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AndreasM

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    Deutschland, 80639 München
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    Rechtsanwalt
  1. Lieber Kugelblitz, Deine Empfehlung ist die falsche. Nochmal: Der Werkstatt ist es gesetzlich untersagt, Rechtsberatung zu leisten (§ 1 Rechtsberatungsgesetz). Die Werkstatt vertritt - und das ist ihr gutes Recht, hat nichts mit "Haifischmentalität" zu tun - im wesentlichen ihr eigenes Interesse, nämlich schnell den Werklohn für die Reparatur und das Geld für den evtl. gleich mitvermieteten Mietwagen zu erhalten. Ob der Kunde Wertminderung, Nebenkostenpauschale Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw. erhält ist ihr ziemlich wurscht. Der gegnerischen Versicherung geht es darum, die Aufwendungen im konkreten Schadensfall so gering wie möglich zu halten. Auch sie vertitt natürgemäß nicht die Interessen des Geschädigten. Die vertitt eben nur ein Anwalt. Mit "Punk" hat das nichts zu tun. Die versierten Verkehrsrechtler wickeln solche Unfälle unkomliziert und schnell ab. In den meisten Fällen läuft die Kontaktaufnahme über Telefon/Fax/Email, man muß noch nicht einmal in die Kanzlei kommen. Die Auffassung, es sei aufwändig und umständlich, eiunen Anwalt beizuziehen, weshalb man das nur bei Großschäden macht, ist falsch. Man kann als Geschädigter, der man nach einem Crash ziemlich durcheinander ist, viele - später eben nicht mehr zu korrigierende - Fehler machen, wenn man sich nicht an jdm. wendet, der MEINE Interessen vertritt, nicht die der Versicherung, Werkstatt etc.. Unternimmt man diesen Schritt erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird es schwer werden, einen guten Anwalt zu finden, der in dieses Boot noch einsteigt. Also: keine Scheu vor dem Anwalt, die ist unberechtigt. Ich kann mich den Beiträgen von Mhitzler und desi nur anschließen. Wer einmal den Unfall über den Anwalt abwickeln ließ, wird das nicht mehr anders machen. Viele Grüße aus München, Andreas
  2. Tja Mola, das ist genau der Fehler, den so viele machen. Wenn es mal läuft, dann läuft`s. Du bist besser beraten, Dir von Anfang an fachliche Hilfe zu holen, nicht erst dann, wenn es Probleme gibt. Warum sich selber mit Dingen herumschlagen, für die es Fachleute gibt? Das Auto repariert ja auch die Werkstatt, die Begutachtung des Schadens nimmt ein Kfz-Sachverständiger vor. Die Regulierung aber willst Du allein in die Hand nehmen, obwohl die Anwaltsgebühren beim nicht verschuldeten Unfall genauso vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu bezahlen sind wie die Reparaturkosten und die Sachverständigengebühren? Das verstehe ich nicht. Trotzdem wünsche ich Dir viel Glück und künftig unfallfreie Fahrt, Andreas
  3. Hallo liebe Smartgemeinde, seit Donnerstag habe ich mein neues CDI Cabrio. Ich habe die Kugel mit Winterreifen auf den Serien-Starlines gekauft. Nun steht die Entscheidung der Bereifung für die Sommerräder an. Feststeht, dass ich die ATU-Alufelgen nehme. Eigentlich wollte ich ja die häufig empfohlene Kombination VA 175/55R15 Conti EcoContakt, HA 195/45R15 Conti SportContakt kaufen, da wegen der geringeren Breite des Vorderrades und wegen der Besonderheiten des Conti-Eco-Contakt-Reifens der Fahrkomfort (leichtgängigere Lenkung) höher und der Rollwiderstand geringer sein sollen als bei der 195/45er Bereifung rundum. Das SC riet mir aber wegen Problemen mit dem Trust+ dringend ab (Brabus soll angeblich bei Kunden dieser Kombinationen wegen der Probleme die 175er Reifen gegen die 195er kostenlos ausgetauscht haben!?) Daher meine Fragen an alle, die diese Kombination fahren: Gibt es Probleme mit dem Trust+ bzw. der Antischlupfregelung? Soll man lieber rundherum die 195/45R15 mit Conti SportContakt oder gar 175/55R15 mit Conti EcoContakt nehmen? Erleidet man Einbußen bei der Höchstgeschwindigkeit mit einer dieser Reifenkombinationen (oder gar mit allen) ? Fragen über Fragen. Ich habe zwar alle alten Beiträge durchforstet und vieles gefunden, dennoch wollte ich das oft behandelte Thema nochmals auffrischen, auch weil ich mich morgen entscheiden muss. Danke im voraus für alle Ratschläge, Euer Andreas
  4. Hallo Mola, warum um Gottes willen lässt Du Dich von der Werkstatt in rechtlichen Fragen beraten? Erstens dürfen die das nicht und zweitens geht es meistens schief. Bei einem unverschuldeten Unfall sollte man sofort einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einschalten und sich mit dem beraten, bevor man irgendwelche Aufträge erteilt oder etwas unterschreibt. Nicht die Werkstatt, sondern der Anwalt ist der erste Ansprechpartner, egal, wie eindeutig die Schuldfrage zu sein scheint. Es geht später nicht nur um die Schuldfrage, sondern insbesondere auch um die Höhe Deiner Ansprüche. Du hast es später auch nciht mehr mit dem noch so netten Unfallgegner (oder - gegnerin) zu tun, sondern mit dessen Versicherung! Wenn Du keinen Anwalt kennst, klicke einfach auf www.anwaltsauskunft.de Dort findest Du alles, was du brauchst. Viele Grüße aus München, AndreasM
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