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djfoxi

Anonymverfügung aus Österreich

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Heute im Briefkasten, ein Schreiben aus Österreich, das ich vor 2 Wochen auf der A10 um 20 km/h zu schnell war. --> 40€.

 

Das Problem: Ich war seit 2 Jahren nicht mehr in Österreich und mein Wagen steht dort wo er immer steht. Hätte dann auch keine Vignette gehabt...

 

..sollte ich nicht zahlen oder den Einspruch einlegen, führe dies automatisch zu einem Gerichtsverfahren... 🥴

 

Jemand schon mal ähnliches erlebt?

 

 

bearbeitet von djfoxi

spritmonitor.de CDI

smartexternal.gif

450 CDI

Baujahr 2001

 

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Ablesefehler Kennzeichen mal wieder Vollidioten beim Auswerten. Die sind zu blöde um Fahrzeugtypen ab zu gleichen. Da wird gleich die Flinte raus geholt. 

 

Fordere das Bild an. Dann klärt sich ggf. schon alles wenn auf dem Bild ein Opel Astra zu sehen ist.

...bei dem dann auf dem Kennzeichen  real ne 3 statt ner 8, oder oder ist.

 

Wenn du es WIRKLICH nicht warst dann lass die Spacken auflaufen. 

 

EIN Brief  von dir , Anforderung Bild und Abstreiten. Basta. Mehr nicht.  KEIN Roman. Kein Blabla ! 

 

2 Sätze !  Ich Streite den Vorwurf ab, bitte senden sie mir das Foto. 

 

 

Einschreiben ! 

 

bearbeitet von 380Volt

2010-2016 Smart 451 Dose mit MDC 84PS Software 

2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio

2020-2024 ZOE R110 ZE40 Dose 

2024- ......   EQ 453  Cabrio 

 

Für die Dame: Mini Cooper Cabrio

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vor 1 Stunde schrieb djfoxi:

..sollte ich nicht zahlen oder den Einspruch einlegen, führe dies automatisch zu einem Gerichtsverfahren...

 

Naja, wenn Du es tatsächlich nicht warst, dann kannst Du dem ja entspannt entgegen blicken. 🙂

Wenn dadurch Auslagen entstehen sollten, dann müsstest Du die erstattet bekommen.

Bild anfordern und fertig!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 1 Stunde schrieb Ahnungslos:

 

Bild anfordern und fertig!

 

Er muss , Wichtig , Widerspruch einlegen !  Daher auch Einschreiben. 

bearbeitet von 380Volt

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Jo natürlich, der Verwaltungsweg bzw. -akt hinsichtlich des Widerspruchs muss natürlich schon eingehalten werden.

Das ist schon klar!

Gut, das Du noch mal explizit drauf hingewiesen hast!

bearbeitet von Ahnungslos

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Du solltest auf jeden Fall reagieren. Egal wie. Ansonsten kann sein, dass die dich beim nächsten Österreichbesuch kassieren werden. Wie das genau abläuft weiß ich auch nicht.


Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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Genau. den Widerspruch muss er nicht konkretisieren. Aber mal ein Hinweis bzgl. KFZ kann nicht schaden.

Abgefahren ist es wenn man dann die entstandenen Kosten geltend macht.  Konto angeben und pauschal 15 Euro einfordern.

Wenn sie sich nicht melden und auch nichts erstatten, oder sich "entschuldigen" aber nix erstatten, dann würde ich bei solchen Spacken einen gerichtlichen Mahnbescheid für die 5,90 Euro für das Einschreiben erstellen. Rein aus Prinzip.  Geht mit ein paar Klicks Online und wirkt Wunder. 

Habe ich 2x dieses Jahr durch gezogen, bei Ticketbuchung-Rückerstattung und Reisebuchung-Rückerstattung. Mit dem Verfahren kam dann meine Kohle wieder zurück, vorher nicht. 

