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Martinnw

Sicherheitszelle = Versicherung zahlt kein Schmerzensgeld.

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Ich hätte nie gedacht das ein Thema so missverstanden wird.... löschen werde ich es nicht aber Handel schon....

 

 

Hallo,

 

es liegt schon eine weile her aber ich muss es los werden..

 

Der Smart hat eine klasse Sicherheitszelle welche den Insassen vor größeren Schäden schützen soll. Ich finde das tut sie auch ganz gut.

 

Folgender Fall:

 

Smart will rechts auf einer Rechtsabbiegerspur auf die Querfahrbahn abbiegen und hält an um den Verkehr von links zu beobachten.

 

BUMMS

 

Der hintere Fahrer dachte wohl der Smart fährt gleich weiter.

 

Der Smart Fahrer hat den Kopf am Anschlag links! und bekommt mächtig ein Schlag von hinten.

 

Im Krankenhaus gibt erst der Chefarzt Entwarnung da ein Bruch eines Wirbel vermutet wird. Glück im Unglück ... noch mal gut gegangen. Eine Krankschreibung geht nicht da man den neu angefangenen Job braucht - Probezeit) Dumm gelaufen. Große Schmerzen die nur mit sehr viel Tabletten und Fahrdienst auszuhalten sind.

 

Der Smarte hat nur dank seiner Konstruktion geringe Schäden aber der Insasse große Probleme die einfach ihre Zeit brauchen zum genesen.

 

Die Versicherung redet sich raus mit der Begründung da das Auto ein zu geringen Schaden hat. (PUNKT)

 

Selbst die Krankenversicherung bekommt die Leistung zur Untersuchung nicht ersetzt.

 

Kopfmodus an! Ich würde nun gerne den Typen der sich das ausgedacht hat in einen Stuhl setzen und immer schon mit 20 Km/h gegen fahren bis ihm die Birne Platzt.

Kopfmodus aus.

 

Würde gerne... mache ich aber nicht.

 

Wo bitteschön leben wir hier?

 

Um nun Recht zu bekommen hätte der Smart Fahrer mehrere tausend Euro zahlen müssen um ein Gutachten zu beauftragen welches nicht bei RECHT von der Versicherung die wir hier mal LVM nennen erstattet bekommt.

 

Resultat: Würde mir das passieren werde ich auf jeden Fall ins KH mich einweisen lassen und bleibe Übernacht. Sei es auch nur für ein Pflaster....

 

Es ging hier nicht um tausende Euro Schmerzensgeld sondern um Anerkennung der Tatsache und Begleichung der tatsächlich angefallen Kosten.

 

Nachtrag: Dies ist alle vom Anwalt geprüft und leider nichts zu machen. Auf Stammtisch höre ich nicht und ja es gab sogar Rechtschutz...

 

Ich werde auch nichts Kommentieren zu Richtig so und wer arbeiten kann.. und so weiter...

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Martinnw am 29.07.2015 um 10:30 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Martinnw am 29.07.2015 um 15:23 Uhr ]

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Ist für mich nachvollziehbar, wenn sich jemand nicht Krankschreiben lässt und Arbeiten gehen kann ist es relativ schlüssig für die Versicherung das kein Schmerzensgeld bezahlt werden muss.

Hier hätte ein Ärztliches Attest ausgestellt werden müssen mit der Bemerkung das der Geschädigte auf eigenen Wunsch und Risiko Arbeiten gehen möchte.

Das ganze ist ziemlich unabhängig vom Auto.

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geh´ zum Anwalt; der kann da gut was machen

(und: Du mußt selber KEIN Gutachten in Auftrag geben; wer hat Dir das erzählt ? Frag´ den Fachmann, nicht den Stammtisch !)


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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Eine Erstberatung kostet beim Anwalt i.d.R. nichts und ist tausendmal sinnvoller als hier zu fragen.

 

 

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Ich Frage nicht .... die Sache ist durch.

 

Es sollte nur mal die Augen öffnen.

 

Und wie gesagt ist alles vom RA versucht worden und durch.

Parolen wie mein RA hätte es richtig gemacht usw. kann man sich klemmen.

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Hi,

 

der folgende Passus sagt schon alles!

 

Im Krankenhaus gibt erst der Chefarzt Entwarnung da ein Bruch eines Wirbel vermutet wird. Glück im Unglück ... noch mal gut gegangen. Eine Krankschreibung geht nicht da man den neu angefangenen Job braucht - Probezeit) Dumm gelaufen. Große Schmerzen die nur mit sehr viel Tabletten und Fahrdienst auszuhalten sind.

