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Marc1984

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Wie geil ist das denn :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

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" Humor ist wenn man trotzdem lacht " :-)

 

 

ICQ: 323-466-595

 

 

 

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    • Zur Frage bezüglich aufgesuchter "Werstatt", aw, nein. Zum Glück gibt es im Grossraum Emmelshausen eine freie Meisterwerkstatt, welche sich auch " meinem" Smart annimmt und in Koblenz, Beatusstr. gibt es ne kompetente Mercedes-Werkstatt, die  mir auch hilft. Ist aber leider recht teuer, aber immer noch besser, als sich wieder einen anderen Gebrauchten zu suchen. Und damit zum Thema Abzocke beim (Gebraucht)Kfz-Kauf und der Rechtsauffassung im besten D aller Zeiten. Ich habe gemäss Verkäuferangaben (seine Fahrzeugbeschreibung im Internet) einen EURO4 -Wagen gekauft. Nach Ummeldung und erhaltenem Kfz-Steuerbescheid, hat er nur EURO3 und der Verkäufer weigert sich bzgl Rückabwicklung und behauptet, nun mit anwaltlicher Unterstützung, diese Beschreibung, tech. Angabe nicht gmacht zu haben, obwohl die Verkaufsanzeige abgespeichert ist und als Beweis vorliegt. Das Gericht hat einen GÜTETERMIN" IN 1/2 Jahr angesetzt, bei einem Gebrauchsgegenstand! Erwähnenwert halte ich auch den Hinweus, die Falschangabe wurde von einem LandesBEAMTEN (welcher häufig Gebrauchtfahrzeuge und E-Teile anbietet und somit als technisch versiert eingestuft werden kann) im Internet eingestellt. So viel zum Rechtsbewustsein von "angeblichen" Vorbildern.
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