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JoeM55

Smart 450 cdi - Breitreifen auf LM-Felgen Kaufempfehlung

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

bei mir steht gerade ein Reifenwechsel an.

Nicht wegen abgefahrenen Reifen, sondern wegen dem Alter :(


Ich würde gerne von den "Fahrradreifen" bei cdi Model 450 wegkommen.

Daher bräuchte ich euren Rat.
Würde gerne neue LM mit Reifen kaufen.

Was würde ohne großen Aufwand funktionieren, was müsste ich beachten (Kotflügelverbreiterung usw.)
Ist das beim TüV vorzuführen oder geht es mit ABE.
Kenne mich da gar nicht aus :(
Bei den zornigen 41 PS ginge es auch nur ums Aussehen, aber TüV-konform natürlich.

 

Danke schon mal für eure Rückmeldungen.

 

Viele Grüße 

 

 

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Wenn Du Smart Serienfelgen verwenden willst, dann kämen die Corelines oder die Strikelines in Frage, nicht zu verwechseln mit den Spikelines, siehe dazu diese Seite! 🙂

Damit kannst Du dann die empfehlenswerte Kombination 175er vorne und 195er hinten fahren, dazu gibt es auch von Smart ein Gutachten, das ich Dir zur Verfügung stellen könnte.

Das einzige, das man Dir dann aufdoktrinieren könnte wären Ansteckverbreiterungen an den Radläufen hinten.

Bei den Brabus Monoblocks kämen die Varianten IV, V oder VI in Frage.

Auch da könnte ich mit Gutachten dienen.

Ansonsten dann eben Zubehörfelgen, für die Du dann entsprechend das dazugehörige Gutachten benötigst.

 

Lass Dir aber vom Verkäufer nicht erzählen, daß auch Felgen des 451er Smarts auf den 450er passen, aufgrund der anderen Einpresstiefen der Felgen geht das zwar theoretisch, aber nur in Verbindung mit Distanzscheiben an den Hinterrädern, was aber die Abnahme dann schon wieder etwas anspruchsvoller macht.

bearbeitet von Ahnungslos

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vor einer Stunde schrieb Ahnungslos:

Wenn Du Smart Serienfelgen verwenden willst, dann kämen die Corelines oder die Strikelines in Frage, nicht zu verwechseln mit den Spikelines, siehe dazu diese Seite! 🙂

Damit kannst Du dann die empfehlenswerte Kombination 175er vorne und 195er hinten fahren, dazu gibt es auch von Smart ein Gutachten, das ich Dir zur Verfügung stellen könnte.

Das einzige, das man Dir dann aufdoktrinieren könnte wären Ansteckverbreiterungen an den Radläufen hinten.

Bei den Brabus Monoblocks kämen die Varianten IV, V oder VI in Frage.

Auch da könnte ich mit Gutachten dienen.

Ansonsten dann eben Zubehörfelgen, für die Du dann entsprechend das dazugehörige Gutachten benötigst.

 

Lass Dir aber vom Verkäufer nicht erzählen, daß auch Felgen des 451er Smarts auf den 450er passen, aufgrund der anderen Einpresstiefen der Felgen geht das zwar theoretisch, aber nur in Verbindung mit Distanzscheiben an den Hinterrädern, was aber die Abnahme dann schon wieder etwas anspruchsvoller macht.

War es denn nicht so dass das Gutachten für die Strikeline erst ab BJ 2002 oder 2003 gültig war und nicht für die vorherigen Baujahre des 450er? Gruß


...Humor ist wenn man trotzdem lacht😄

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vor 16 Minuten schrieb wetabi:

War es denn nicht so dass das Gutachten für die Strikeline erst ab BJ 2002 oder 2003 gültig war und nicht für die vorherigen Baujahre des 450er? Gruß

 

Das stimmt, aber zum einen fährt der TE einen Bj. 2003 und zum anderen heisst das ja nicht, daß es bei Smarts vor 2003 nicht auch verwendet werden kann! Das Gutachten bestätigt ja schon mal, daß die Räder hinsichtlich Festigkeit und Traglast für den Smart 450 geeignet sind und der Prüfer, der sie an einem vor 2003 nicht im Rahmen einer etwas teureren Einzelabnahme einträgt, dem gehört zurecht die rote Karte gezeigt, denn aus technischer Sicht gibt es dafür überhaupt keine Begründung!

