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blackadder

Seitenmarkierungsleuchten SMLs LED

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Da ich gerade die Kunststoffschweller beim Lackierer habe ist mir beim Demontieren aufgefallen dass auf/in diese doch eigentlich LED-SMLs ganz gut passen könnten, jeweils vor dem Hinterrad und hinter dem Vorderrad. Die 25cm Mindestabstand zur Strasse sind gegeben.

 

Bei geschickter Design/Farbwahl z.B. in derselben Farbe wie die Seitenblinker und auch oval sowie recht flachem Design sollten die Dinger auch am Tag ordentlich aussehen, oder ?

 

Rolf


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Naja, wer so Spielereien mag wird es gut finden, ich persönlich mag sie nicht.

 

Gibt es nicht auch Vorschriften wie weit sie vom Heck bzw. der Front sein dürfen? :roll:


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Der max. Abstand von der Front und vom Heck sind beim Smart ja völlig irrelevant. Interessanter ist eine Vorschrift bzgl. des Anbauwinkels zur Hochachse sowie dass die Dinger nicht verdeckt werden dürfen was aus flacheren Winkeln durch die Kotflügel teilweise der Fall sein dürfte, andererseits sollen die SMLs von hinten nicht sichtbar sein wofür die Kotflügel wohl auch sorgen.

 

Klar ist das weitestgehend Spielerei, aber sind Dackelfänger oder Handtuchhalter was anderes ?

 

R


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@smartipercy: 250cm? Gübel, da hört das Auto doch schon wieder auf :lol:

 

Ich hatte mir das auch mal überlegt, vor dem Hinterrad welche anzubringen. Aber die strahlen dann immer nach unten und wenn die Polizisten dann mal langeweile haben...


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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@blackadder: geom. Sichtwinkel: +/- 30 Grad horizontal, +/- 10 Grad Vertikal, bei Einbau der Leuchte weniger 750mm vom Boden, 5 Grad nach unten

 

@ollisun: max. 3000mm von der vorderen Fahrzeugkante, max. 1000mm von der hinteren Fahrzeugkante, max. 3000mm Abstand von einer Leuchte zur nächsten Leuchte


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Quote:

Am 10.10.2007 um 19:41 Uhr hat mark1 geschrieben:


@ollisun: max. 3000mm von der vorderen Fahrzeugkante, max. 1000mm von der hinteren Fahrzeugkante, max. 3000mm Abstand von einer Leuchte zur nächsten Leuchte



Sicher das Du die Maßeinheit nicht vertauscht hast? :roll:

 

3 Meter von der vorderen Fahrzeugkante? :o


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Ne das wird schon stimmen, habe ich schon öfters gelesen. Aber wie gesagt diese max. Masse sind doch völlig egal.

 

Wichtig sind eher die oben angegebenen Winkel. 5Grad nach unten ist nicht viel, da wird man wohl irgendwas unterlegen müssen und 30 Grad Sichtwinkel horizontal bestimmen wohl auch den Mindestabstand von Heck und Front wegen der vorstehenden Radkästen. (reine Vermutung).

 

Naja, mal sehen das wird schon :)

 

R


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3000mm von der vorderen Kante ist schon korrekt. Schließlich sind die Seitenmarkierungsleuchten dafür gedacht, lange (>6m) Fahrzeuge in der Nacht von der Seite her erkennbar zu machen. Für diese sind sie auch zwingend vorgeschrieben (siehe §51a (6) StVZO)

 

 

@blackadder: Warum willst Du was unter die Leuchten legen? Die angegebenen Winkel sind nach meiner Interpretation Mindestmaße. Das heißt, wenn Du Dich auf Augenhöhe in einem Winkel von 90° zur Leuchte befindest (also direkt auf sie blickst), mußt Du Dich von dieser Position 5° nach unten, 10° nach oben, 30° nach vorne und 30° nach hinten bewegen. Aus jeder dieser Positionen muß die Leuchte sichtbar sein. Ich glaube nicht, daß das ein Problem ist, da der Abstrahlwinkel der auf dem Markt erhältlichen Leuchten sicherlich horizontal größer als 60° und vertikal größer als 15° ist.


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Ich dachte die Leuchte darf max 5 Grad nach unten abgewinkelt sein. Wenn das egal wäre muss natürlich nix drunter.

 

R


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Wie schon erwähnt sind es Mindestwerte. In dem angegebenen Bereich (+/- 30° horizontal, +/- 10° vertikal) muß die Lichtstärke mind. 0,6 cd betragen, darf aber den Wert von 25,0 cd nicht überschreiten.

 

Gruß

 

Mark


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