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boomersiegen

Sind zu einem 450cdi gekommen wie die Jungfrau zum Kinde

Empfohlene Beiträge

vor 4 Minuten schrieb greatoldman:

mit Winterreifen im Sommer unterwegs war, bekommt also unter Umständen

Hast du Beispiele, Belege, wo schon einmal so entschieden wurde? Würde mich interessieren.

 

Ansonsten, die Haftpflichtversicherung zahlt bei Unfall den Schaden des Unfallgegners. Und für den kann, darf und muß es egal sein, warum ihm der andere reingefahren ist. Die Entschädigungssumme hängt von der Schadenshöhe ab, und nicht von der Unfallursache. Die z.B. abgefahrenen Reifen kaspern die Versicherung und der Unfallverursacher untereinander aus. Es ist also nicht so, daß dadurch der Versicherungsschutz oder die Zahlungsverpflichtung der Versicherung entfällt, wie die beliebte Bemerkung "dann zahlt die Versicherung nicht" glauben machen will.

 

Grüße, Hajo 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Das heisst also, ich fahre im Sommer mit Winterreifen und mir dengelt einer hinten rein, dann bekomme ich weniger Geld, weil ich mit Winterreifen gefahren bin.

Alles klar!

Dann glaube ich das eben auch noch.

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Also in der Zeit wo ich bei einer grossen Versicherung gearbeitet hatte gab es die schon. Natürlich kann ich Dir keine Belege zeigen. Schau einfach mal ein bisschen im Internet herum. Du wirst bestimmt pfündig.😎

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Warum sind Winterreifen im Sommer ungeeignet?

Winterreifen verlieren bei zu hohen Temperaturen ihre Stabilität und können ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer darstellen.

Wer hat Schuld bei einem Unfall mit Winterreifen im Sommer?

Kommt es mit Winterreifen im Sommer zu einem Unfall, kann sich das negativ auf die Beantwortung der Schuldfrage auswirken, auch wenn Sie sich ansonsten an die Verkehrsregeln gehalten haben.

Zahlt die Versicherung, wenn Sie mit Winterreifen im Sommer einen Unfall bauen?

Wenn Sie sich grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten haben, zahlt die Versicherung nicht.

 

https://www.bussgeldkatalog.de/unfall-mit-winterreifen-im-sommer/

 

 

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Die Unfallursache bzw. die Schadenshöhe muß dann aber auf jeden Fall mit der (falschen?) Bereifung unmittelbar im Zusammenhang stehen!

Nur einfach die Zahlung verweigern, weil man diese Reifen drauf hatte, geht nicht!

Genau das willst Du aber so gerade hier glauben machen!

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Wenn das sooooo scheissgefährlich ist, warum ist es dann eigentlich nicht verboten?

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Im Sommer bei einem Unfall mit Winterreifen

Ein Winterreifenverbot für den Sommer gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem kann die Versicherung sich weigern, einen entstandenen Schaden zu bezahlen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung sollte die Kosten des Geschädigten (Unfallopfers) normalerweise übernehmen, auch wenn du im Sommer Winterreifen auf dem Auto hast.

Bei der Kaskoversicherung ist das anders, ähnlich wie mit Sommerreifen im Winter: Dein Versicherer kann dein Verhalten als grob fahrlässig einstufen. Ist das nachzuweisen, kann die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung Leistungen verweigern und muss den Schaden nicht vollständig übernehmen. Auch das ist aber immer vom Einzelfall abhängig.

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Hast Du schon mal eine Versicherung erlebt die nicht versucht sich zu drücken? Ich nicht.

Die versuchen dies wo es geht. Also wenn Du Winterreifen drauf hast und bist nicht schuld so werden DIE versuchen Dir mindestens eine Teilschuld (weil Du Winterreifen drauf hattest) nachweisen. Gerade weil Winterreifen im Sommer einige Nachteile haben(siehe oben in einigen Berichten)

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vor 8 Minuten schrieb Ahnungslos:

Wenn das sooooo scheissgefährlich ist, warum ist es dann eigentlich nicht verboten?