 

Es gibt ja auch von anderen Felgenherstellern Räder mit Gutachten, die diese Endung *15 in der EG Genehmigungsnummer überhaupt nicht als Voraussetzung drin stehen haben, das ist ja der Smart ab 2003.

Da steht nur pauschal e1*98/14*0080*.... ohne Endung drin, d.h. diese Räder können an alle 450er seit Anbeginn der Fertigung drauf geschraubt werden und genau so ist es auch richtig!

 

Über die seltsame Art und Weise, wie Smart und Brabus das in ihren Gutachten praktizieren, lasse ich mich jetzt nicht noch einmal aus, da habe ich ja schon viel drüber geschrieben! In einem Wort kann man das durchaus abgekürzt als Schwachsinn bezeichnen! 🙄

 

 

bearbeitet von Ahnungslos

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Danke für die schnelle Rückmeldung:
Technische Daten (Hälfte wieder vergessen 😞 )
Smart cdi ist Bj. 2003, vor der Modellpflege

Was mich verwirrt - Smart hatte ich vor längerem nachgefragt, warum man (3 ltr. Rabatt ist schon lange abgelaufen) nicht auf 
145er Reifen wechseln kann, zur Not mit passendem Felgenwechsel 

Antwort schlicht: Geht nicht

Aber wenn ich jetzt eine Zubehör-Felge (175er) für Vorne kaufen würde, dann ginge das mit ABE oder TÜV - Eintrag?

Ich habe gerade mal geschaut - auf der Seite "sprechen" alle über das Model 450, aber ich trau der Sache nicht, ob hier nicht immer der Benziner gemeint ist.

Oder ist das schlußendlich egal?

Viele Grüße 

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vor 11 Minuten schrieb JoeM55:

Smart cdi ist Bj. 2003, vor der Modellpflege

 

Was soll denn das heissen? 🤔

Was steht als Endung der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... in Deinen Papieren drin?

 

vor 11 Minuten schrieb JoeM55:

Was mich verwirrt - Smart hatte ich vor längerem nachgefragt, warum man (3 ltr. Rabatt ist schon lange abgelaufen) nicht auf 145er Reifen wechseln kann, zur Not mit passendem Felgenwechsel 
Antwort schlicht: Geht nicht

 

Bei wem hast Du denn da nachgefragt? 🤔

Bisher ist es mir noch immer gelungen, den Fragenden die Papiere für eine 4J Felge mit 145ern vorne zu senden, damit diese ihren Prüfer besänftigen konnten!

Aber 145er vorne ist doch trotzdem blöd! 175/195 ist angesagt! 🙂

 

vor 11 Minuten schrieb JoeM55:

Aber wenn ich jetzt eine Zubehör-Felge (175er) für Vorne kaufen würde, dann ginge das mit ABE oder TÜV - Eintrag?

 

Naja, eine Felge reicht dazu nicht aus, es sollte schon ein ganzer Satz für Deinen Smart sein! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 16 Minuten schrieb JoeM55:

Ich habe gerade mal geschaut - auf der Seite "sprechen" alle über das Model 450, aber ich trau der Sache nicht, ob hier nicht immer der Benziner gemeint ist.

 

Nee, ist er nicht!

In den Gutachten sind die Dieselfahrzeuge explizit mit aufgeführt.

Da steht dann eben drin, daß der 3 Liter Status dann entfällt, aber das ist ja hinten so vorne wie hoch, weil sich dadurch ja keine Veränderungen oder Nachteile ergeben!

Dann sollen die eben den 3 Liter Status in den Papieren austragen, schietegol.

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 3 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Was soll denn das heissen? 🤔

 

 

Bei wem hast Du denn da nachgefragt? 🤔

Bisher ist es mir noch immer gelungen, den Fragenden die Papiere für eine 4J Felge mit 145ern vorne zu senden, damit diese ihren Prüfer besänftigen konnten!

Aber 145er vorne ist doch trotzdem blöd! 175/195 ist angesagt! 🙂

 

 

Naja, eine Felge reicht dazu nicht aus, es sollte schon ein ganzer Satz für Deinen Smart sein! 😉

 

Modellpflege 2004 (Januar) war "Umbenennung in ForTwo"
Hat meiner um ein paar Tage verpasst 😅

 

Sorry, war schlecht ausgedrückt

 

Es soll ein ganzer Satz drauf mit Reifen!

 

Aber richtig ist doch (145er oder 175er) - ich brauche ein Gutachten/Nachweis, das ich die Reifen auf das Fahrzeug anbringen darf, oder?

