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Moin. Kurze Frage: 

Was ist sinnvoller? Spurplatten unter die 145/175 Kombi oder nen Satz 175/195 bzw. 195/195.


Smart 450, Benziner, 40kW, 117500 km (bei 87000 Motor komplett überholt), BJ 12/2002 

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Ganz klar und auf jeden Fall die 175/195er Reifenkombi auf den passenden Felgen.

195/195er gehen auch, sind aber nicht so häufig anzutreffen.

Außerdem müssen sie im jeweiligen Felgen-Gutachten dafür freigegeben sein!!

 

Und pass beim Gebrauchtkauf vor allem auf, daß es auch Felgen für den 450er Smart sind!

Viele Verkäufer wissen nämlich nicht, daß die vom 450er und 451er unterschiedlich und nicht kompatibel sind, wie die hinten eine ganz andere Einpresstiefe haben. Andere geben bewusst in den Annoncen an, daß sie für den 450er und 451er sind, um die Verkaufschancen zu erhöhen!

Die vom 451er können zwar mit Spurplatten auf den 450er montiert werden, aber das ist zusätzlicher Aufwand beim Eintragen!

bearbeitet von Ahnungslos

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Dankeschön. Dann werd ich mir die 175/195 vom Passion an Land ziehen. Da brauch ich nämlich laut CoC keine extra Abnahme. 😉


Smart 450, Benziner, 40kW, 117500 km (bei 87000 Motor komplett überholt), BJ 12/2002 

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vor 6 Minuten schrieb Condomino:

Da brauch ich nämlich laut CoC keine extra Abnahme. 😉

 

Welches Baujahr ist denn Dein 450er Smart?

Hast Du ein CoC für diesen Typ?

 

In Verbindung mit Felgen aus dem Zubehör brauchst Du auf jeden Fall das passende Gutachten dafür und die bedingen meist eine Abnahme, weil es keine ABE dafür gibt. Einfach drauf schrauben geht beim 450er Smart, wenn überhaupt, nur mit originalen Smart Alufelgen, nicht aber mit Felgen aus dem Zubehör!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 7 Minuten schrieb Condomino:

Dann werd ich mir die 175/195 vom Passion an Land ziehen.

 

Verwechselst Du da nicht was?

Du meinest bestimmt die 175/195 vom Pulse!

Der hatte nämlich ab Werk die breiteren Reifen drauf.

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12/2002 also ein Facelift. Und die Felgen die der Kollegen rumliegen hat, waren auf einem 2004er Passion - original Smart. Sollte also ohne Abnahme gehen. Mal sehen was mein TÜVer morgen dazu sagt. CoC hab ich leider gar keins aber ich meine, das der Passion die original drauf hatte und das rückwirkend angepasst wurde... 


Smart 450, Benziner, 40kW, 117500 km (bei 87000 Motor komplett überholt), BJ 12/2002 

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Tisch, Kopf... 😉 Natürlich Pulse. 


Smart 450, Benziner, 40kW, 117500 km (bei 87000 Motor komplett überholt), BJ 12/2002 

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vor 3 Minuten schrieb Condomino:

 aber ich meine, das der Passion die original drauf hatte und das rückwirkend angepasst wurde... 

 

Der Passion hatte die nicht serienmäßig drauf, sondern der Pulse.

Der Passion wurde bis zuletzt auf 145/175 ausgeliefert.

Und beim Pulse waren die dann auch im Fahrzeugschein eingetragen.

Ich fahre nämlich selbst ein solches Exemplar! 😉

Da steht die breitere Bereifung schon in den Papieren drin!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 7 Minuten schrieb Condomino:

12/2002 also ein Facelift.

Sollte also ohne Abnahme gehen. 

 

Da bin ich mir mal nicht so sicher.

Aber das kann Dir Dein kompetenter TÜVer bestimmt sagen!

Da bin ich als Ahnungsloser bloß a klois Lichtle dagegen. 😟

bearbeitet von Ahnungslos

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Stell dein Licht mal nicht so unter den Scheffel... Was ich von dir hier so lese, klingt definitiv nicht nach ahnungslos. 👍


Smart 450, Benziner, 40kW, 117500 km (bei 87000 Motor komplett überholt), BJ 12/2002 

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vor 2 Stunden schrieb Ahnungslos:

Und beim Pulse waren die dann auch im Fahrzeugschein eingetragen.

