Moin, sehr geehrter Bigwig49, sehr geehrter dieselbub, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
und:
Ich gebe mal zu bedenken......
Wurde eigentlich auch etwas zur "Laufleistung" des Wagens bzw. der wesentlichen Komponenten gesagt, verhandelt und (kaufvertraglich) schriftlich niedergelegt zugesichert ?
M.M.n. sagt der Begriff "Kilometerstand" doch nur aus, daß das Zählwerk einen gewissen Wert anzeigt (und dieser vom Verkäufer und Käufer angelesen werden kann)...
Die Werte können übereinstimmen, müssen sie aber nicht.......
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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