@All Vielen Dank für Eure Infos 👍
Also - Probefahrt habe ich mit meinem Versicherer geklärt: ich schicke kurz vor Probefahrt eine Mail an den KFZ-Versicherer, mit Datum, Ort, Uhrzeit, Personaldaten. Damit ist der Wagen auch (und nur) während der Probefahrt versichert, wenn der Käufer am Steuer sitzt.
Warum TÜV "erst" jetzt - weil die Tüv-Plakette & Werkstatt sagten, Tüv im November. Es ist November.
Der Plan: Ob der pot. Käufer zu mir kommt, ist in Klärung. Ansonsten nehme ich einen Freund mit und wir fahren dort hin. Kaufvertrag machen. Was da rein kommt, kann ich vermutlich googlen, ich glaube sowas wie "Gekauft wie gesehen" ist auch wichtig. Wenn der Käufer den Wagen direkt vor Ort behalten möchte (vorherige Absprache), werden die Schilder abgeschraubt. Mit denen und dem Fahrzeugschein fahre ich (mit dem Freund) zur Abmeldung. Anschließend erhält der Käufer den Fahrzeugschein.
Wann nehme ich das Geld? Beim Kaufvertrag oder erst bei der Fahrzeugscheinübergabe? Kann ja sein, dass der Käufer sagt, neenee, nicht, wenn du nochmal mit dem Fahrzeugschein zur Abmeldung wegfährst ...
Liebe Grüße
Anni
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