Nicht zulässig ist das Tönen der "vorderen Seitenscheiben bis zur RĂĽckenlehne des Fahrersitzes". Zulässig ist das Tönen der "hinteren Seitenscheiben hinter der RĂĽckenlehne des Fahrersitzes". FĂĽr den Tönungsgrad gibt es keine Einschränkungen. Dies gilt fĂĽr alle Fahrzeuge mit 2 AuĂźenspiegeln.Â
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