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Anonymous

Garantie

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Hallo Smarties,

wie sieht es beim Neukauf eigentlich mit der Garantie aus? Muss man die teuren Insprektionen machen, damit man die Garantie erhält? Kann man das beim Neukauf aushandeln? Wie sieht es bei den Importen mit den Garantien aus? Kann die Garantieansprüche bei einem Importsmart kostenlos in Deutschland geltend machen?

 

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Hallo Toni!

Ich warte zwar auch noch auf meinen Süßen aber soviel ich mitbekommen habe sind die Inspektionen weit günstiger als bei anderen Fabrikaten und ich denke wenn Du die nicht machst verfällt auch die Garantie..is doch irgendwie logisch.

Gruß Jamiro :confused:

[Diese Nachricht wurde von Jamiro30 am 16. Juli 2001 editiert.]


Liebe Grüße Jami

 

ICQ-Nr.:402-120-664

 

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oopps...so sollte der smiley aussehen: :confused:


Liebe Grüße Jami

 

ICQ-Nr.:402-120-664

 

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Hallo Tomi,

die Garantie von MCC über 3Jahre bzw. 40.000km ist nur mit den vorgeschriebenen Inspektionen der Vertragswerkstätten (alle 15.000km beim Benziner, 12.500km beim cdi oder 1x im Jahr) möglich. Wird eine Inspektion ausgelassen fallen auch eventuelle Garantieansprüche weg.

Die Garantie gilt auch für Importfahrzeuge. Ansprüche können in ganz Europa (zumindest in den Ländern, in denen der Smart vertrieben wird) geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Inspektionen.

@ Jamiro:

Über den Edit-Button edit.gif kann man seinen Beitrag noch editieren und so z.B. den Skript verbessern.

------------------

Smarte Grüße

Elmar - smart-forum.de - Team

KO-MR 276

www.smart-welt.de

elmar@smart-welt.de

Smart-Club#: 00532

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    • Moin, sehr geehrter Schwarzermann, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkungen: und und   Neben den weitgehend subjektiv und "kreativ" vorgenommen "Einschätzungen" sehe ich hier noch einen ganz anderen Aspekt, der bisher nicht angesprochen und/oder beachtet worden ist bzw. noch gar nicht "auf dem Schirm" war: Ich bin da nicht (ganz) vorschriften- und rechtssicher, ABER: Die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen müssen auch beidseitig GLEICHZEITIG aus BESTIMMTEN WINKELN jeweils zu sehen sein. Das Foto gibt dazu wenig her, es müssten dazu (Kontroll-) Messungen vorgenommen werden, ob die Vorschriftenlage hier gem. der StVZO erfüllt sein könnten oder eben nicht. Ich habe den Eindruck, daß durch die Tonne dazu zu viel verdeckt wird......   Im Zweifel mal eine technisch kompetente Prüfstelle konsultieren.....   Und bei dem Postulat der Beleuchtung des hinteren Kennzeichens spielt die Tageszeit nun wirklich keine Rolle.....im Winter wird es spät hell und früh dunkel......außerdem gibt ja noch andere Witterungserscheinungen (Gewitter, Starkregen, Nebel und, und und.....).   Außerdem war doch im Eingangs-Post auch  der Aspekt der Gesetzeskonformität deutlich genannt.....   Also nicht enttäuscht sein, wenn es von der Rennleitung dann doch mal die "rote Karte"gibt.....   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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