Mitti1980 Geschrieben am 4. Mai 2021 Guten Morgen, ich suche für meinen 450 ein Gutachten für die CFi Anhängerkupplung. Vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 4. Mai 2021 Hast Du hier schon mal nachgefragt? Klick hier Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Mitti1980 Geschrieben am 4. Mai 2021 Gerade eben schrieb greatoldman: Hast Du hier schon mal nachgefragt? Klick hier Das ist eine Anhängerkupplung vom Hersteller CFi. Ich denke das ich bei MDC für meine kein Gutachten bekomme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 4. Mai 2021 (bearbeitet) OK, dachte CFi wäre Baugleich Sorry Habe es aber gerade Klick hier nachgelesen bearbeitet 4. Mai 2021 von greatoldman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Outliner Geschrieben am 4. Mai 2021 Du fährst doch mit bereits angebauter Kupplung zur Abnahme. Ob auf dem Gutachten nun CFi oder MDC steht ist doch wurscht. Gibt ja keine Nummer drauf, jedenfalls bei meiner Kupplung. Bei der die ich hier noch rumliegen habe auch nicht. Das Problem war bei mir das anfangs alle Prüfer abgewunken haben und ich erst mit Hilfe des Forums wo mir Ablichtungen von Eintragungen "zugespielt" wurden einen Prüfer überzeugen konnte mir die MDC einzutragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
max-450-true Geschrieben am 4. Mai 2021 (bearbeitet) Servus Mitti1980, eine AHK ist ja nicht mehr eintragungspflichtig. Das Problem beim Smart ist, dass keine Anhängelast in den Papieren eingetragen ist. Um die Legalisierung und Eintragung der Anhängelast bei der Zuzlassungsstelle zu erreichen ist ein Prüfung durch den Tüv mit der entsprechenden Prüfungspapieren erforderlich. Sollte die Anhängelast nicht eingetragen sein bekommt man dadurch evtl Probleme mit der Grünen Minna. Die CFI AHK ist für den Smart 450 Sende mir über die PN deine E-mail Adresse und ich sende dir das Gutachten (Duplikat) von CFI zu. Falls es beim TÜV Probleme geben, kann ich dir auch den Eintragungsvermerk in meinem KfZ Schein als Kopie zukommen lassen. bearbeitet 4. Mai 2021 von max-450-true Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 4. Mai 2021 (bearbeitet) Deshalb habe ich meine Kupplung eintragen lassen. Gab erst auch einige Neins, aber da es eine: Geprüft nach der EG-Ratsrichtlinie 94/20/EG und Zulassung mit E-Kennzeichnung ist, müssen die Zulassungsstellen diese eintragen wenn Du es möchtest. Manche Zulassungsstellen sagen, da Du Papiere hast, müssten sie es nicht. Ich wollte aber nicht nach Papieren suchen wenn benötigt, sondern wollte klar in meinen Papieren stehen haben dass ich 450kg ungebremst/gebremst ziehen darf (plus 45kg Stützlast) bearbeitet 4. Mai 2021 von greatoldman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Outliner Geschrieben am 4. Mai 2021 (bearbeitet) Man muss allerdings unterscheiden zwischen ABE und ABG! Die mir bekannten Kupplungen für den 450er haben alle "nur" eine Bauartgenehmigung/ Baumustergutachten und keine Betriebserlaubnis, sind daher eintragungspflichtig nach Abnahme eines Inschenörs! Es fehlt das E mit Länderkennziffer im Kreis! bearbeitet 4. Mai 2021 von Outliner Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen