Aber wie gesagt, ausser mir hält sich da glaub ich eh keiner dran.
Fährst wohl bei Aldi? ;-)
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Ich würde, insbesondere zwecks Vermeidung eines Frontalcrashs mit dem Biker (denn der kann auch für einen Smartfahrer ganz schnell mal tödlich ausgehen!), neben einer massiven Bremsung so weit wie möglich nach rechts ziehen.
Es nachzurechnen ist jetzt natürlich nur blanke Theorie - in der Realität, sagt einem das Gefühl bzw. die Erfahrung, was zu tun ist. Du, Mathe, hast richtig gehandelt. Dass Du nicht überzogen reagiert hast, zeigt einem doch klar der Ausgang des Geschehens. 8 - 15 m waren noch "Luft". Bei einem Tempo von sicher 140 km/h des Bikers nicht eben viel.
Dennoch mache ich mir auch mal den Rechenspaß: Ohne Verzögerung weiterfahren, bedeutet, wenn ich auf die Schnelle richtig gerechnet habe, in gut 6 Sekunden dem LKW zu begegnen. Der Opel hinter mir wäre mir im Zweifelsfalle egal (mal davon abgesehen, is eh nur 'n Opel ;-)). Schafft der Biker das innerhalb von sechs Sekunden? Er wird während des Überholens im Schnitt 30 km/h schneller sein als der LKW (soll heißen, zu Beginn des Überholvorgangs: gleiche Geschwindigkeit, also 80 km/h; gegen Ende des ÜV: 140 km/h). Zurückzulegende Strecke während des ÜV: 19 m LKW + zuvor 10 m Abstand hinter dem LKW und 10 m beim Wiedereinscheren = ca. 40 m
Bei einer Mehrgeschwindigkeit von 30 km/h kommt er bei seinem ÜV rund 8 m vorwärts, d.h. der Biker legt während seines ÜVs durchschnittlich 8 m mehr als der LKW zurück. In 5 Sekunden hat er's also gepackt. Immer noch 1 Sekunde "Reserve" - was für ein Schisser! :lol: Spaß beiseite: Mit Deiner Einschätzung von rund 8 - 15 m lagst Du also gar nicht so daneben.
Off topic: Die 80 km/h-Beschränkung ab 3,5 t bis zu 7,5 t ZHM gilt lt. StVO nur für LKW. Bei PKW mit einer ZHM von mehr als 3,5 t ist das hingegen (leider!) noch nicht höchstrichterlich entschieden.
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Als du geboren wardst ans Licht, da weintest du, es freuten sich die Deinen;
leb so, dass wenn dein Aug' einst bricht,
du dich freust, die andern aber weinen!
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Habe jetzt die Ursache für das Windgeräusch bei meinem Smart (über dem Türgriff) ausmachen können: Da ist das Ende dieser kleinen Gummieinfassung an der Dreiecksscheibe nicht richtig fest, so dass die dort abgelenkte Luftstrom außen Geräusche verursacht. Es dringt dadurch aber keine Luft in den Innenraum. Ankleben erster Versuch hielt leider nur kurz. Nächster Versuch mit anderem Kleber demnächst.
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Ich denke mal, mehr als die umfangreichen Materialien hinter dem obigen Link wirst Du nicht finden (können).
Remember: Die Smart GmbH wurde mit Wirkung zum 1.7.2007 auf die Daimler AG verschmolzen!
Von daher wirst Du sicher nur noch Einheiten, aber keine einzelnen Umsätze mehr finden.
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Herzliches Beileid der Familie und auch Dir Mikkes. So jung - ein unglaublich tragischer Verlust!
Es hilft leider nicht (mehr) weiter, aber warum können Leute nicht wenigstens die Grundlehren ihres Jobs beachten? :cry:
Goodbye my friend, it's hard to die,
when all the birds are singin' in the sky...
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Was soll die ganze Aufregung?
Ich brauch' als Antwortender keine Benachrichtigungs-E-Mails.
