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Timmy88

Alus von 451 auf 450

Empfohlene Beiträge

Hallo,

wie ist das eigentlich, kann ich auch Alu Felgen von einem 451-er auf meinen 450-er montieren?

Ich hätte da welche die ich nicht schlecht finde.

 

Keskin KT9 Smartie Alufelgen schwarz Sommerreifen Hankook breit Smart fortwo 451

 

Schade, hätte gerne ein Bild dazu eingestellt aber ich kann kein Bild einstellen.

 

Gruß

Chris

 


ForTwo 450, Bj.05, 61PS

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auch wenn Du die Vermutung haben könntest, dass dies hier ein Paralleluniversum zum Smart-Club sein könnte, dem ist nicht so... :lol:

 

Sprich, alles was Dir dort schon gesagt wurde, gilt auch hier.


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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Upps, OK das war mir nicht so klar, dachte es sind hier noch andere Mitglieder unterwegs.

Kurz zu den Felgen, die sind nicht unbedingt toll für die allgemeinheit, aber es ging doch auch nur darum ob ich Felgen vom 451-er auch auf meinen 450-er verbauen kann, mit den Spurverbreiterungen für die HA.

Aber danke dir für deinen Hinweis.

:)


ForTwo 450, Bj.05, 61PS

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hab Dir schon im Club geantwortet! ;-)

 

 


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

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    • Moin, sehr geehrter Marcus-450, sehr geehrte Forengemeinde !   Auch von mir ein herzliches Willkomenn im Forum !   Auf die Bemerkung:   Ich gebe mal zu bedenken:   Bei dem hier in Rede stehenden Smart 450 handelt es sich doch wohl um den "roten", der zumindest "der Optik nach" (blaue Rund-um-Leuchte) zu Sonderrechtsfahrten berechtigt zu sein scheint...oder irre ich mich da ?   Der sollte doch (so weit mir bekannt) im öffentlichen Straßenverkehr so (mit der blauen "Festbeleuchtung") doch ausschließlich von Personen geführt werden dürfen, die zum Führen von Sonderrechts-Signalen ausgebildet, geprüft und rechtlich zugelassen sind.....DAS darf doch wohl der normale Fahrerlaubnis-Inhaber deutlich NICHT....."einfach so"...   Und gehört VOR FAHRTANTRITT dann nicht auch dazu, daß sich der Fahrer (berechtigt zum Führen von Sonderrechtssignalen) zumindest von den essentiellen Grundfunktionen des Fahrzeuges sicher vertraut machen sollte (zu denen m.M.n. auch das "Starten des Motors" gehört) ??? (War zumindest "früher" mal so. Mir wird "Angst und Bange", was heute anscheinend so mit Sonderechtssignalen ausgestatteten Fahrzeugen auf den öffentlichen Straßenverkehr losgelassen zu werden scheint....).   Oder wird das blaue Rund-um-Licht gar nicht im öffentlichen Verkehr geführt ? (Fahrzeug ist dann ja nur normal verkehrsteilnehmend.....aber auch dann sollte man doch Bescheid wissen, VOR Fahrtantritt).   mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig   
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