Und what about dem §? ;-)  Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt gem. § 19 Abs. 2 StVZO, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch die  a.) die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart verändert wird, b ) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder c ) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.  Gem. § 19 Abs. 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug, wenn den mit der Veränderung im Zusammenhang stehenden Einschränkungen, Ein-/ Anbauanweisungen oder der Abnahmeverpflichtung gemäß Bauartgenehmigung, Teilegenehmigung, pp. nicht nachgekommen wurde.  Patrick