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idc

Reifen 145/65R15 auf 4x15 ET 27 auf SMART 450 CDI Cabrio EZ 6/2002

Empfohlene Beiträge

Heute - anlässlich HU-Termin gemäß § 29 StVZO (bei DEKRA) - wurde die Plakette verweigert wegen

Reifen - Kennzeichnung 1.Achse links und rechts Zulässigkeit nicht nachgewiesen

Reifen - Kennzeichnung 1. Achse links und rechts Zuordnung Rad / Reifenkombination unzulässig

Fahrzeug: Smart Cabrio CDI, EZ 06/2002 mit Produktionsdatum 30.05.2002. Laut Zulassungsbescheinigung Teil I ein Typ/Variante 304 0042. Die FIN beginnt mit WME01MC012H0..... Unter 15.1 sind Reifen vorne nur 135/70R15 aufgeführt. Zusätzlich bei 22 Bemerkungen und Ausnahmen ist aufgeführt, dass auch die Felge 4x15 ET 27 zulässig sei. Montiert auf dem SMART CDi Cabrio sind vorne 145/65R15 auf Original SMART Passion Alu-Felgen 4x15 ET27. War anschließend persönlich vor Ort in der MERCEDES Niederlassung NÜRNBERG. Dort bemühten sich die Personen sehr intensiv und lange. LEIDER fand sich in deren EDV-System nicht diese

SMART Eignungserklärung, dass die Rad / Reifenkombination 145/65R15 auf 4x15ET27 in Verbindung hinten 175/55R15 mit 5,5x15ET-1 auch auf meinen SMART CDI Cabrio EZ 6/2002 zulässig wäre. Jedoch wurde mir ein Bildschirm-Ausschnitt gezeigt, dass offenbar bei BENZINERN (MC?01B0??? ?????????) neben 135/70R15 auch 145/65R15 auf 4x15 zulässig sind (scheinbar ein Ausgabedatum 20.12.2001). Offenbar gibt es bei SMART CDI ein Problem für Fahrzeuge mit Produktionsdatum vor 2003 und Typ 304 laut Zulassungsbescheinigung Teil I. Auf diesen DIESEL-Fahrzeugen scheinen vorne nur die Bereifung 135/70R15 auf wahlweise 3,5x15 ET 20,5 oder 4x15 ET27 zulässig zu sein. Vermutlich - per kostenpflichtiger Einzelabnahme - könnten auch 145/65R15 für dieses SMART Cabrio CDI eingetragen werden.

Gibt es hier im Forum jemanden, der für ein SMART Cabrio CDI, EZ 06/2002, von SMART ein Schriftstück besitzt, dass keine Bedenken für das Fahren mit 145/65R15 auf 4x15 ET27 bestehen?

Hinweis: Diese SMART Eignungserklärung - hier im Forum mal als "etwas verzogener Scan" eingestellt - hatte ich heute nochmals der Prüfstelle gezeigt - aufgrund nichtvollständiger Lesbarkeit wurde diese so nicht akzeptiert.

Vielen Dank vorab für Eure Mitwirkung.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von idc am 31.07.2017 um 17:04 Uhr ]


cab pas cdi (mai zwo 1st gen)

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Da hast du aber einen Prüfer erwischt.

Eigentlich sollte das ohne Eintragung gehen. Schriftlich habe ich das nicht vorliegen hatte mit der 145er Bereifung aber noch nie Probleme.....


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Es gibt Idioten und es gibt Vollidioten, auf Deinen TÜV Prüfer trifft leider keines von beidem zu, weil es verniedlichend wäre! :roll:

Das ist ja ein selten dämlicher Nulldurchblicker, den Du da erwischt hast! :(

 

Und in Deinem Smart Center sind sie wohl nicht viel besser, denn die Eignungserklärung für die 145er Reifen ist ja ein originales Schriftstück von Smart!

 

Hab Dir noch ne PN geschrieben! ;-)

Das ist ne persönliche Nachricht, die Du in dem Kästchen "Wer ist Online" links oben siehst und aufrufen kannst!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 31.07.2017 um 18:09 Uhr ]

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Habe auf dieser Seite ebenfalls die Eignungserklärung gefunden, die ich Dir als PDF zusenden wollte.

Wenn sie die nicht lesen können, dann sollten sie ihr Geschäft aufgeben!