Hättest Du ein konkretes Angebot (hier für Mittelerde bei Frankfurt), was ich mir anschauen könnte?

 

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vor 1 Minute schrieb JoeM55:
vor 2 Stunden schrieb JoeM55:

Ich würde gerne von den "Fahrradreifen" bei cdi Model 450 wegkommen.

Aber richtig ist doch (145er oder 175er) - ich brauche ein Gutachten/Nachweis, das ich die Reifen auf das Fahrzeug anbringen darf, oder?

 

Der eine Zentimeter an der Vorderachse 145er statt 135, macht doch in Sachen Sicherheit nur einen marginalen Unterschied.

Dann sind es doch nach wie vor Fahrradreifen! Da sehe ich eigentlich keinen Sinn drin!

 

Für die 145er braucht man eben 4 Zoll breite Felgen vorne, weil man auf die 3,5 Zoll breiten Felgen keine 145er aufziehen darf.

Je nachdem, ob Du jetzt Stahlfelgen oder Alufelgen drauf hast, bräuchtest Du eben von diesen Felgen die 4 Zoll Ausführung für die Vorderachse, wenn Deine vorderen Felgen noch 3,5 Zoll sein sollten.

Aber wie schon geschrieben, da sehe ich keinen Sinn drin!

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vor 31 Minuten schrieb JoeM55:

Modellpflege 2004 (Januar) war "Umbenennung in ForTwo"
Hat meiner um ein paar Tage verpasst 😅

Sorry, war schlecht ausgedrückt

 

Um ganz sicher zu gehen in meiner Aussage, ja ich weiss, ich bin eben Perfektionist, schreibe doch einfach mal die EG Genehmigungsnummer aus Deinen Papieren ab, also die e1*98/14*0080*.. ab, die Endung hinter dem Stern ist das ausschlaggebende!

 

Anfang 2004 war zwar die Umbennennung des city-coupe und Cabrio in den ForTwo, und in diesem Rahmen wurden auch Austattungen leicht angepasst, aber als Modellpflege würde ich das jetzt mal nicht bezeichnen, weil die Fahrzeuge technisch unverändert geblieben sind!

Das war eher ein Marketinggag bzw. vertriebstechnische Maßnahme!

Siehe auch die Modellhistorie!

 

Und wie Du dort lesen kannst, sind in diesem Zusammenhang auch die 135er Räder an der >Vorderachse weg gefallen und die Steuerbefreiung galt auch für den cdi mit 145er Reifen vorne, genauso steht es nämlich auch in der Bescheinigung drin, die es von Smart zu diesem Thema gibt! 

Von daher ist die Aussage, daß dies nicht möglich ist, schlichtweg Blödsinn in Reinstform! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 51 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Um ganz sicher zu gehen in meiner Aussage, ja ich weiss, ich bin eben Perfektionist, schreibe doch einfach mal die EG Genehmigungsnummer aus Deinen Papieren ab, also die e1*98/14*0080*.. ab, die Endung hinter dem Stern ist das ausschlaggebende!

 

Anfang 2004 war zwar die Umbennennung des city-coupe und Cabrio in den ForTwo, und in diesem Rahmen wurden auch Austattungen leicht angepasst, aber als Modellpflege würde ich das jetzt mal nicht bezeichnen, weil die Fahrzeuge technisch unverändert geblieben sind!

Das war eher ein Marketinggag bzw. vertriebstechnische Maßnahme!

Siehe auch die Modellhistorie!

 

Und wie Du dort lesen kannst, sind in diesem Zusammenhang auch die 135er Räder an der >Vorderachse weg gefallen und die Steuerbefreiung galt auch für den cdi mit 145er Reifen vorne, genauso steht es nämlich auch in der Bescheinigung drin, die es von Smart zu diesem Thema gibt! 

Von daher ist die Aussage, daß dies nicht möglich ist, schlichtweg Blödsinn in Reinstform! 😉


e1*98/14*0080* - das steht im Fahrzeugschein nichts weiter
Was sollte da noch kommen?


Hatte eben mal über Google nachgeschaut - schlicht kein Angebot zu finden für LM zum Bj/Modell
Ist ja auch eben nicht mehr neu.
Denke, das Ganze scheitert evtl. schon daran.
 

Solltest Du noch einen Anbieter kennen, dann wäre ich Dir dankbar für die Adresse

 

Viele Grüße 

 

 

 

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Die für den 450er bekommst Du natürlich nur noch gebraucht, da ist der Markt für Neuteile zu gering geworden.

