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Funman

Anhängerkupplung für den 450 von MDC, Abnahme und Eintragung

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

hier im Forum gibt es gelegentlich heftige Diskussionen über die Abnahme und Eintragung der Anhängerkupplung von Michael Papenburg, Misterdotcom, im folgenden MDC genannt. Es wird von seltsamen Schwierigkeiten berichtet und z.B. um Kopien von Fahrzeugscheinen gebeten.

 

Aus dem Anlaß, daß ich kürzlich zum zweiten Mal eine Anhängerkupplung von MDC habe Abnehmen und Eintragen lassen, möchte ich das Verfahren einmal kurz beschreiben.

 

1. Das Hauptproblem ist, daß in den Papieren des Smart 450 keine Anhängelast eingetragen ist. Um dieses Problem zu lösen, hat MDC beim TÜV Süd eine "Prüfung" in Auftrag gegeben. Als Ergebnis dieser Prüfung hat der TÜV Süd einen "Prüfbericht" erstellt. In diesem ist die Prüfung ausführlich beschrieben. Es wurde an einem Smart 450 eine Anhängerkupplung Typ SM450 von MDC montiert und u.a. Hydropulsertests durchgeführt. Der TÜV Süd bestätigt in diesem Prüfbericht, daß der Betrieb des Smart 450 mit Anhängelast (in Verbindung mit der AHK von MDC) unbedenklich ist.

 

2. Mit diesem "Prüfbericht" geht der Halter des Smart zu einem "Sachverständigen für Fahrzeugumbauten nach §21 STVZO", im Volksmund auch Baurat genannt. Der Gutachter begutachtet den vorgeführten Smart und erstellt aufgrund des Prüfberichtes ein "Gutachten", das ausweist, daß für DIESEN vorgeführten Smart eine Anhängelast eingetragen werden kann. Er gibt in dem Gutachten auch die Eintragungen in den Papieren vor.

 

3. Mit diesem "Gutachten" geht der Halter des Smart zur KFZ-Zulassungsstelle und läßt die Anhängelast in den Fahrzeugpapieren eintragen, 300 Kg zzgl. Stützlast für den Smart 450 mit Trust Plus, 350 Kg zzgl. Stützlast für den Smart 450 mit ESP.

 

4. Im selben Vorgang begutachtet der Gutachter auch die Anhängerkupplung gemäß der ABG und den Einbau derselben gemäß Einbauanleitung von MDC. Er bestätigt in seinem Gutachten den korrekten Einbau. Die KFZ Zulassungsstelle trägt im selben Vorgang die Anhängerkupplung mit ABG Nummer in die Fahrzeugpapiere ein. Auch wenn dies im selben Vorgang stattfindet, sind es rechtlich zwei verschiedene Dinge, was oft übersehen wird und zu Verwirrungen führt.

 

5. Fertig.

 

Noch eine Anmerkung zum Baurat: Die Begutachtung darf nur von einem "Gutachter für Fahrzeugumbauten" durchgeführt werden. Beim TÜV Nord in Schleswig Holstein sind diese Gutachter selbständig und nicht einer TÜV Prüfstelle zugeordnet, die Vergabe von Prüfterminen, mit mehreren Wochen Wartezeit natürlich, erfolgt auch nicht über die Prüfstellen, sondern vom Gutachter selbst. Den Kontakt zum Gutachter hat in meinem Fall die zentrale Vergabestelle des TÜV Nord für Prüftermine vermittelt, ich wurde dann vom Gutachter zurückgerufen.

 

Alle mir bekannten Fälle von Problemen mit der Eintragung waren entweder darauf zurückzuführen, daß die "Prüfbescheinigung" des TÜV Süd nicht vorgelegt wurde, oder daß sich der Smart Halter an den falschen Prüfer gewendet hat, der keine Fahrzeugumbauten begutachten darf, oder beides. Solche Probleme gibt es überhaupt auch nur in dem Fall, daß eine gebrauchte Anhängerkupplung eingetragen werden soll UND der ursprüngliche Besitzer die Papiere verloren hat. Bei neu von MDC gekauften Anhängerkupplungen werden die Papiere, insbes. die "Prüfbescheinigung", selbstverständlich mitgeliefert, deshalb gibt es in dem Fall auch keine Probleme bei der Eintragung.