Habe mir einfach bei den Favoriten die Suchseite mit meinem Nick unter "Nur Beiträge von:" verlinkt und gut is.
Da klick ich drauf und sehe, was sich bei all meinem "Senf" getan hat.
Als URL:
[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.07.2008 um 00:39 Uhr ]
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Es kann doch durchaus sein, dass er den Smart nicht gesehen hat. Kommt halt drauf an, wo er danach "gesucht" hat, im Spiegel jedenfalls nicht. ;-)
Spaß beiseite, es gibt natürlich auch viele anständige LKW-FahrerInnnen. Es sind nur Menschen, und Menschen machen nun mal Fehler. Allerdings würde man sich von manchen erheblich mehr Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein erwarten. Und deren Chefs, Disponenten (oder besser Besitzer?) sind auffällig häufig regelrechte Sklaventreiber, die eigentlich an die Wand gestellt gehörten mit dem, was sie damit provozieren.
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@apicsmart:
Quote: (...) Denn die Jungs in den großen Kisten sehen uns teilweise im Spiegel nicht.
Sobald ein LKW neben mir anstalten macht auszuscheren gibt´s schon den Dauerton aus der Doppelfanfare.
Den Jungs mach ich da auch nicht mal nen Vorwurf, denn der Smart ist so klein, das der tausendmal in den toten Winkel passt. Teilweise sogar, wenn der Fahrer den Kopf noch drehen kann.Dann bist Du aber wirklich tolerant, denn aus der Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es gerade auf der linken Seite Fahrzeugseite bei einem LKW so gut wie gar keinen toten Winkel gibt, in welchem ein Smart "verschwinden" könnte, und einen Smart im Rückspiegel zu übersehen - dazu bedarf es dann doch schon "weiterer Umstände". Das rücksichtlose Ausscheren von LKW - oft auch noch an Stellen bzw. mit einer Geschwindigkeit, bei der ein Überholen ohnehin gar nicht zulässig ist -ist imho wohl eher Ausfluss von dämlicher Arroganz oder Ignoranz.
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Nun ja, erkennbare Übermüdung am Steuer halte ich für genauso wenig tolerierbar wie eine Alkoholfahrt.
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Nun ja Meinungen unterscheiden sich sicherlich hier und da. Aber Vertragsrecht zu einfachen Kaufgeschäften gehört zu den absoluten Basics. So viel Auslegung bleibt nicht übrig. Da regelt ausnahmsweise schon der blanke Gesetzestext im BGB das meiste.
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Wichtig ist natürlich, zunächst die tatsächliche Ursache des vorliegenden Mangels zu kennen. War diese schon vor einer Woche (gemeint ist: bei Übergabe) vorhanden, Nacherfüllung verlangen, hierfür ggf. Frist setzen usw. Das ganz normale Standardprogramm halt. Anwalt wäre (und zwar von Anfang an!) hilfreich, damit Dir kein formaler Fehler unterläuft.
Oben Gesagtes gilt übrigens auch dann, wenn der Verkäufer bei der Übergabe keine Kenntnis von dem Mangel hatte. Da es sich nicht um einen sog. Verbrauchsgüterkauf handelte, kommt Dir in diesem Falle allerdings die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers leider nicht zu Gute.
Den Vertrag habe ich mir angeschaut. Er schließt m.E. die Sachmangelhaftung nicht wirksam aus. Ein rechtswirksamer Haftungsausschluss bedarf inzwischen schon einiger Zeilen mehr als nur eines pauschalen Satzes. Wobei ich nun davon ausgegangen bin, dass es sich bei Deinem gerade erworbenen Smarti nicht um einen schrottreifen Ersatzteilträger handelt. Relevant wird auch sein, wie viel Kilometer er auf der Uhr hat und ob man als Käufer mit einem derartigen Schaden jederzeit rechnen musste.