Ich habe Dir noch ne PN, also eine persönliche Nachricht geschrieben! 

 

vor 9 Minuten schrieb JoeM55:

e1*98/14*0080* - das steht im Fahrzeugschein nichts weiter
Was sollte da noch kommen?

 

Hinter dem Stern hinter der 0080 stehen doch noch zwei Zahlen!

Das ist die Ausführung, die im Rahmen der Evolution des Fahrzeugs kontinuierlich nach oben gezählt werden.

Die ersten Stellen bis zu 0080 bleiben immer gleich, aber hinter dem Stern müssten noch zwei Ziffern im Schein stehen!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 2 Stunden schrieb Ahnungslos:

stehen doch noch zwei Zahlen!

Bei mir steht da auch nichts weiter.

e1*98/14*0080*

Das wars.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Irschendwie gomsch!  🤔

Bei mir steht da noch eine 18 und das ist auch plausibel, weil ab 2003 müsste dort mindestens die 15 stehen, die symbolisiert ja den 2nd Gen Smart mit ESP, deshalb steht die *15 ja auch immer in den Gutachten zu den Corelines, Strikelines und Brabus Felgen mit drin.

Auch im alten Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II steht bei mir diese Nummer Komplett mit der Endung drin!

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Vielleicht kamen die weiteren Ziffern erst mit den Sam Smarts. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor einer Stunde schrieb Funman:

Vielleicht kamen die weiteren Ziffern erst mit den Sam Smarts. 

 

Dieser 1999er Benziner aus meinem Archiv hat schon die Erweiterungsnummer. Habe aber auch 450er-Papiere für Baujahr 2003 gesehen, in denen nur ein "-" in dem Feld eingetragen war und einen CDI aus 2005 bei dem ebenfalls nur e1*98/14*0080* stand.

 

450_1999_Benziner_D3_MCC-CH.jpg.e395ef97de7869f25d10f1ca1eefa02a.jpg

 

bearbeitet von 450-3

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vor 9 Stunden schrieb Funman:

Vielleicht kamen die weiteren Ziffern erst mit den Sam Smarts. 

 

Wie schon 450-3 schrieb, trifft das nicht zu.

Hast Du auch mal bei allen Deiner mehreren Dutzend Smarts geschaut, Hajo, ob das überall nur so unzureichend dokumentiert ist?

 

Was mir auch irgendwie unklar ist, daß am Anfang dort manchmal e1*98/14*0080 steht, in anderen Fällen aber e1*98/14D0080.

Anfangs dachte ich, das ist das Synonym für den Diesel, aber das kann auch nicht sein, denn der Fahrzeugschein oben ist ja ein Benziner.

Weiss jemand, was das D in diesem Zusammenhang bedeutet?

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 15 Stunden schrieb Funman:

Bei mir steht da auch nichts weiter.

e1*98/14*0080*

Das wars.

So ist auch der Eintrag bei mir!

 

Hatte Kontakt mit einem Reifenhändler heute morgen.

 

Original Reifen innerhalb von 8 Werktagen, darüber hinaus keine Möglichkeiten.

Meine Frage, besteht die Möglichkeit, die Felgen von einem Benziner auf den cdi zu montieren?

Was müßte vorne geändert werden, wo könnte man nachfragen?

 

 

bearbeitet von JoeM55

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vor 14 Stunden schrieb Ahnungslos:

Irschendwie gomsch!  🤔

Bei mir steht da noch eine 18 und das ist auch plausibel, weil ab 2003 müsste dort mindestens die 15 stehen, die symbolisiert ja den 2nd Gen Smart mit ESP, deshalb steht die *15 ja auch immer in den Gutachten zu den Corelines, Strikelines und Brabus Felgen mit drin.

Auch im alten Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II steht bei mir diese Nummer Komplett mit der Endung drin!

Wie Funman geschrieben hat, keine weiteren Nummer hinten.

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vor einer Stunde schrieb JoeM55:

Wie Funman geschrieben hat, keine weiteren Nummer hinten.

 

Damit wird ja die von Smart und Brabus gewählte Art und Weise, die *15 am Ende der EG Genehmigungsnummer als Voraussetzung für eine Abnahme zu machen, noch mehr ad absurdum geführt! 🙄

Ich dachte schon, schlimmer geht es nicht mehr! 

