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lastsamurai

Verkaufe meinen kleinen Schwarzen

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Hallo zusammen,

 

da ich jetzt doch beschlossen habe, auf 2 Räder umzusteigen, muss der Smart gehen.

 

Hier mal der Link zum Angebot bei Mobile.

 

Wer Fragen hat, nur raus damit.

 

Gruß

Stephan

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von lastsamurai am 31.05.2007 um 16:35 Uhr ]


diekugel7qh4eo.jpg

 

Spritmonitor.de

 

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Mal nochmal nach oben hol.

 

Solange das Wetter schön ist, steigt der Wunsch nach einem Motorrad von Tag zu Tag mehr, also kauft meinen Smarty! :-D

 

Gruß

Stephan


diekugel7qh4eo.jpg

 

Spritmonitor.de

 

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Moin,

 

also ich bin ja auf der Suche nach nem günstigen Smart, und ich habe auch nen Motorrad zu verkaufen:

 

BMW R850R

Ez: 03/2001

8600km !!!

ABS, KAT, Heizgriffe,

Systemkoffer, Scheibe

graumet., 1. Hand

TÜV-AU neu

 

DAT EK 5500,- €

 

und ich würde sie zu diesem Preis hergeben,

aber ich würd nicht tauschen...

 


CDi - wir essen zeitig

(3,8L/100km)

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So, nun ist der Kleine weg!

 

Und ich bin wohl damit auch nur noch höchst selten im Smart-Forum. Deshalb danke für die schöne Zeit, die ich hier verbracht hab!

 

Gruß Stephan


diekugel7qh4eo.jpg

 

Spritmonitor.de

 

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Ich stelle mir den Thread-Titel gerade über einer Kleinanzeige in einem Hillbillie-Südstaaten-Provinzblatt der USA vor. :o

 

(Natürlich weiß ich, dass er so nicht gemeint war! :-D )


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    • Moin, sehr geehrter MBNalbach, sehr geehrter smart45005, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken: Soweit ich weiß, dürfen die vorderen Nebelscheinwerfer bei uns im Land nur unter sehr "engen" Vorraussetzungen eingeschaltet werden (z.B. "unsichtige" Witterungsverhältnisse durch z.B. Regen, Schnee, Nebel und ähnliche Naturerscheinungen......ich glaube mich auch an bestimmte definierte Sichtweiten (um ca. 50 Meter ?) zu erinnern....und dann auch nur i.V.m. dem "normalen" Abblendlicht).   Wenn jetzt die Technik des Fahrzeuges anders funktioniert, könnte es sich doch nach den hiesigen Bestimmungen eher um einen "technischen Defekt" handeln, dessen Benutzung (ggf. noch vorsätzlich/wissentlich) dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte.....   Weiterhin kann ich mir vorstellen, daß das dann auch einen Mangel darstellt, der weder von der Rennleitung (Poli...) noch von der technischen Kontrolle (AU, "TÜV") toleriert wird und zu einer Mängelmeldung (EM, erheblicher Mangel, Plakette verweigert) führen könnte, wenn es denn auffiele....   Und auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken, daß auch für das Einschalten der Warnblinkanlage bei uns im Land sehr enge Grenzen gelten..... Das Rückwärtsfahren gehört ziemlich sicher nicht dazu.   Oder liege ich mit meinem Wissensstand voll daneben und es hat sich diesbezüglich sehr viel geändert ?   mit nachdenklichen und freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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