...es ist auch verboten in einer normalen Strasse entgegen der Fahrtrichtung zu parken. Wird aber mit glaube ich 30 Euro geahndet. Aber selten geahndet. Wo kein Kläger auch kein Richter. Als Fußgänger darfst Du auch nicht eine Strasse quer überqueren. Kostet 15 Euro. Du fragt was sinnvoll ist oder nicht bei unseren Gesetzten?

bearbeitet von greatoldman

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vor 2 Minuten schrieb greatoldman:

Hast Du schon mal eine Versicherung erlebt die nicht versucht sich zu drücken? Ich nicht.

 

Das mag ja alles sein, aber im Zweifelsfall gibt es auch immer noch einen Rechtsweg! :classic_wink:

Eine Versicherung wird immer schauen, daß sie ihre Kosten drücken kann, auch wenn das eigentlich nicht rechtens ist!

Selbst bei kleinen Schäden wird das versucht, das ist mir schon klar.

 

In vielen Fällen hilft aber auch schon der Hinweis, wenn Du bisher keine anwaltliche Beratung hattest und der Fall sonnenkjlar ist, ob es ihnen denn lieber wäre, auch noch die Kosten eines Anwalts zu übernehmen. Da kannste gar nicht so schnell schauen, wie die zurück rudern, weil sie nämlich genau wissen, daß sie im Unrecht sind und ein Anwalt noch viele zusätzliche Kosten verursachen würde!

 

Genauso wie der oft sanfte Druck, einen Gutachter von Ihnen zu akzeptieren, das wird auch immer wieder probiert!

Wer sich drauf einlässt, ist selbst schuld, ich nicht!

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Und hier mal etwas von der Nürnberger Versicherung:

 

Winterreifen im Sommer.

Wer Winterreifen auch im Sommer fährt, riskiert keine Bußgelder - ein Verbot, Winter­reifen ganzjährig zu fahren, existiert schlichtweg nicht. Dennoch sollten Sie vor dem Sommer an einen Reifenwechsel denken, sofern Sie sich nicht für Ganz­jahres­reifen entschieden haben. Denn Tests haben ergeben, dass Winterreifen im Sommer gefährlich werden können. Bedenken Sie, dass die Reifen für kalte Temperaturen ausgelegt sind. Die besondere Gummi­-Mischung der Winterreifen ist für den Sommer nicht geeignet. Ist der Asphalt durch sommerliche Grade entsprechend aufgeheizt, wird der Bremsweg länger. Bei Winterreifen ist der Abrieb im Sommer höher - für den Fahrer bedeutet das: mehr Verschleiß, mehr Kraftstoffverbrauch! Darüber hinaus dürfen Sie mit Winterreifen im Sommer das Gaspedal nicht voll durchtreten, denn die vorgegebenen Höchst­ge­schwin­dig­keiten gelten auch in der warmen Jahreszeit.

 

Sommerreifen im Winter: Bußgelder und Verwarnungen.

  • 60 EUR und 1 Punkt bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
  • 80 EUR und 1 Punkt bei Behinderung des Straßenverkehrs
  • 100 EUR und 1 Punkt bei Gefährdung des Straßenverkehrs
  • 120 EUR und 1 Punkt bei einem Unfall

 

https://www.nuernberger.de/ratgeber/auto/winterreifenpflicht/

bearbeitet von greatoldman

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vor 1 Minute schrieb Ahnungslos:

 

Das mag ja alles sein, aber im Zweifelsfall gibt es auch immer noch einen Rechtsweg!

Eine Versicherung wird immer schauen, daß sie ihre Kosten drücken kann, auch wenn das eigentlich nicht rechtens ist!

Selbst bei kleinen Schäden wird das versucht, das ist mir schon klar.

 

In vielen Fällen hilft aber auch schon der Hinweis, wenn Du bisher keine anwaltliche Beratung hattest und der Fall sonnenkjlar ist, ob es ihnen denn lieber wäre, auch noch die Kosten eines Anwalts zu übernehmen. Da kannste gar nicht so schnell schauen, wie die zurück rudern, weil sie nämlich genau wissen, daß sie im Unrecht sind und ein Anwalt noch viele zusätzliche Kosten verursachen würde!

