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_gustav_

Betriebserlaubnis ;)

Empfohlene Beiträge

Hi,

ein Bekannter hat mir folgendes Urteil zugeschickt:

Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen.
(OLG Köln, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).


Gruß, Gustav


 

Ciao, Gustav [ meine Userpage · A 170 CDI ]

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wenn das so ist dürfte aber auf deutschen strassen kein opel unterwegs sein, die gefährden alles und jeden... ;-)

greetz chrizzlee

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greetz chrizzlee

 

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