 

Ist es in der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. dem alten Fahrzeugbrief in derselben Weise aufgeführt?

Dort steht ja diese Nummer ebenfalls drin!

bearbeitet von Ahnungslos

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Ich habe gerade mal in meinen digitalen Aufzeichnungen gesucht und den alten Brief des 450 CDI Pulse gefunden. Der hat schon zwei Reifengrößen (135 und 145) für vorne eingetragen. Für den Wagen habe ich mir später die Rial Le Mans mit der Kombi 175/195 geholt, weil es eine ABE für alle 450 gab, die mindestens über Trust verfügten und in der ABE konkret stand, dass diese Reifenkombi NICHT eingetragen werden muss, auch wenn die Reifengröße nicht im Fahrzeugschein steht. Natürlich gab es die Meldepflicht bezüglich 3-Liter-Steuerbegünstigung, aber mehr nicht. Ich hatte da aber schon den Partikelfilter nachgerüstet.

Wenn Interesse besteht - habe alles als PDF.

13092009353.jpg


450 CDI Pulse Coupé 12/2003

451 CDI Passion Coupé 04/2008

451 CDI Passion Coupé 04/2013

453 EQ Brabus Style Cabrio 04/2019

453 BRABUS Coupé 05/2019

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Habe eben erst gesehen, dass es sich oben nicht mehr um einen Fahrzeugschein, sondern um die ZB1 handelt. Da wird grundsätzlich nur noch eine Reifenkombination, in der Regel die kleinste zulässige, eingetragen. Alternativen ergeben sich nur noch aus dem COC, was aber dummerweise die Eigentümer älterer Fahrzeuge nicht besitzen und nur auf Wunsch kostenpflichtig beantragen können. Diese Änderung macht meiner Berufsgruppe noch heute bei älteren Fahrzeugen mit neuen Papieren erhebliche Probleme. Da ist dann hin und wieder mal der Kontakt zu einer Prüforganisation (die haben in der Regel Einblick in die europäische COC-Datenbank) erforderlich.

Natürlich kann man auch als Privatmann freundlich bei seiner ortsansässigen Prüforganisation nachfragen, was zulässig ist. Ich habe auch in meinen Tiefer-Schneller-Breiter-Zeiten immer eine kompetente Antwort erhalten.

Anhang: Dasselbe Fahrzeug, nur noch eine Reifenkombi.

Smart_ZB01_PMS_v.JPG


450 CDI Pulse Coupé 12/2003

451 CDI Passion Coupé 04/2008

451 CDI Passion Coupé 04/2013

453 EQ Brabus Style Cabrio 04/2019

453 BRABUS Coupé 05/2019

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vor 7 Minuten schrieb wodapol:

Da wird grundsätzlich nur noch eine Reifenkombination, in der Regel die kleinste zulässige, eingetragen. Alternativen ergeben sich nur noch aus dem COC, was aber dummerweise die Eigentümer älterer Fahrzeuge nicht besitzen und nur auf Wunsch kostenpflichtig beantragen können.

 

Das ist schon richtig, mir ging es in meiner Kritik aber um etwas anderes.

In den Gutachten zu Felgen mit breiteren Reifen von Smart und Brabus ist immer als Voraussetzung die komplette EG Genehmigungsnummer drin und dann steht dort dabei, daß dieses Gutachten ab der Erweiterung *15 gilt.

Wenn jetzt aber die Erweiterung gar nicht in den Papieren ausgewiesen ist, dann hat ja der Prüfer gar keinen Anhaltspunkt, nach dem er beurteilen kann, ob das Fahrzeug dieses Kriterium erfüllt oder nicht.

Das ist erst mal unabhängig von der COC Bescheinigung!

 

Andere Felgenhersteller machen es da deutlich entspannter, die schreiben einfach rein, daß es für Fahrzeuge mit e1*98/14*0080*... gilt und fertig! Aus technischer Hinsicht gibt es keine Begründung, die breiteren Reifen auch auf den älteren Smarts zu fahren!

Und da haben es die Zubehörfelgenhersteller deutlich cleverer angestellt als Smart und Brabus!