 

Genauso wie der oft sanfte Druck, einen Gutachter von Ihnen zu akzeptieren, das wird auch immer wieder probiert!

Wer sich drauf einlässt, ist selbst schuld, ich nicht!

Kommt auf die Versicherung an. Lieber lassen DIE es darauf ankommen, dann haben DIE beim nächsten die besseren Karten. Leider

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vor 4 Minuten schrieb greatoldman:

...es ist auch verboten in einer normalen Strasse entgegen der Fahrtrichtung zu parken. Wird aber mit glaube ich 30 Euro geahndet. Aber selten geahndet. Wo kein Kläger auch kein Richter. Als Fußgänger darfst Du auch nicht eine Strasse quer überqueren. Kostet 15 Euro. Du fragt was sinnvoll ist oder nicht bei unseren Gesetzten?

 

Jetzt ziehste aber schon was an den Haaren herbei, findest Du nicht?

Ist Dir das nicht langsam zu anstrengend in Deinem Alter?  :classic_rolleyes:

 

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vor 1 Minute schrieb Ahnungslos:

 

Jetzt ziehste aber schon was an den Haaren herbei, findest Du nicht?

Ist Dir das nicht langsam zu anstrengend in Deinem Alter?  :classic_rolleyes:

 

Hast schon Recht mein Lieber muss auf meinem Blutdruck achten 🤕😷👴👩‍⚕️

 

Aber leider gibt soooo viele blöde Gesetze das ist der letzte Wahnsinn.........

bearbeitet von greatoldman

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Also mir ist es auf jeden Fall bisher immer noch gelungen, wenn etwas abgezogen wurde und bisher noch kein Anwalt eingeschaltet war, mit einem Hinweis, daß ich dann eben einen konsultieren muß, Einsicht zu erzielen, weil die genau gewusst haben, daß das in keiner Relation steht, was sie gestrichen haben zu den dann entstehenden Anwaltskosten.

 

Eine Versicherung arbeitet nicht in einem rechtsfreien Raum, die wägen nur ab, was billiger und was teurer ist!

Aber an die rechtlichen Gegebenheiten müssen die sich dann schon noch halten!

Und das ist auch gut so!

 

Aber wenn Du mal bei diesen Gangstern gearbeitet hast, dann weisst Du ja Bescheid! :classic_rolleyes:

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Nicht an der Front. Mit Fällen hatte ich (Gott sei gelobt und .......) nichts zu tun 🤣🥳

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Noch mal der Vollständigkeit halber: Es ist mir schon klar, daß es Unfallkonstellationen gibt, bei denen dies relevant ist und dann ein Abzug unter Umständen auch gerechtfertigt sein kann!

Aber man kann nicht von vornherein sagen, daß man, unabhängig vom Sachverhalt, eine Teilschuld bekommt und dann weniger ersetzt wird! Dem ist nicht so!

 

Siehe oben mein Beispiel, wenn mir einer im Sommer hinten rein dengelt und ich habe Winterreifen drauf, dann habe ich ja im Prinzip Schadensminderung betrieben, wenn ich dadurch einen längeren Bremsweg habe. Wenn ich Sommerreifen gefahren hätte und einen kürzeren Bremsweg gehabt hätte, wäre der Schaden ja noch größer ausgefallen! :classic_smile:

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🤔🤫 Hätte hätte ......... YES SIR, SIR 👮‍♀️

bearbeitet von greatoldman

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Was willst Du mir jetzt damit sagen?

Daß Dir nix mehr einfällt? :classic_biggrin:

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Och zitieren aus der Welt könnte ich noch viel........

Aber es ist leider mal so dass man auch wenn man im Recht ist nicht immer Recht bekommt sondern auch mal ganz schön Dumm aus der Wäsche schaut bei solchen Dingen. Dann Glaubt man lieber an den Osterhasen oder den Klapperstorch als an unser Recht.