 

bearbeitet von 380Volt

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@djfoxi hast Du keinen Rechtsschutz? Mit Rechtsanwalt wäre dies einfacher,

denn die Österreicher sind da etwas anders als unsere Behörden bei Delikten.

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Ich würde schreiben, daß ich nicht in Österreich war und um Einstellung des Verfahrens bitten. Ich nehme an, daß die Sache damit erledigt ist. 

 

Ganz verschärft wäre es ja, wenn der Wagen eine Doublette ist. Also der geblitzte gleiches Modell und gleiches Kennzeichen. Terroristen machen sowas. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 21 Minuten schrieb greatoldman:

@djfoxi hast Du keinen Rechtsschutz? Mit Rechtsanwalt wäre dies einfacher,

denn die Österreicher sind da etwas anders als unsere Behörden bei Delikten.

 

Ich würde mit so einem Pipifax nicht meine RSV belasten. 3x son Pipikram und du fliegst ...

 

Bei so einem Pipikram eben wie gesagt:

Widerspruch

Einschreiben

Hinweis auf Fehlablesung, KFZ Type

 

Fertig. Kosten:  6 Euro und 30 Minuten Zeit . 

 

Machen die Spacken danach weiter Alarm, dann erst Anwalt.  Bzw. ich persönlich wäre dickfellig und würde genüsslich den Gerichtstermin erwarten. 

Auf dem Foto ist dann ein 3er BMW, dem Richter die eigene Zulassung zeigen und mal richtig in Richtung gegenerischer Seite  ablachen. 

 

Man muss mal abwarten wie und wo wer weiter verfolgt. Deutschland leistet ja Amtshilfe. Aber wie weit ? 

 

 

bearbeitet von 380Volt

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vor einer Stunde schrieb 380Volt:

in Richtung gegnerischer Seite  ablachen. 

..das würde ich in keinem Ausland bei amtlichen Angelegenheiten machen. 

Das ist schon oft sehr, sehr in die Hose gegangen.

Aber jeder muss wissen was er/sie tut. Auf jeden Fall mal viel Glück.

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Das war vielleicht etwas flapsig ausgedrückt, aber bei offensichtlichen Fehlern entweder bei der Übermittlung den Kennzeichens aus dem Ausland oder bei der Halterfeststellung in Germany, beides käme ja für einen solchen Fehler in Frage, sollte man schon in der entsprechenden Art und Weise, also durch einen Einspruch reagieren und dagegen vorgehen.
Oder willst Du uns allen ernstes erzählen, daß Du das bezahlen würdest, wenn Du ganz sicher wärst, daß es sich nicht um Dein Fahrzeug handeln kann?

 

Und wenn es sich dabei tatsächlich um den Fehler einer Institution auf dem Verwaltungsweg handelt, dann dürfen dem irrtümlich Angeschuldigten dafür auch keinerlei Kosten entstehen, alles andere wäre ja hanebüchener Schwachsinn!

bearbeitet von Ahnungslos

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vor einer Stunde schrieb Ahnungslos:

Oder willst Du uns allen ernstes erzählen, daß Du das bezahlen würdest, wenn Du ganz sicher wärst, daß es sich nicht um Dein Fahrzeug handeln kann?

 

Moin Ahnungslos,

 

wenn das auf GOM gemünzt war verstehe ich es nicht, nirgendwo hat er was von "bezahlen" geschrieben. Ich verstehe seine Einlassung so, dass man eine amtliche Angelegenheit Ernst nehmen und reagieren sollte, allerdings eben nicht nur mit "Ablachen". Du schreibst in deiner Antwort im Grunde das Gleiche.

 

Gruß

Marc

bearbeitet von yueci

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Danke für eure zahlreichen Rückmeldungen.  Habe beim adac nachgefragt. 

 

Soll so handeln wie ihr es auch schreibt. Mit kurzer Begründung dem Ganzen widersprechen.

 

Werde berichten. Ach und auf der Tauernautobahn war mein Auto übrigens noch nie...


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Baujahr 2001

 

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Update: Soeben mal in Österreich auf dem zuständigen Amt angerufen: Es gibt kein Foto. Denn es wurde mit dem Laser gemessen. Man prüfen nun, ob es ein Ablesefehler war...🙄 dauert bis zu 8 Wochen.

 

Wie man das im Nachhinein ohne Foto macht... bleibt mir schleierhaft...


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vor 13 Minuten schrieb djfoxi:

Man prüfe nun, ob es ein Ablesefehler war...🙄 dauert bis zu 8 Wochen.

Wie man das im Nachhinein ohne Foto macht... bleibt mir schleierhaft...

 

Stimmt, das ist mir auch nicht ganz klar, wie das gehen soll!

Die können eigentlich nur das notierte Kennzeichen ansehen, ob da vielleicht bei der Weiterverarbeitung ein Übermittlungsfehler gemacht wurde. Die werden bei der Messung ja wohl kaum die KFZ Marke und Farbe dazu notieren, sondern ausschließlich das Kennzeichen.

Aber wenn Dein Kennzeichen tatsächlich so in dem Aufschrieb des Büttels stehen würde, der da gemessen haben will, warum auch immer, dann wüsste ich nicht, wie die den Nachweis führen wollten.

 

Kommt mir ein bißchen so vor wie in dem urbanen Witz über die österreichische Radarkontrolle.

Ein Mann wird in Österreich angehalten und ihm vorgeworfen, daß er zu schnell gefahren wäre.

Der Mann ist sich keiner Schuld bewusst und fragt, wie das denn festgestellt oder gemessen worden wäre.

Der Polizist pfeift und aus einem Gebüsch kommt ein Zweiter hinzu.

Der Erste fragt ihn, wie schnell der Autofahrer gefahren ist.

Seine Antwort:  Brrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrmmmmmmmmmmmmmm!

Und wie schnell hätte er fahren dürfen:   Brrrrrrm     

bearbeitet von Ahnungslos

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In Österreich dürfen sie Geschwindigkeiten ja auch noch schätzen....

 

Auch interessant: "

Kann man gegen den Bescheid Einspruch einlegen?

Gegen ein Organmandat oder eine Anonymverfügung kann man keinen Einspruch einlegen.

Ein Vorgehen wäre dann möglich, wenn das Organmandat oder die Anonymverfügung nicht bezahlt wird und das Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurde. Hier bekommt der Betroffene dann eine Strafverfügung (diese ist allerdings deutlich teurer als die vorhergehenden Bescheide) und gegen diese Verfügung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden."

Quelle:https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/oesterreich-anonymverfuegung/


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Baujahr 2001

 

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Das heisst, Du kannst gegen diese Anonymverfügung jetzt verwaltungstechnisch erst mal nix machen, diese aber auch nicht bezahlen und die nächste Stufe der Strafverfügung abwarten, die aber dann schon wesentlich teurer ist. Gegen diese must Du dann Einspruch einlegen und die Folgen abwarten, die dieser Einspruch dann auslöst.

Sehe ich das richtig?

 

Würde mich mal interessieren, wie der Aufschrieb aussieht, den die dann bei ihrer Laserpistolenmessung handschriftlich anfertigen.  Wenn dort schon was falsches notiert wird, warum auch immer, wie soll das dann überhaupt nachträglich feststellbar sein?

bearbeitet von Ahnungslos

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Es ist im Endeffekt gar nicht feststellbar. Es wird vermutlich 2 Möglichkeiten geben:

 

1.Ich höre gar nichts mehr (glaube ich nicht)

2. Das Kennzeichen wird ohne Foto und ohne Beweis als richtig abgelesen dargestellt--> noch höhere Strafe

Ergo -->3 Jahre nicht mehr nach Österreich fahren, bis es verjährt ist, sollte machbar sein 😉 zur Not über die Schweiz nach Italien

 

 

bearbeitet von djfoxi

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Da sieht man mal, wie unterschiedlich Rechtssysteme sein können.