 

Grüße, Hajo   

 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Danke für Deine ausführlichen Ausführungen, Hajo!  🙂

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Und... Gibt's denn eine zuverlässige Quelle für die fehlenden Papiere? PDF oder so... 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, muß bald gehen, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 04/06, 700er, 

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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Wer heute noch auf keinem Komikerabend war und auch sonst nix zu lachen hat in seinem Leben lese sich mal das vierte Posting auf dieser Seite durch!

Der ganze Beitrag bzw. die Preisvorstellung von diesem Billig(h)eimer ist ja schon bar jeglicher Realität, aber das toppt alles bisher dagewesene.

Ergo, warum macht ihr Euch überhaupt Gedanken wegen der Eintragung? 🤔

 

bearbeitet von Ahnungslos

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Ja, ist leider das alltägliche "Geiz ist Geil" bei MT...

 

Ich weiß garnicht, warum sich da soviele tummeln... Quantität statt Qualität vielleicht...


  • CLA200 Shooting Brake    =>    www.cla-community.de
  • 453 Coupe 66kw Twinamic Panoramadach   [*Leasing Ende*]
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Smart 453 (90PS, Twinamic) V-Power

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Hallo allerseits,

mich würde mal interessieren, mit welchen Gebühren ich in diesem Fall ungefähr rechnen muss, also Gutachten und Eintragung?

Vorab schon mal vielen Dank!

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Wie ne Einzelabnahme. Ist schon ne Weile her bei mir aber meine es waren unter 200 Taler. Gut kommt wenn man ein paar "Referenzen" mitbringt in Form von Briefkopien wo der Haken schon eingetragen wurde.

Wollte "mein" Ingenieur damals auch haben.

Wenn die Kupplung gebraucht gekauft wird frage den Foristen Funman artig nach den richtigen Papieren, wir haben festgestellt dass die kursierenden Unterlagen nicht komplett sind.

Kaufst du neu bei MDC sollten die jedoch dabei sein oder du lässt das Ding gleich dort einbauen und abnehmen, dann gibts kein Gezicke.

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vor 3 Stunden schrieb pieter:

Hallo allerseits,

mich würde mal interessieren, mit welchen Gebühren ich in diesem Fall ungefähr rechnen muss, also Gutachten und Eintragung?

 

Für welches Fahrzeug meinst Du denn?

Gemäß Deinen bestehenden Beiträgen fährst Du ja einen 453er Smart.

Und bei dem dürfte die Eintragung ungleich einfacher sein.

 

Am 31.7.2020 um 14:25 schrieb pieter:

Zu den Details: Es handelt sich um einen fortwo, Baureihe 453, Baujahr Okt 2015

 

Verstehe ich nicht, daß Du Dich hier in einen Beitrag einklinkst, in dem es um einen 450er Smart geht!  🤔

bearbeitet von Ahnungslos

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Baujahr 4/19, laut Schein ein 451. Aber das ist mein "Neuer", den von dir zitierten habe ich nicht mehr. Laut ABE von MDC ist die verbaute AHK jene für den 453. Bin eben nur ein Zufalls-Smart-User, der die Vorzüge des Kleinen zu schätzen weiß, sich aber mit den Interna nicht auskennt.

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vor 7 Minuten schrieb pieter:

Baujahr 4/19, laut Schein ein 451. 

 

Das ist ein 453er! Nur auf dem Papier ein 451! 

Im Schein steh nur 451 drin, damit das alte Klimakältemittel weiter verwendet werden durfte!

