Dann ist es aber kein Pott mit RPF, den ein 2003er hatte ja keinen drin, sondern der wurde nachgerüstet! 😉
Wenn diese Nachrüstung in die Papiere als PM2, also Partikelminderungsmaßnahme eingetragen wurde, dann ist es gar nicht zulässig, einen konventionellen Auspufftopf zu verbauen!
Und da bei der Eintragung im Fahrzeugschein genau die Bezeichnung dabei steht, die der Pott mit RPF eingeprägt haben muss, könnte es beim nächsten TÜV Besuch mit einem Prüfer, der sich auskennt, ganz schön eng werden!
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