Das sollten sie mit solchen Angestellten wie dem von Dir beschriebenen ohnehin! :roll:

 

Dort ist die Rede von Fahrzeugen ab EWG Typgenehmigungsnummer e1*98/14D0080*07 und das müsste Deiner als Bj 2002 auf jeden Fall haben!

 

Und in diesem Schriftstück wird nicht nach Benziner oder Diesel unterschieden, das gilt für alle!

 

Und wenn sie das auch nicht akzeptieren, dann solltest Du wegen der HU woanders hingehen, auch wenn dann evtl. noch einmal die volle Gebühr fällig wäre, das wäre mir dann auch egal!

Das Leben ist zu kostbar, um sich mit solchen Korinthenkackern zu beschaftigen und sich darüber zu ärgern!

Dem würde ich dann im Klartext sagen, daß er nicht ganz dicht ist und mich mal gerne haben kann, wenn ihm das immer noch nicht ausreicht!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 31.07.2017 um 18:06 Uhr ]

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Nächster AKT!

Heute vormittag nochmals bei der DEKRA-Prüfstelle in Nürnberg mit dem SMART CDI und der SMART Eignungserklärung (Datum vom 23.04.2003) in klar lesbarer Form vorstellig geworden. (ca. 10 Prüfer dürften da tätig sein). Ein Prüfer schaute sich nochmals Felgen vorne (4x15) und montierte Bereifung 145/65R15 an und begab sich dann mit der SMART Eignungserklärung in die Büroräume. Nach gut 1/2 Stunde erschien er wieder und erklärte, dass diese SMART Eignungserklärung irgendwie "nicht eindeutig" bezüglich meines SMART CDI, EZ 6/2002 sei! Denn üblicherweise weisen EG Typgenehmigungen eine Schreibweise wie folgt auf: e1*98/14*0080*13* (so steht es in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld K -Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE-meines SMART). In der SMART Eignungserklärung steht wörtlich: für Fahrzeuge des Typs MC01 ab EWG Typgenehmigungs Nr. e1*98/14D0080*07 des Herstellers. Der Prüfer hätte sich mit 3 Kollegen unterhalten, zusätzlich noch telef. Rücksprache mit einer auswärtigen, übergeodneten DEKRA-Stelle gehabt, desweiteren im DEKRA-EDV-Bestand gesucht - aber nicht fündig geworden. Besonders hervorgehoben hatte der Prüfer, dass in der SMART Eignungserklärung nach der 14 ein D steht - dies könnte eventuell ein Fehler von SMART sein. Ich entgegnete, dass vielleicht gerade dieses D an dieser Stelle statt einem * stünde, könnte als Hinweis, dass DIESEL damit gemeint wären, auch zu verstehen sein.

ERGEBNIS: Falls ich von MERCEDES oder SMART oder DAIMLER ein Schriftstück vorlege, das genau unter Bezugnahme auf die FIN meines SMART CDI die Zulässigkeit von 145/65R15 auf den montierten Passion-Alu 4x15 bestätigt, dann würde die DEKRA die 2-Jahres-Plakette dem CDI geben.

Nun ja, eMail an cs.deu.smart@cac.smart.com ist raus mit genauen Fahrzeugdaten - jetzt heißt es warten, was passiert.


cab pas cdi (mai zwo 1st gen)

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Vergiss es, gegen diese Ignoranten kommst Du selbst mit einem 200 %igen Schriftstück nicht an.

Daß der Diesel dann später, als die 3 Liter Einstufung nicht mehr relevant war, mit genau dieser 145er Bereifung serienmässig aufgeliefert wurde, interessiert die natürlich auch nicht!

 

Wie schon gestern geschrieben, geh woanders hin und zahle nochmal die Gebühr für eine komplette HU, gegen solche Blödmänner hilft leider nichts anderes! :roll:

 

Bin ja mal gespannt, was Smart da antwortet, damit kannste bestimmt auch nix anfangen!

Nicht zu fassen, was hier für ein Bohei gemacht wird für nix und wieder nix!

Das wäre mir schon zu blöd, mich weiterhin mit solchen ******* rum zu ärgern!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.08.2017 um 12:36 Uhr ]

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Hallo idc,

 

hast Du 135er Winterreifen, die bei einer HU nicht beanstandet würden?

Dann würde ich diese jetzt montieren, zur DEKRA fahren und die Plakete und den Stempel abholen.