Deshalb musste es bei der alten Bezeichnung bleiben, obwohl es ein vollkommen neues Fahrzeug ist!

Dazu gibt es hier einige Beiträge! z.B. diesen hier!

 

Wichtig ist das auch beim Kauf von irgendwelchen Teilen im freien Teilemarkt!

bearbeitet von Ahnungslos

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Ich wusste doch: Man lernt nie aus!

Dass es einfacher sein soll, als beim 450 erschließt sich mir nicht. Der Eingangs-threat bezieht sich auf die ABE vom 450, so weit so klar. In der ABE, die ich von MDC erhalten habe, steht 453, wurde offensichtlich neu ausgestellt, also müsste das Verfahren das gleiche sein.

(Trotzdem würde ich gerne wissen, was mich erwartet, wenn ich die AHK eintragen lassen will.....)

 

PS: Habe ich ja ganz vergessen: Im Juni 22 habe ich beim ADAC nachgefragt, und nachstehende Antwort bekommen (siehe Anlage). Ob man sich dort nicht vorstellen konnte, dass bei einem PKW keine Anhängelast vorgesehen ist?!

ADAC.jpg

bearbeitet von pieter
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Der ADAC ist dusselig. Schon immer was Smart angeht.

Beim 453er ist die Eintragung entspannter als bei den Vorgängern.

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vor 7 Stunden schrieb pieter:

Trotzdem würde ich gerne wissen, was mich erwartet, wenn ich die AHK eintragen lassen will....

 

Hast Du denn die MDC AHK jetzt schon angebaut oder interessierst Du Dich dafür?

Ich denke mal, die Kosten für Abnahme und Eintragung dürften insgesamt zwischen 100.- und 200.. EURO liegen und Probleme sollten keine zu erwarten sein.

Und falls irgendein Nulldurchblicker oder Korinthenkacker doch rum zickt, dann zeigste dem die rote Karte und gehst dahin, wo man sich auskennt! So macht man das in solchen Fällen! So und nicht anders!  😉

Gegen Ignoranten und Knallbacken ist noch kein Kraut gewachsen, wie diese Geschichte eindrucksvoll dokumentiert! 🙄

Aber man lässt diese dann eben links liegen und geht zum Fachmann! 🙂

Lass Dich überraschen! 

 

Zitat MDC:

 

Bitte lassen Sie sich nicht von Aussagen beim Händler / TÜV / Dekra etc. irritieren, dass die Montage der Kupplung und das Ziehen eines Anhängers bzw. die Montage eines Fahrradträgers nicht möglich seien!
Mit unseren Unterlagen, ausgestellt vom Kraftfahrtbundesamt und basierend auf umfangreichen Prüfungen des TÜV Süd, werden die Anhängelast und die Stützlast im Fahrzeugschein durch die Zulassungsstelle nachgetragen.
TÜV / Dekra und andere Prüforganisationen dokumentieren nur den ordnungsgemäßen Anbau. Die Frage der Zulässigkeit wurde im Rahmen der Zulassung der Kupplung bereits positiv beantwortet. Bei Rückfragen kann jede Stelle gerne bei uns anrufen!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 16 Stunden schrieb pieter:

mit welchen Gebühren ich in diesem Fall ungefähr rechnen muss, also Gutachten und Eintragung?

Warte noch 10 Minuten, dann hab ich die nächste Rechnung. .....:classic_wink:

 

122,- Euro beim TÜV Nord. 

Eintragung kommt dazu...

bearbeitet von Funman

705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor einer Stunde schrieb Funman:

122,- Euro beim TÜV Nord. 

Eintragung kommt dazu...

 

Dann wird es vermutlich bei 150.- bis 160.- EURO landen.