Bei uns reicht nicht mal ein Foto des Fahrzeugs aus, bei dem der Fahrer nicht als solcher erkennbar ist, deshalb musste ja überall auf Frontfotos umgestellt werden und bei denen reicht es schon aus, wenn von irgendeinem Knallkopf irgendein Kennzeichen notiert wurde, ohne jeglichen Nachweis, ob dies auch fehlerfrei erfolgte.

Nicht zu fassen! 😵

 

Fällt Dir irgendeine Möglichkeit ein, mit der Du den sicheren Nachweis führen könntest, daß sich Dein Smart zum besagten Zeitpunkt gar nicht dort befunden haben könnte?

bearbeitet von Ahnungslos

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Dann legst du eben gegen diese "Strafverfügung" Widerspruch ein. Einsprüche gibt es vor Gericht ... 

Widersprüche = Verwaltungsakte. 


So what wenn du eine reine Weste hast, lass  sich die Spacken doch mal drehen 😃

 

Am Ende müssen sie kleinlaut einstellen. 

bearbeitet von 380Volt

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Hallo,

 

sowas ist doch nicht zum ersten Mal passiert. Gibt es im Netz, Literatur, ADAC wo auch immer, Vergleichsfälle?

Evtl. schreibt ja noch hier jemand, dem das gleiche passiert ist und kann berichten.

Ist ja keine Lösung die nächsten 3 Jahre über die Schweiz nach Südeuropa zu fahren.

 

Evtl. reicht auch schon dein Anruf, dass da nix mehr kommen wird. Wenn sie merken, dass der Bürger sich wehrt und unschuldig fühlt.

Weil alles andere wird teurer werden. Ich denke bei solchen Fällen verliert meistens der Staat vor Gericht.


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Ich bin ja eigentlich eher ein "Krieger" gegenüber Bussgeldbescheiden, aber zahl doch die Kohle und fertig.

Da hast du unter Umständen mehr Porto oder gar Anwaltskosten als die Sache wert ist.

Sind doch nur ein paar Taler und kein Fahrverbot.

Ich bin übrigens eine Weile nicht zu den Tschechen gefahren, da war ich aber wirklich zu schnell. 1000 Taler sollte ich sofort zahlen, habe ich gesagt ich bin ne arme Sau.

Dann waren es nur noch 500, ich sagte die habe ich auch nicht dabei. Dann sollte ich 300 an der Grenze zahlen, was ich natürlich nicht gemacht habe...😁

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vor 2 Stunden schrieb Outliner:

aber zahl doch die Kohle und fertig.

 

Also wenn ich bzw. mein Fahrzeug das ganz sicher nicht gewesen wäre, dann wäre dies das letzte, was ich machen würde. Das Allerletzte!!!

Dabei würde es mir nicht mal um den Betrag gehen, sondern um das Prinzip!

 

Ich subventioniere und belohne doch nicht die Unfähigkeit und Dummheit der osterreichischen Nulldurchblicker in Uniform durch mein sauer verdientes Geld! Sorry, aber das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen!

Wenn ich es gewesen wäre, dann würde ich zahlen, aber wenn es sicher nicht mein Fahrzeug gewesen ist, never ever!

bearbeitet von Ahnungslos

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Richtig, wenn ich nicht da war,  mein Wagen natürlich auch nicht, dann Krieg. Sie wollen ihn, sie bekommen ihn. 

 

Ggf. hat man ja sogar noch einen Hebel als nur das Foto. So viel mir bekannt blitzen die  in AT von hinten, haben also den Wagen(typ). Damit wird alles geklärt. 

 

Beim Lasern wird lt. meinem Kumpel, der öfter in AT Mopped fährt, automatisch angehalten. Lasern tun sie so gut wie nur auf Landstraßen. 

 

Der Zweite Hebel: Ein Alibi. Irgendein Ereignis, ne Feier beim Kumpel, Arztbesuch, etc. ?? 

bearbeitet von 380Volt

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