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Du hat grundsätzlich Recht, denn Smart und Brabus Edition verfügen uber den gleichen Fahrwerksaufbau und unterscheiden sich nur in Federn und Dämpfern. Die Problematik der "Ungleichbehandlung" hat etwas mit dem Abgasverhalten zu tun. Während alle geregelten Abgasbehandlungssysteme den Mehrverbrauch aus Roll- und Luftwiderstandwiderstand breiterer Reifen kompensieren, können das ungeregelte Systeme nicht. Sie funktionieren in einem schmalen Bereich, wenn alle Grundvoraussetzungen der Zulassung, wie Höhe und Breite des Fahrzeugs, Höhe der Karosserie über der Fahrbahn, Reifenbreite und Luftdruck eingehalten werden, ganz passabel. Ändert man einen Parameter, wird es schon eng. Das betraf überwiegend die Diesel. Elektronisch geregelte Common Rail mit Partikelfilter und Kat gibt es noch nocht so lange. Deshalb wurde zu dieser Zeit auch im Bereich "Erlöschen der Betriebserlaubnis" die sog. Umweltkomponente in die Regelung aufgenommen. Die Zubehörteile waren alle geprüft und grundsätzlich für den Fahrzeugtyp als solches geeignet. Nur eben nicht bei jedem Motor.

Bei meiner Rial-ABE steht das im Kleingedruckten.


450 CDI Pulse Coupé 12/2003

451 CDI Passion Coupé 04/2008

451 CDI Passion Coupé 04/2013

453 EQ Brabus Style Cabrio 04/2019

453 BRABUS Coupé 05/2019

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vor 50 Minuten schrieb wodapol:

Elektronisch geregelte Common Rail mit Partikelfilter und Kat gibt es noch nicht so lange. 

 

Das mag ja sein, aber das eine hat mit dem anderen nur begrenzt zu tun!

Es gibt ja entsprechende offizielle Papiere für die Brabus und Smart Coreline und Strikeline Felgen für Fahrzeuge ab 2003, auch und explizit für die mit Dieselmotor. Der Motor und die Steuerung entspricht ab 2003 übrigens den Fahrzeugen vor 2003, also kann dies auch nicht als Argument verwendet werden, daß Fahrzeuge vor 2003 nicht mit diesen Felgen bestückt werden dürfen!

Da steht dann eben drin, daß damit in beiden Fällen die 3 Liter Einstufung und die damit verbundene damalige Steuerbefreiung mit den breiteren Reifen nicht mehr gilt und aus den Papieren ausgetragen wird. Na und, dann ist die eben weg, das hat heutzutage aber keine weiteren Auswirkungen! Die Steuerbefreiung ist ohnehin Schnee von vorvorvorgestern! Heute sind die Smarts als ehemalige Musterschüler dagegen ohnehin als Schmuddelkinder eingestuft und bekommen nicht mal mehr die grüne Plakette, wenn kein offener RPF nachgerüstet wird! 🤒

Dann dient das Gutachten eben als Basis für die Tragfähigkeit, Festigkeit und allgemeine Zulässigkeit der Felgen und wird mit einer etwas teureren Einzelabnahme abgenommen anstatt mit einer Abnahme nach Gutachten. Fertsch!

 

Es macht aber schon gar keinen Sinn, Fahrzeuge, die eigentlich dem Stand ab 2003 entsprechen und berechtigt wären, diese Felgen ganz einfach fahren zu dürfen, nicht mit dem entsprechenden Passus in den Papieren auszustatten und den Besitzern damit das Leben schwer zu machen, wenn die Hersteller von Zubehörfelgen dies nicht tun!

 

Außerdem kann man einen Prüfer, der etwas von seinem Job versteht und kundenorientiert arbeitet ohne weiteres logisch verklickern, daß die Begrenzung auf die *15 von vornherein absoluter Nonsens ist.

Vor allem unter dem Hintergrund, daß dies bei Fahrzeugen, die dem entsprechen, nicht mal in die Papiere eingetragen ist! 🙄

 

Glaub mir, mit dem Thema habe ich mich lange genug beschäftigt, um mir da noch etwas erzählen zu lassen! 🙂

Die Zubehörfelgenhersteller haben das lobenswert gelöst im Gegensatz zu Smart und Brabus!

Da gibt es gar keine langen Diskussionen, eintragen und gut ist. Das einzige, was die aufdoktrinieren können ist die Ansteckverbreiterung an den hinteren Radläufen, um die Radabdeckung zu gewährleisten, aber damit hat es sich dann auch schon.

Ich konnte bisher ausnahmslos jedem, der breitere Reifen montieren wollte, das entsprechende Gutachten, Infos und Argumente zukommen lassen, damit diese auch eingetragen wurden, unabhängig vom Baujahr! 😉 

 

bearbeitet von Ahnungslos

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