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Smart 451

Wohnwagen am Smart

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vor 31 Minuten schrieb Funman:

Äh... das heißt, alle Niederländer mit Wohnwagen sind illegal unterwegs? Sapperlot!

Ich muss da noch was klarstellen, eh ich dann wirklich aus dem Thema raus bin.

 

Gemeint war Zugvorrichtung am Smart natürlich. 😑

 

Und endgültig wech. 🚪🏃‍♂️


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vor 1 Stunde schrieb Funman:

Äh... das heißt, alle Niederländer mit Wohnwagen sind illegal unterwegs? Sapperlot!

 

Natürlich nicht, aber wenn man mir einem Gespann wie auf dem Bild unterwegs ist, dann ist man eben illegal unterwegs  da beisst die Maus koin Faden ab!

 

Die Geschwindigkeiten sind in diesen Falle doch sekundär!

Die Gewichte sind ausschlaggebend  und die sind in diesem Fall bar jeglicher Realität!

 

Ich verstehe Euer Problem nicht, aber ich muss auch nicht alles verstehen! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 3 Stunden schrieb SmartManI:

@Smart--99

Was ist das für ein Wohnwagen am 451er?

Sieht gut aus aber irgendwie zu schwer?

 

Smarte Grüße, SmartMan

Ein Qek Junior mit Leergewicht von 360 kg. Made in der Ehemaligen DDR.

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vor 18 Minuten schrieb Smart--99:

mit Leergewicht von 360 kg

Und den darfst mit dem 451er noch ziehen? 
Da ziehst aber nur die luftgefüllte Hülle 😜
Funman hat geschrieben, dass er nur 300 kg leer hat.

bearbeitet von SmartManI

Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

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vor 7 Stunden schrieb SmartManI:

Und den darfst mit dem 451er noch ziehen? 
Da ziehst aber nur die luftgefüllte Hülle 😜
Funman hat geschrieben, dass er nur 300 kg leer hat.

 

Folgende Anhängelasten gelten zumindest mit der AHK von MDC am Smart:

 

450er ForTwo bis Ende 2002 ohne ESP    300 kg   35 kg Stützlast

450er ForTwo ab Anfang 2003 mit ESP    350 kg   35 kg Stützlast

451er ForTwo ab 2007                                 450 kg   45 kg Stützlast

453er ForTwo ab 2015                                 550 kg   50 kg Stützlast

453er ForFour                                                750 kg   50 kg Stützlast

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Was habt ihr denn? Der Qek wurde auch vom Trabant 601 gezogen mit 26 Pferdchen.

Darum ist das Ding auch heute noch sehr gesucht für Quads usw.

Der "fette" Wohnwagen ist natürlich zu schwer, scheint aber so beladen worden zu sein dass immerhin die Stützlast passt.

Und da das Ding eine Auflaufbremse hat ist es praktisch nur Bergab gefährlich damit zu fahren. Der Smart an sich gibt das her leistungsmässig, nur die Fahrstabilität und Beschleunigung dürfte mau sein🙄

Aber wenns einmal rollt...😉

 

Und dass die NL-Polizei sagt dass nur Fahrräder usw an die Kupplung dürfen ist schlicht Unkenntnis.

Die ABG plus Eintragung gilt europaweit, zumindest sind keine Einschränkungen (auch nicht in den FZG-Papieren eingetragen.

bearbeitet von Outliner

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vor 46 Minuten schrieb Outliner:

Der "fette" Wohnwagen ist natürlich zu schwer, scheint aber so beladen worden zu sein dass immerhin die Stützlast passt.

Und da das Ding eine Auflaufbremse hat ist es praktisch nur Bergab gefährlich damit zu fahren. Der Smart an sich gibt das her leistungsmässig, nur die Fahrstabilität und Beschleunigung dürfte mau sein🙄

Aber wenns einmal rollt...😉

 

Das ändert aber nix dran, daß dieses Gespann wegen seines Gewichts auf jeden Fall nicht zulässig ist!

Da dies ein Oldliner ist, dürfte der Wohnwagen nur 300 kg wiegen, das kann ich mir bei diesem Monstrum auch in Leichtbauweise nicht vorstellen! 

 

vor 11 Stunden schrieb Smart 451:

sondern generell darf in den Niederlanden an der Zugvorrichtung nur ein Fahrradträger oder ähnliches montiert werden.

Anhänger sind davon ausgeschlossen.

 

Warum soll denn in Holland eine ordnungsgemäß montierte und eingetragene AHK am Smart nur für einen Fahrradträger zulässig sein, das verstehe ich nicht? 🤔

Auch wenn das abgebildete Gespann auf jeden Fall aufgrund des Gewichts unzulässig sein dürfte, ist ein Anhänger mit den entsprechenden Dimensionen zulässig. Das wäre ja hanebüchen, so etwas zu verbieten und dürfte auch gegen EU Recht verstoßen! Nur weil das Zugfahrzeug ein Smart ist, heisst das ja noch lange nicht, daß die AHK auf einen Fahrradträger limitiert ist, außer es wäre eine, die bauartbedingt auf dies beschränkt ist.

