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Outliner

Räder für 450er gesucht 175/195

Empfohlene Beiträge

Suche für eine Freundin einen guterhaltenen! Satz mit guten Reifen, am besten Allwetter für ihr 600er Cabrio.

So Richtung Rial Le Mans...irgendwas ohne extra Zauber mit Eintragung, also mit ABE!

Ohne Reifen geht auch zur Not. Jetzt hat sie Stahlfelgen mit Radkappen, dass muss man sich mal vorstellen!🤣

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Für den 450er gibt es meines Wissens keine Felgen mit ABE, die man nur montieren muß und dann fahren darf!

Es ist auf jeden Fall die Abnahme durch einen Prüfer erforderlich!

 

Es gibt aber natürlich Felgen-/Reifenkombinationen, die unkritischer sind.

Aber eingetragen werden müssen sie trotzdem, zumindest abgenommen!

bearbeitet von Ahnungslos

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Ich hätte noch ein Satz Rial abzugeben. ( Outliner, falls Interesse melden ).

 

Die Felgen haben ein KBA Nummer und mir liegt ein Gutachten und eine ABE vor.

 

In der ABE gibt es nachfolgenden Text:

"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich."

 

Was heißt das denn nun?

 

 


Kurven sind schön; geradeaus ist langweilig.

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Soweit ich weiss, muss man unter A01 oder A02 in den Auflagen gucken.

Und da steht, dass wenn andere Reifen als die Originalbreite aufgezogen werden, muss man die vom, TÜV abnehmen und bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. Bei gleicher Reifenbreite wie in den Papieren muss man wohl nur zum TÜV...

Mit diesen Rädern gibt's aber da kein Problem normalerweise.

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Wir haben diese Felgen, sind Tüv abgenommen, sollen bei der nächsten Ummeldung in die Papiere eingetragen werden.

So ist die Vorschrift. Da wir aber seit 2007 nix umgemeldet haben steht auch nix in den Papüieren. Bei der HU kräht da

auch keiner nach.

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@ Outliner,

jenes steht unter A01, A02.

 

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

 

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


Kurven sind schön; geradeaus ist langweilig.

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Genau so ist es. Und das A01 steht in der Tabelle der Reifengrößen z.B. bei den Vorderrädern bei der 175er Breite und bei den Hinterrädern bei der 195er Breite drin. D.h. wenn auf diesen Felgen vorne 145er Reifen gefahren werden und hinten die 175er, die ohnehin in den Papieren drin stehen, dann gibt es diese Pflicht zur Abnahme durch einen Sachverständigen nicht.

Werden allerdings vorne 175er und hinten 195er Reifen aufgezogen, dann muß eine Prüfung erfolgen.

Genau dies bedeutet diese Formulierung, die Pflicht ist in diesem Fall von der Bereifung abhängig, die auf den Felgen ist.

 

Die Felgen als solches sind nicht abnahmepflichtig, wenn sie mit der bereits in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifenbreite 145/175 bestückt sind. Wenn sie allerdings mit der 175/195 Reifenbreite bestückt werden, ist eine Abnahme und Prüfung erforderlich.

 

Felgen Hinterachse

 

Man muß aber aufpassen, es gibt zu den gleichen Felgen auch Gutachten, in denen diese Unterscheidung nicht enthalten ist und auf jeden Fall eine Überprüfung erforderlich wäre.

 

Beispiel

 

Dort ist es wiederum so formuliert, daß mit A02 eine Überprüfung generell erforderlich wäre.

Es kommt also immer auf die Papiere an, die man für diese Felgen besitzt!

Elles ned so oifach, wenn mer's doppelt nimmt!

 

Aber mit 175er vorne und 195er hinten muß auf jeden Fall eine Vorführung erfolgen.

bearbeitet von Ahnungslos

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Also sollte ich meine Rial wohl besser auch mal eintragen lassen in den Schein, fahre z.Z. 175/195. 🤐

 

Obwohl ich ja noch auf der suche nach günstigen 195/195 bin , nennt es faulheit bei Reifen neukauf. 🙄


450er CDI EZ 2003 @65PS 214tkm - 2nd Generation (ohne DPF)

450er CDI EZ 2003 170tkm - 2nd Generation (mit DPF)

 

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