Nicht nur beim Pulse. Ab 2003 (also mit SAM) waren die bei allen 450er, außer CDI und Brabus im Brief/Schein oder CoC eingetragen. Aber nur beim Pulse wurden sie dann auch serienmäßig ausgeliefert.
 

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vor 13 Minuten schrieb RKI:

Ab 2003 (also mit SAM) waren die bei allen 450er, außer CDI und Brabus im Brief/Schein oder CoC eingetragen.

 

Kann das ein Besitzer eines 450er SAM Smarts ab 2003 Passion oder Pure Non Cdi, also Benziners bestätigen?

Da ich selbst einen Pulse fahre, ist mir das nämlich nicht möglich.

Ab wann gab es das CoC bei Smart eigentlich?

Ich kenn das nämlich nur in Verbindung mit 451ern.

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vor 2 Stunden schrieb Condomino:

12/2002 also ein Facelift.

Wenn im Feld K deiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 die Angabe e1*98/14*0080*15 steht, dann kannst Du die Größe ohne Abnahme fahren, sonst ist eine Abnahme nach §21 fällig.

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vor 1 Minute schrieb Ahnungslos:

Ab wann gab es das CoC bei Smart eigentlich?

Das CoC wurde 2005 für alle Neufahrzeuge verpflichtend.

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vor 17 Minuten schrieb RKI:

Wenn im Feld K deiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 die Angabe e1*98/14*0080*15 steht

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre... Da ist bei mir natürlich ein schöner, schlanker Strich. Große Klasse! 

Kostet mich der Spaß wieder nen Kasten Bier... 😂


Smart 450, Benziner, 40kW, 117500 km (bei 87000 Motor komplett überholt), BJ 12/2002 

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vor 36 Minuten schrieb RKI:

Wenn im Feld K deiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 die Angabe e1*98/14*0080*15 steht, dann kannst Du die Größe ohne Abnahme fahren

Sorry die Angabe ist so nicht ganz korrekt. Es gilt auch für alle, bei denen die letzten zwei Ziffern größer als 15 sind.

 

 

vor 18 Minuten schrieb Condomino:

Da ist bei mir natürlich ein schöner, schlanker Strich.

Dann steht vermutlich auch im entsprechenden Feld der ZulBesch Teil 1 nichts drin.

Hast Du noch den alten Brief?

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vor 8 Minuten schrieb RKI:

Dann steht vermutlich auch im entsprechenden Feld der ZulBesch Teil 1 nichts drin.

Natürlich nicht. Wenn Jackpot dann richtig - heißt auch der alte Brief ist nicht da... :classic_ohmy: Ist aber auch schon egal. Ich will die 175/195 Kombi also wird es unter den Voraussetzungen eben etwas teurer. Nützt ja nix. :classic_biggrin: Das TFL Modul von Misterdotcom muss auch noch herzu... :classic_rolleyes:

bearbeitet von Condomino

Smart 450, Benziner, 40kW, 117500 km (bei 87000 Motor komplett überholt), BJ 12/2002 

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vor 41 Minuten schrieb Condomino:

Da ist bei mir natürlich ein schöner, schlanker Strich. Große Klasse!

 

Bist Du sicher, daß Du im richtigen Feld schaust?

Da muß doch eine EG Typgenehmigung e1*98/14*.......... als Referenz drin stehen!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor einer Stunde schrieb RKI:

Wenn im Feld K deiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 die Angabe e1*98/14*0080*15 steht

 

Hallole,

 

bei mir steht da: e1*98/14*0080*14. Also statt der 15 eine 14.

