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Steuer für Diesel-Pkw prüfen!

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Tach!

 

Das dürfte die DPF-Nachrüster unter uns interessieren:

 

Steuer für Diesel-Pkw prüfen

 

ar - 7. Mai 2007. Die Finanzämter verschicken zurzeit neue Bescheide über die erhöhte Kraftfahrzeugsteuer für Dieselfahrzeuge. Da wundert sich mancher Fahrer eines Diesels mit Partikelfilter, dass auch er von der Erhöhung der Kfz-Steuer betroffen sein soll. Doch aufgepasst: In vielen Fällen, zum Beispiel beim VW Touareg, fehlt im Kfz-Brief nur der Vermerk über die Minderung der Partikelemissionen.

 

Mit dem Hinweis auf die Schadstoffminderung nach Euro 4 ist es nicht getan. Um den Partikelfilter in die Fahrzeugpapiere einzutragen benötigen die Kfz-Zulassungsstellen eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers aus der hervorgeht, dass das betreffende Fahrzeug mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist, außerdem die Typgenehmigung des Filters und die Angabe der Partikel-Minderungsstufe. Damit können die Fahrzeugpapiere geändert werden und das Finanzamt erhält von der Zulassungsstelle einen Hinweis um den Steuerbescheid auf die günstigere Steuerklasse umzustellen. Bei dieser Gelegenheit tauschen die Zulassungsstellen auch gleich den bisherigen Fahrzeugbrief in die neue Zulassungsbescheinigung um. Dadurch entstehen jedem Fahrzeughalter Kosten in Höhe von insgesamt 21 Euro. Prospektangaben oder Bestätigungen des Auto-Verkäufers reichen für diesen Vorgang nicht aus. Betroffene Fahrer wenden sich besser gleich an den Kundendienst ihres Fahrzeugherstellers.

 

Quelle>>

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I love you all!

 

25iq.jpg :-D

 


I love you all!

 

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Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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Nur der Richtigkeit und Vollständigkeit halber: Euro 4 ist kein "Hinweis auf eine Schadstoffminderung", sondern eine Emissionsklasse bzw. bestimmte Abgasnorm.

 

Der "kfz-steuerrechtliche und plakettentechnische Erfolg" der Nachrüstung mit einem DPFs wird in Partikelminderungsstufen angegeben. Derer gibt es derzeit insgesamt fünf.

 

Diese fünf Partikelminderungsstufen PM 1 bis PM 4 heben die betreffenden Fahrzeuge nach erfolgreicher Nachrüstung mit einem DPF jeweils in eine bessere Schadstoffgruppe gemäß Kennzeichnungsverordnung (Thema: Feinstaubplakette, Umweltzonen usw.). Die Partikelminderungsstufe PM 5 ist - aus der Natur der Sache heraus - nicht für Nachrüstungen gedacht.

 

Die Nachrüstung mit einem DPF wird zum einen übeer eine Kfz-Steuergutschrift (bis zu 330 Euro rückwirkend zum 1.1.2006) gefördert. Zum anderen entfällt mit der Nachrüstung die neue "Diesel-Strafsteuer" in Höhe von 1,20 Euro/100 ccm, die seit 1. April 2007 für Diesel-PKW ohne DPF anfällt.

 

Die Stufe PM 1 ist für die Nachrüstung von Euro-1 und Euro-2-Dieselmodellen vorgesehen, die Stufe PM 2 für die Nachrüstung von Euro-3-Modellen. Die Stufe PM 3 wurde für nicht ab Werk vorgerüstete Euro-4-PKW eingerichtet. Diese drei Stufen können mit ungeregelten Filtersystemen erreicht werden.

 

Die Stufe PM 4 gilt für ab Werk vorgerüstete Euro-4-Modelle. Die Stufe PM 5 wurde für Fahrzeuge eingerichtet, die ab dem Tag der Erstzulassung den von der EU für die steuerliche Förderung von Neufahrzeugen vorgegebenen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km einhalten.

 

Für die Einstufung nach PM 4 oder PM5 muss der Hersteller zusätzlich bescheinigen, dass trotz des abgesenkten Partikelausstoßes alle anderen für die Typprüfung erforderlichen Abgasvorschriften eingehalten werden.

 

Zu beachten ist, dass ein Filtersystem verbaut wird, welches die Partikelminderungsstufe nach Anlage XXVI der Straßenverkehrsordnung einhält. Denn nur solche sind überhaupt steuerlich förderungswürdig!

 

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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