Quote: Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm ist nach Einschätzung des ADAC-Juristen Ulrich May brisant für Verbraucher, die ihr altes Auto verkaufen wollen. Laut OLG sind Haftungsausschlüsse in vorformulierten Standardverträgen unwirksam, wenn sie auch für grobes Verschulden und Personenschäden gelten sollen. So weitgehende Regelungen sind seit 2002 rechtswidrig - werden sie verwendet, sind die Klauseln insgesamt ungültig. „Privatleute, die solche Verträge abschließen, müssen zwei Jahre lang für Mängel haften“, erläutert May. Das Urteil habe erhebliche Folgen, da noch viele alte Verträge verwendet würden. (Quelle: Stefan Waschatz/DPA
Anmerkung: Vorsicht, dieser Artikel wurde wohl von einem Journalisten (unvollständig) verfasst! Der Wortlaut muss vielmehr so verstanden werden: Der Verkäufer haftet zwei Jahre lang für Mängel, die bei Gefahrübergang/Übergabe des Kaufgegenstandes vorlagen!
[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 13.07.2008 um 13:53 Uhr ]
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@Sylvia
Nee, nee, nee, besser ist's, Du musst nicht Lotto spielen! ;-)
Und Mike, bei meinem Smart hab ich schon früh (nach zwei/drei Jahren) Rostansatz festgestellt (bspw. Falz unter Frontscheibe, hinter Servicegitter zu sehen), doch ich muss mich wundern: Bis heute hat sich das nicht verschlimmert. Hab' echt anfangs gedacht, der wird keine 10 Jahre alt, aber jetzt ist er auch schon knapp 9.
Mercedes hat die diesbezügiche Kulanz inzwischen auf 8 Jahre ausgeweitet.
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15 Jahre? Raider heißt jetzt Twix und der Smart ist doch jetzt ein kleiner Mercedes. Und den einen oder anderen Mercedes hab' ich auch. Einer davon ist gerade in der MB-Niederlassung. Er ist inzwischen schon 3 (drei, nicht dreißig!) Jahre alt. Die Hecktür wurde vor 18 Monaten schon mal nachlackiert, weil Rost unter dem Griff.
Jetzt werden gerade die Heckklappe UND alle vier Türen erneuert - richtig fetter ROST in den Falzen!
Hallo Sylvia!
Schön, dass Du Dich wieder meldest und einem Smart zuwenden möchtest. Den kleinen - und bei so einem Unfall wohl unvermeidlichen - Knacks hast Du mithin erfreulicherweise überwunden. Klar, unmittelbar nach einem solch schlimmen Erlebnis fällt das zwar schwer zu glauben, aber objektiv betrachtet ist das Risiko nach einem solchen Schaden äußerst gering, dass sich sowas bei Dir wiederholt.
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Ob vom Verkäufer/Vorbesitzer vertuscht oder nicht, ich gehe mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Sachmangelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Dann könntest Du, insbesondere nach nur einer Woche, Ansprüche gegenüber dem (privaten) Verkäufer geltend machen.
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Dacht' ich mir zunächst auch, aber ich hab' vorhin mal speziell drauf geachtet und meine, der Radkasten wird dort wohl im Weg sein.
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Bei diesem Mittelspurhemmschuhen kommt noch was hinzu: Bist du dann selbst so fair und fährst, sobald es geboten ist, rüber auf die rechte Spur, eiern sie sich dermaßen lahmarschig hinten links einen ab, dass du beim nächsten LKW nicht wieder ausscheren kannst und bremsen musst. Waahhhh :evil:, schade, dass "Affekt" nicht bis zum nächsten Parkplatz gilt.
Und der Hammer ist: Machst du es dann bei zuvor als solche geouteten Mittelspuraspiranten mal genauso, regen sie sich auch noch tierisch auf.
Aber sie haben für sich im Leben wenigstens einen Vorteil: Unterbelichtete Menschen sind ja bekanntlich immer in Höchstform.
Es tut mir wirklich leid...(eine Beichte)
in small-Talk (off topic)
Geschrieben am
Dir wird vergeben, denn Du bist unzurechnungsfähig...und außerdem kindisch und unreif... :-P