Dann lag ich mit meiner Schätzung ja nicht so verkehrt!  😉

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Prima! Ich hatte - mangels Erfahrung - befürchtet, so ein Gutachten sei wesentlich teurer. Wenn ich mir die ganze Geschichte vor Augen halte, kann ich nur den Kopf schütteln. Vor ca. 4 Jahren habe ich mir den ersten Smart gekauft, so als "Beiboot" für mein WoMo. Mit so einem Ding ist man ziemlich ortsgebunden, im Gegensatz zum Wohnwagen, da hat man mit dem PKW jede Bewegungsfreiheit. Und dann der Smart auf 'nem Hänger und der Fahrradständer auf der AHK - ist doch geil! So weit so gut. Dann der Gedanke "eintragen lassen" - Anruf beim TÜV. Wozu eintragen? Braucht man nicht wenn die AHK  eine ABE hat. Na ja, die sollten das wissen! Hersteller angefragt. Eintragen lassen! ADAC angefragt. Braucht man nicht, falls ABE.

 

Dummerweise kam ich nicht auf den Gedanken nach der Anhängelast zu schauen! Bis ich dann auf diesen Threat hier gestoßen bin. Womit alles klar wäre. Danke an alle!

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vor 8 Stunden schrieb pieter:

Fahrradständer auf der AHK -

Beim 450 zumindest ist das nicht zulässig. Darauf hat mich der Gutachter sogar noch ungefragt hingewiesen. Daraufhin habe ich ihn ungefragt auf die montierte Halterung für den original Smart Fahrradträger hingewiesen! Er hat sich dann sogar noch nach der genauen Montage erkundigt. 

 

Bei allen AHK mit solcher Konstruktion würde ich das mit dem Fahrradträger schon aus eigenem Interesse unterlassen. Die Träger passen auch oft nicht auf die Kugel. 

bearbeitet von Funman

705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 8 Stunden schrieb pieter:

Braucht man nicht, falls ABE

Die kommen einfach nicht auf die Idee daß du die AHK auf ein Auto ohne Anhängelast montieren willst. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 9 Stunden schrieb pieter:

wenn die AHK  eine ABE hat.

 

vor 9 Stunden schrieb pieter:

Braucht man nicht, falls ABE.

Diese Auskünfte sind ja prinzipiell auch korrekt. Nur hat die AHK für den Smart eben keine ABE. Also noch ein zweiter Grund für die Eintragung. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 4 Stunden schrieb Funman:

 

 

Diese Auskünfte sind ja prinzipiell auch korrekt. Nur hat die AHK für den Smart eben keine ABE. Also noch ein zweiter Grund für die Eintragung. 

Sorry, aber das sehe ich nicht so: Ich habe die ABE für meine AHK für den Smart 453 neben mir liegen, ausgestellt von MDC!

IMG_7089.jpeg

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Der 453er ist da etwas anders, ein Renault mit Smart-Häubchen. Die Vorgänger waren keine Plattformen...

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vor 39 Minuten schrieb pieter:

Sorry, aber das sehe ich nicht so: Ich habe die ABE für meine AHK für den Smart 453 neben mir liegen, ausgestellt von MDC!

 

Das ist richtig!

Es ist eine ABE mit der KBA Nummer 91647 und eine e1 Zulassung mit der Nummer 012832 erteilt.

 

Nichtsdestotrotz steht in den Papieren von MDC aber auch drin:

 

Das Fahrzeug muss einem technischen Dienst (TÜV ) zur Abnahme vorgeführt werden.

Nach Anbau der AHK müssen Sie die Fahrzeugpapiere ( KFZ-Schein ) zur Berichtigung Ihrer KFZ-Zulassungsstelle vorlegen.

Dabei wird die Anhängelast , die Stützlast sowie die Kupplung eingetragen.

Dazu nehmen Sie bitte die kompletten Zulassungspapiere der AHK / AHZV mit. 

 

Nur noch eine Frage, weil ich den 453 nicht kenne.

Steht dort eigentlich eine Anhängelast in den Papieren drin oder nicht?

Vermutlich nicht.

bearbeitet von Ahnungslos

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