 

Anschließend montierst Du wieder die Sommerreifen, legst die Bestätigung zu den Fahrzeugpapieren und fährst in 2 Jahren zur nächsten HU woanders hin.

 

Gruß

Ralf

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Hallo,

 

also ich würde es anders machen.

Da ich keine Lust hätte nochmal nen Hunni für Tüv hinzulegen würde mir eben die im Schein eingetragenen 135er montieren lassen.

Das gibt dann auch bei den nächsten HU's keine Probleme. :)

Evtl. kannst du die 145er noch verkaufen.


Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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Quote:

Am 01.08.2017 um 13:02 Uhr hat Ralf_47 geschrieben:
würde mir eben die im Schein eingetragenen 135er montieren lassen.

Damit verschlechterst Du die ohnehin miserablen Fahreigenschaften, die ja schon mit 145er Reifen einigermaßen beknackt sind, ja noch weiter!

 

Wenn ich da noch was machen würde, dann würde ich eine 175er vorne und 195er hinten Kombination montieren und mit dem passenden Gutachten zum gleichen TÜV bzw. DEKRA fahren und mir diese noch breiteren Räder dort abnehmen lassen. :-D

Mal sehen, was diese Oberspezialisten dann für ein Gresicht machen würden! ;-)

 

Oder, um auf Nummer sicher zu gehen, woanders abnehmen und in die Papiere eintragen lassen und dann beim nächsten TÜV Termin wieder dort aufschlagen mit den eingetragenen, breiten Rädern!

 

Damit würdest Du vermutlich deren Vorstellungsbereich sprengen! :lol:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.08.2017 um 22:29 Uhr ]

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Hallo - und DANKE Euch schon 'mal

 

2 komplette SMART Stahl-Radsätze lägen hier - allerdings jeweils mit (Winter)Bereifung 145/65R15 vorne.

Zusätzlich ein SMART-ALU-Passion Radsatz (Sommer) auch mit 145/65R15 vorne - aber das hilft hier ja nicht weiter.

 

Über die Verwandschaft hätte ich auch Zugriff auf Winterräder in Stahl (452 Roadster-Felgen, 6x15 ET-20 und 5x15ET24) mit 195/15R15 Michelin Alpin4 hinten und 175/55R15 Vredestein Snow vorne - dazu bräuchte es vermutlich auch erst eine Eintragung auf dem 450 CDI. Hierzu hab ich nichts in Schriftform.

 

Ein Satz BRABUS Alu Mono IV mit 6,5x15ET0 und 195/50R15 hinten und 5,5x15ET30 mit 175/55R15 vorne stünde leihweise auch zur Verfügung - Gutachten sollte dazu im Internet zu finden sein - vermutlich ? sicherlich ? auch aber nur mit Eintragung in den Fahrzeugpapieren zulässig.

 

Wiederum in der Verwandschaft gibt's einen 450er CDI, der vorne tatsächlich mit 135/70R15 Winter? auf Stahl aktuell noch unterwegs ist .... allerdings räumlich und zeitlich a bißl Action diesen Radsatz-Tausch durchzuführen....müsste in den nächsten 4 Wochen irgendwie notfalls gestaltbar sein.

 

ALSO - jetzt warte ich auf eine (die) Antwort von SMART - hoffentlich war die verwendete Mail-Anschrift RICHTIG bzw. wird an die fach- und sachlich zuständige Stelle weitergeleitet.

 

Ich bin gespannt


cab pas cdi (mai zwo 1st gen)

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Ich habe das Gefühl, in die Gutachten wird rein geschrieben, was denen gerade so einfällt.

 

Bei den Brabus Monoblock IV zum Beispiel steht in dem Gutachten mit der von Dir genannten Bereifung 175 vorne und 195 hinten der Zusatz drin, daß dieses ab Nachtrag 15 gilt, das war meines Wissens die Umstellung auf echtes ESP ab Anfang 2003.

 

Für die gleichen Felgen gibt es aber auch noch ein Gutachten mit 195/50 oder 195/45 rundum auf allen Felgen, in diesem Gutachten steht dann drin, daß es ab Nachtrag 02, also sinngemäß für alle Smarts gilt!

Irschenwie gomsch, was da getrieben wird!