Man muss sich nur an die eingetragenen Gewichte halten, das ist ja klar.

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 4 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Das ändert aber nix dran, daß dieses Gespann wegen seines Gewichts auf jeden Fall nicht zulässig ist!

 

Natürlich! Aber es ist wie gesagt technisch möglich wie man sieht.

Soll ja Leute geben die ziehen mit ihren Zähnen ganze Eisenbahnzüge...😂

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Bei uns in Deutschland dürftest Du da ohnehin schon von den Truckern geteert und gefedert worden sein, wenn Du mit 60 km/h auf der Autobahn unterwegs bist, bevor die Polizei Dich raus winken kann!  😉

bearbeitet von Ahnungslos

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Die kotzen ja schon wenn man artig 80 fährt mit Anhänger.

Aber ein HP 350 läuft auch bei 130 Km/h stabil hinter der Kugel. Habe ich mal gehört...

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Wobei es sogar Fahrzeuge gibt, die mit Anhänger auf der Autobahn auf 60 km/h limitiert sind, nämlich Motorräder, siehe dort!

 

Ich habe einmal eine Doku gesehen, in der eine Polizeistreife einen Motorradfahrer mit Anhänger auf der Autobahn raus gewunken hat und ihm einen Strafzettel verpassen wollte, weil er zu schnell gefahren ist.

Der hat die aber gleich mal auflaufen lassen, weil es sich nämlich dabei um eine Harley gehandelt hat, die hinten zwei Räder hatte, also ein Dreirad und damit ein mehrspuriges Fahrzeug! 🙂

Zuerst wollten die das gar nicht glauben, dann wurden die Augen immer größer und sie mussten zugeben, daß sie das nicht wussten!

 

Da wirste so alt wie ne Kuh und lernst immer noch dazu! 😉

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Korrekt. Das ist auch was ich oben meinte. Trikes und Quads...oder eben wie angeführt die Tri-Glide von HD.

Selbst die komischen Roller mit zwei Rädern vorn sind mehrspurige KfZ und dürfen unter Anderem mit PKW-Führerschein gefahren werden.

Und dann gibts auch noch Moppeds die aussehen wie ein Kettcar, quasi ein umgedrehtes Trike. Can Am Spyder z.B.

Ein Bekannter fährt so ein Gerät offen+, das Ding geht wie die Hölle.

Auch da gelten die Regeln für mehrspurige KfZ.

Ich weiss allerdings nicht wie einspurige Motorräder mit Nachläufer geregelt sind, als Beispiel mal der Roller "Berlin"...

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vor 54 Minuten schrieb Outliner:

wie angeführt die Tri-Glide von HD.

 

Stimmt, das war die korrekte Bezeichnung im Harley Davidson Style. 🙂

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vor 22 Stunden schrieb SmartManI:

Und den darfst mit dem 451er noch ziehen? 
Da ziehst aber nur die luftgefüllte Hülle 😜
Funman hat geschrieben, dass er nur 300 kg leer hat.

Der mit 300 kg ist ungebremst. Meiner hat ne mechanische Auflaufbremse und deshalb Leergewicht 360 kg 

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Was aber beim Smart uninteressant ist, dort wird nicht zwischen gebremst/ungebremst unterschieden da es sehr wenige Anhänger gibt die bei dem Fliegengewicht eine eigene Bremse haben.

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vor 14 Minuten schrieb kartfahrer:

Das ist einfach falschrum. Der Smart gehört hinten hin.

Smart-Womo2.PNG

Das muss ich auch verneinen.

Ein Smart gehört gefahren!


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Skeched Smart Car_4.jpg

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Was aber nur bei den Kanisterköppen der rebellischen teetrinkenden Insulaner erlaubt ist.

Aber die fahren eh auf der "falschen" Seite.

Interessant daran: Wie kann länderabhängig Sicherheit definiert werden? Die Physik ist doch global...

Ich erinnere mich daran an einem Pickup Traktorscheinwerfer auf der Stossstange installiert zu haben weil die Gläser von der Weltpolizei keine Wellenlinie hatten. Plastikscheiben am Scheinwerfer, pöhse!

Und heute hat jedes Fahrzeug Plastikscheiben am Scheinwerfer.

So wie auch erst seit Kurzem kein Dynamo mehr am Fahrrad Vorschrift ist da der Gesetzgeber hinter der Realität meilenweit hinterher hinkt...

bearbeitet von Outliner

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