Kann mir jemand schreiben, was das nun bedeutet?

bearbeitet von Ralf_47

Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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vor 39 Minuten schrieb Condomino:

Natürlich nicht. Wenn Jackpot dann richtig - heißt auch der alte Brief ist nicht da... :classic_ohmy: Ist aber auch schon egal. Ich will die 175/195 Kombi also wird es unter den Voraussetzungen eben etwas teurer. Nützt ja nix. :classic_biggrin: Das TFL Modul von Misterdotcom muss auch noch herzu... :classic_rolleyes:

 

Schau mal in deinen smart unter den Teppich im Kofferraum. Da ist das Typenschild wo auch die Nummer drauf steht.

Ich habe ebenfalls ein Reimport wo alles genullt bzw "-" ist und war schon darauf vorbereitet eine §21 Abnahme für meine Felgen zu bezahlen, aber der Dekraprüfer hat das anhand des Typenschilds im Kofferraum doch mit §19 gemacht (war aber keine Serienfelge).

Vielleicht hilft dir das weiter.

 

bearbeitet von themars2011

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vor 18 Minuten schrieb Ralf_47:

bei mir steht da: e1*98/14*0080*14. Also statt der 15 eine 14.

Kann mir jemand schreiben, was das nun bedeutet?

 

Das bedeutet, daß die von Smart erhältlichen Unterlagen für die Originalfelgen Coreline und Strikeline nicht 100%ig für dieses Fahrzeug gültig sind, denn dort steht drin, daß diese ab der *15 gelten, das war die Umstellung auf den 2nd Gen Smart mit echtem ESP und SAM.

Ich persönlich halte diese Einschränkung, die Smart in ihren Papieren vorgenommen hat ohnehin als absoluten Unfug, denn ansonsten vom physikalischen Fahrwerk her sind die Fahrzeuge ja identisch, wenn man mal von den blattgefederten Oldlinern absieht!

Allerdings können diese dann natürlich trotzdem als Beleg dafür eingesetzt werden, die Räder eintragen zu lassen und kompetente Prüfer, egal ob TÜV, KÜS oder GTÜ, die etwas von ihrem Handwerk verstehen, akzeptieren das auch!

Wenn nicht, in die Tonne kloppen und woanders hingehen, wo man sich auskennt! 😉

Nur Nulldurchblicker, die es aber in diesem Metier zuhauf gibt, lehnen eine Eintragung ab.

Aber es ist dann eben keine Abnahme mehr nach §wasweiss ich, sondern eine Einzelabnahme nach §weissichauchnich und deshalb evtl. ein paar Euro teurer.

In vielen Gutachten von Zubehörfelgen haben es die Ersteller dieser Unterlagen im Klassen besser gelöst als die Dilettanten von Smart! 🙄

Dort steht dann nämlich drin, daß dieses Gutachten ab der EG Typgenehmigung e1*98/14*0080*.... gilt, es also keinerlei Einschränkung bzgl. der Evolutionsstufe gibt. 🙂

D.h. der Prüfer kann sich dann auf keinen Blödsinn berufen, der bar jeglicher Realität ist!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 8 Minuten schrieb themars2011:

Schau mal in deinen smart unter den Teppich im Kofferraum. Da ist das Typenschild wo auch die Nummer drauf steht.

 

Das ist eine sehr gute Empfehlung! 🙂

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vor 13 Minuten schrieb themars2011:

und war schon darauf vorbereitet eine §21 Abnahme für meine Felgen zu bezahlen, aber der Dekraprüfer hat das anhand des Typenschilds im Kofferraum doch mit §19 gemacht (war aber keine Serienfelge).

 

Jo, das sind die Nummern, die mir immer nicht geläufig sind, wenn ich was schreibe! 🙂

Die Hersteller bzw. Vertreiber von Zubehörfelgen haben da ohnehin eine meilenweit vor den Dilettanten von Smart liegende, kundenorientierte Vorgehensweise betrieben wie ich oben schon geschrieben habe, indem sie die Verträglichkeit gar nicht erst eingeschränkt haben bei der Erstellung der Papiere!

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Ihr seid die Besten! :classic_smile:

e1*98/14*0080*14 im Typenschild

 

Da kannst du alt werden wie ne Kuh und lernst immer noch dazu.

bearbeitet von Condomino

Smart 450, Benziner, 40kW, 117500 km (bei 87000 Motor komplett überholt), BJ 12/2002 

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