 

Wenn Du mit den Roadsterstahlfelgen zu denen kommen würdest, dann könntest Du vermutlich die ganze Mannschaft dort zum Hyperventilieren bringen! :lol:

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Quote:

Am 01.08.2017 um 12:19 Uhr hat idc geschrieben:
Besonders hervorgehoben hatte der Prüfer, dass in der SMART Eignungserklärung nach der 14 ein D steht - dies könnte eventuell ein Fehler von SMART sein.

Ich kann Dir zwar auch nicht sagen, was dieses D bedeutet, aber es ist auf keinen Fall ein Fehler von Smart!

Ich habe nämlich auch noch andere Gutachten zu Felgen, in denen genau dieser Buchstabe D als Unterscheidungskriterium auftaucht!

Von daher ist es mit Sicherheit kein Fehler von Smart!

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Wollen die in vorauseilendem Gehorsam den Diesel aus dem Verkehr ziehen? :evil: :evil:

 

 


Ich hab keine Ahnung, davon aber jede Menge

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Nee, die haben ganz einfach keine Ahnung, davon aber jede Menge, sind deshalb aber noch lange nicht Ahnungslos! ;-)

 

Die würde ich mit passenden und eingetragenen Breitreifen schon noch ein bißchen zum Schwitzen bringen, dessen kannste Dir sicher sein!

Da würde ich mir einen Spaß draus machen! :)

 

Mit nichts anderem kannst Du einen Prüfer besser ärgern als mit fertig eingetragenen Teilen, die er selbst nie abgenommen hätte! :lol:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 01.08.2017 um 23:41 Uhr ]

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So - neuer aktueller Stand:

Genau 4 Wochen vorbei - keinerlei Reaktion

von SMART (in Böblingen?) auf die damalige

email i.S. Reifenfreigabe für das 2002er Cabrio CDI i.S. 145/65R15 Zulässigkeit auf 4,0 x 15 (statt nur 135/70R15).

 

Deswegen jetzt soll der Versuch bei der DEKRA Nürnberg gestartet werden mit vorne 175/55R15 auf BRABUS Monoblock IV 5,5x15 ET30 und hinten 195/50R15 auf den 6,5x15 ET0. Alle 4 Felgen haben das Gießereizeichen HS.

 

Bei BRABUS habe ich heute per email angefragt i.S. eines für dieses Fahrzeug und diese Felgen (Gießereizeichen HS) passenden Gutachtens.

 

Folgende Gutachten wären als Kopie im erweiterten Bekanntenkreis vorhanden:

RZ01/50866/1/16 vom 11.06.2001, jedoch nur für Reifen 195/45R15 rundum (für Felgen mit Gießereikennzeichen HS).

RZ99/46651/H/16 Nachtrag 7 vom 11.04.2000, jedoch nur für Reifen 195/50R15 rundum (f. Felgen Gießereikennzeichen HS)

RZ-055034-A0-016 vom 23.06.2003 für 175/55R15 vorne und 195/50R15 hinten, (jedoch für Felgen mit Gießereikennzeichen Ronal)

 

Problem: Passendes BRABUS Gutachten hierfür für Fahrzeug FIN WME01MC012H042???? mit Produktionsdatum noch im Mai 2002.

 

Es soll von der BRABUS GMBH auch ein Teilegutachten RZ99/46651/D/16 Nachtrag 3 geben in dem 195/50R15 rundum oder 195/45R15 rundum oder 175/55R15 rundum als zulässig aufgeführt seien. Für Felgen mit Gießereizeichen HS.

 

Es könnte somit eventuell noch etliche andere "Nachtrag ?" geben - auch für das Gießereizeichen HS - in dem die Reifenkombination 175/55R15 vorne mit 195/50R15 hinten als zulässig aufgeführt ist.

 

Ich möchte nicht ausschließen, dass, falls ich mit den auf dem Cabrio CDI montierten BRABUS MONOBLOCK IV bei der DEKRA Nürnberg vorfahre.......der Prüfer verlangt, ich möchte das Rad demontieren um das Gießereizeichen sehen zu können.

 

Deswegen vorsorglich meine Frage und Bitte:

Verfügt jemand im Forumskreis über ein Teilegutachten von BRABUS GmbH für

5,5x15 ET30 mit 175/55R15 und 6,5x15 ET0 mit 195/50R15 hinten für Felgen Hersteller BRABUS und Gießereizeichen HS? Falls ja, würde ich mich über eine PN sehr freuen. Alles weitere dann gerne per email.

 

Schon 'mal DANKE für das Lesen.

 

 


cab pas cdi (mai zwo 1st gen)

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