Schönen Abend nun mal meine alten Finger sind wund und mein Blutdruck muss auch mal wieder runter 😉

Bis später wieder

bearbeitet von greatoldman

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vor 4 Stunden schrieb Zickenversteher:

 

Dann hätte wir ja mit den Reifen schon mal eine Kuh vom Eis.

 

Bez. Partikelfilter und Plakette bleiben Dir denn auch 2 Möglichkeiten, wenn`s legal sein soll.

Entweder die grüne Plakette hat ihre Berechtigung, dann muss auch ein Partkelfilter verbaut sein.

Da der verbaute Auspuff ja, wie Du schreibst, relativ neu ausschaut würde ich mich jetzt mal drunterlegen und die eingestantzten Nummer abpinnen. Daraus kann man denn sehen welcher Auspuff verbaut ist. Wenn man weiß wie einer mit Partikelfilter aussieht kann man es auch schon am Auspuff selbst sehen.

Oder aber der Auspuff hat keinen Partikelfilter, dann gilt es einen zu besorgen, oder wieder auf gelb zurückrüsten.

Da ich die grüne Plakette bei uns brauche, muss ich ein Pott mit Kat / Filter haben.

Kann man die Prüfnr. von unten so sehen oder muss dafür die Heckverkleidung ab und welche Nr. ist mit und welche ohne DPF ? 

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vor 4 Stunden schrieb Ahnungslos:

Das heisst also, ich fahre im Sommer mit Winterreifen und mir dengelt einer hinten rein, dann bekomme ich weniger Geld, weil ich mit Winterreifen gefahren bin.

Alles klar!

Dann glaube ich das eben auch noch.

Glaube bei so eindeutigen Fehler des Gegners ist egal welche Reifen du drauf hast. Wenn man dir nachweisen kann, das der Unfall oder auch nur ein geringeren Schadensumfang durch Sommerreifen geringer gewesen wäre, dann könnte es zu Rückforderungen der Versicherungen kommen.

 

Aber wie gesagt, es wäre ja nur solange, bis ich Sommerreifen in der richtigen Größe hätte.

 

Hoffe damit können wir dieses Thema abschließen. Ansonsten müssten wir uns ja auch noch einen Kopf machen, was mit den Autos auf Ganzjahresreifen ist.

Denn die sind ja für den Winter zu hart und für den Sommer zu weich und somit vielleicht immer teilschuldig oder so.

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vor 15 Minuten schrieb boomersiegen:

Da ich die grüne Plakette bei uns brauche, muss ich ein Pott mit Kat / Filter haben.

Kann man die Prüfnr. von unten so sehen oder muss dafür die Heckverkleidung ab und welche Nr. ist mit und welche ohne DPF ? 

 

Bisher haben wir von Dir  ja noch nicht mal eine Antwort auf die Frage erhalten, ob die PM Maßnahme in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist!

Die Farbe der Plakette ist eigentlich sekundär!

Die könnte auch unberechtigterweise vergeben worden sein und dann ist die auch ganz schnell wieder weg!

bearbeitet von Ahnungslos

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Die KBA Nummer steht eingeschlagen vorne rechts auf dem Pott. Du mußt also von vorne unten gucken. Das geht normal nur mit Grube oder Bühne oder auch mit Auffahrrampen, auf die du mit den Hinterrädern fährst.

Einfacher:

Im Pott sind 4 oder 6 Sicken eingeprägt. 4 ist ohne, 6 ist mit DPF. Das kannst du von hinten unten sehen.

Wie das aussieht siehst du einfach auf Bildern im Internet.

 

Grüße, Hajo 

 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 7 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Bisher haben wir von Dir  ja noch nicht mal eine Antwort auf die Frage erhalten, ob die PM Maßnahme in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist!

Die Farbe der Plakette ist eigentlich sekundär!

Stimmt dabei muß ich noch schauen.

 

Fasse mal zusammen was ich gefunden habe.

 

Schadstoffarm D3;3L

Datum zur Emissionsklasse: 24.8.2000 * Stufe PM2 Nachger.M. Smart GmbH 

Typ: PN0002;KBA 17043, ab 22.02.2014 Festgest. 11.03.14

 

Hoffe das sind nun die passenden Infos

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