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ittux

Felge Sportline auf 99'er City Coupé

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Ist zwar kein wirkliches Tunen aber optisch allemal besser als die Stahlfelgen...

 

Ich habe die Sportline Smartfelgen auf meinem Smart drauf. Problem war nur, eingetragen sind vorne 135er, die Alu haben aber 145er vorne drauf.

 

War grade beim TÜV in München und habe sie eintragen lassen. :-D:-D:-D

 

Der erste Versuch ist mangels Bescheinigung für die Felgen gescheitert. Sollte also jemand ein ähnliches Problem haben, einfach eine Mail an mich, schicke dann gerne eine Kopie von der Abnahmegenehmigung zu.

 

Schönen Gruß in die Runde

Stephan :-D

 

-----------------

Tu es oder tu es nicht, nur jammer nicht rum!

 

102673.jpg

 

 

spritmonitor.de

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ittux am 09.08.2004 um 10:09 Uhr ]

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@SMARTIPERCY...

 

magst ja recht haben, aber lt. Aussage von 2 verschiedenen Prüfern bedarf es definitiv für die Felgen eine Eintragung... möglicherweise hatte ich ja auch den falschen Bericht für die Felgen.. auf jedenfall haben sie ziemlich nen Aufstand wegen den Dingern gemacht... von wegen anderer Verbrauch, Steuerbefreiung etc... wie auch immer, die 30 Euro tun nicht weh und ich hab auf jedenfall jetzt meine Ruhe :)

 

Irgendwie haben die in Deutschland mittlerweile so viele Vorschriften, dass da keiner mehr so wirklich durchblickt...

 

Gruß

Stephan

 

Nachtrag EG-Genehmigung: Genau diesen Schein hatte ich dabei, ist aber trotzdem lt. TÜV-Prüfer (war in München-Taufkirchen) nicht ausreichend und muss eingetragen werden... keine Ahnung was da jetzt stimmt, aber sie sind drin *freu*

[ Diese Nachricht wurde editiert von ittux am 09.08.2004 um 13:51 Uhr ]

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    • Hallo,   für das Thema Räder und Reifen wird diese Tabelle von diversen Stellen (Stichprobe heute früh war ein kurzes Telefonat mit meinem Lieblingsprüfer) als der Stand der Technik angesehen und die hinterlegten Informationen entsprechend genutzt. Ein Dokument, dass den Stand der Technik beschreibt, hat nicht per se rechtliche Verbindlichkeit, eine Abweichung davon wird - zumindest wenn etwas schief gegangen ist - aber regelmäßig hinterfragt und muss begründet werden. Der Klassiker ist bei Abweichungen vom Stand der Technik z.B. die Zahlungsverweigerung von Versicherungen. Im Gerichtsverfahren orientieren sich dann Sachverständige und Richter gerne an exakt solchen Dokumenten, wobei natürlich immer gilt: Vor Gericht und auf hoher See...   Ich sehe diese Tabelle damit auch nicht als in Stein gemeißelt an, aber zumindest als eine sehr typische Orientierungshilfe z.B. für einen aaS. Die weiter oben formulierte Aussage "... macht sich strafbar..." ist damit aus meiner Sicht und solange sich der Sachverständige innerhalb der dokumentierten Werte bewegt für übertriebene Panikmache. Im konkreten Fall liegt aber die gewünschte Kombination beim beschriebenen Maximalwert und nicht im Bereich "ideale Breite", den ich für mich bevorzugt einhalten würde, daher wäre die Kombination der Reifen nicht meine Lieblingskombination. Wirtschaftlich betrachtet ist es wahrscheinlich günstiger, neue besser passende Reifen gemäß einer aufzutreibenden ABE zu kaufen und die gebrauchten Reifen weiter zu verkaufen oder zu verschenken statt die Kosten und das Risiko für eine Einzelabnahme und Eintragung in Kauf zu nehmen, bei denen das Ergebnis unsicher ist.   Grüße Marcus
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