Hallo Zusammen,
auf der Suche nach einem 451er bin ich auf ein Modell gestossen, bei dem das ESP nicht funktioniert.
Angeblich hat das die Werkstatt bereits vor 10 Jahren abgeschaltet. Aus meiner Sicht sollte man das eigentlich nicht machen. Das ESP ist doch Bestandteil der erteilten Zulassung bzw. Betreibserlaubnis. Wenn das nicht funktioniert, erlischt dann nicht die Betriebserlaubnis? Sehe ich das falsch und kann man so etwas kaufen? Grundsätzlich finde ich ein ESP schon sinnvoll, insofern warte ich da mal auf Euren Input.
Grüße
Stephan
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