 

Genesung der Krankheit GEHT vor Arbeit!

auch wie in diesem Fall -> Probezeit hin oder her.

Wenn der Arbeitgeber Interesse hätte, WÜRDE der das vestehen.

 

Die Thematik "Tridionzelle" hat der TE wohl nicht richtig verstanden.

 

Gruß Andreas

 

 

 


VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

VW Lemminge :classic_ninja::classic_blink::classic_ninja: gibt es viel zuviele (leider)

Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!!

 

Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB :classic_biggrin:

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genau wenn....

 

schon mal Arbeit gesucht? echt anderes Thema und ja ist die Gesundheit wichtig aber ohne Arbeit geht es halt auch nicht.

 

Schade das hier niemand versteht was ich sage... wirklich schade.

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Quote:

Am 29.07.2015 um 13:21 Uhr hat maxafe geschrieben:
Eine Erstberatung kostet beim Anwalt i.d.R. nichts . . .

 

DAS ist definitiv falsch !

(wie kommst´n da drauf ??)

 

Nur mal so am Rande:

Bei sehr geringen Schäden am Fahrzeug versuchen Versicherungen schon immer wieder mal, sich mit dem Argument „herauszureden“, dass bei diesen geringen Schäden Verletzungen nicht haben entstehen können. Im Notfall muss das dann eben im Rechtsstreit durch ein so genanntes biomechanisches Gutachten belegt werden. Wenn, wie in Deinem Fall, die Verletzungen nun einmal vorhanden waren und schließlich auch ärztlich beweisbar sind (, was mit einer „Krankschreibung“ nichts zu tun hat !), dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Sachverständiger in einem Gutachten darlegen kann, dass das nicht möglich gewesen sein soll.

Nur ist es halt so, dass wie immer wenn irgend eine Partei außergerichtlich nicht einsichtig ist, eben der gerichtliche Weg beschritten werden muss. Wenn ich mir aber sicher bin und definitiv weiß, dass die Verletzungen durch den Unfall entstanden sind, dann gehe ich diesen Weg auch, und zwar notfalls auch ohne Rechtsschutzversicherung und ohne Prozesskostenhilfe (letzteres gibt es ja schließlich auch noch)

[ Diese Nachricht wurde editiert von HuckFinn am 29.07.2015 um 15:57 Uhr ]


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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Leider ist es in diesem Fall so, dass nichts vorliegt, was ein Schmerzensgeld oder eine sonstige Anerkennung rechtfertigen würde.

 

Es liegt keine Krankschreibung vor, Unfallopfer geht arbeiten (was bei Krankschreibung als Anordnung des Arztes nicht sein darf) und der Chefarzt hat Entwarnung gegeben.

 

Da kann die Versicherung ja nur ablehnen, es hat ja nichts Beweisbares vorgelegen.

 

Der andere Fall - Nacht im Krankenhaus und Krankschreibung - wurde ja oben schon beschrieben.

 

Ist leider wirklich so und dürfte nachträglich vor Gericht den Bach runter gehen.

 

Gruß, Rolf


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Quote:

Am 29.07.2015 um 15:51 Uhr hat HuckFinn geschrieben:



DAS ist definitiv falsch !

(wie kommst´n da drauf ??)

 

Weil es so ist. Dass nicht jeder Anwalt ein kostenloses Erstgespräch anbietet, ist klar. Es gehört aber zum guten Ton.

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§ 1, der Anwalt gewinnt immer (Honorar). § 2, verlieren Mandant und Anwalt vor Gericht, tritt automatisch § 1 in Kraft.

 

Die meisten Anwälte werden - außer wenn sie gerade keine Zeit oder Lust haben - daraus ein Fall machen. Ein Beratungsgespräch ist ja dafür da, diese Richtung vorzugeben. Erfolgsaussichten werden da einfach nachrangig betrachtet.

 

Gruß, Rolf

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 29.07.2015 um 20:45 Uhr ]


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Quote:

Am 29.07.2015 um 09:12 Uhr hat Martinnw geschrieben:

es liegt schon eine weile her aber ich muss es los werden..



 

Hier wirst Du nichts los, im Gegenteil.

 

ms

-----------------

Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

 


Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

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Quote:

Am 29.07.2015 um 09:30 Uhr hat lavaSmart geschrieben:
Ist für mich nachvollziehbar, wenn sich jemand nicht Krankschreiben lässt und Arbeiten gehen kann ist es relativ schlüssig für die Versicherung das kein Schmerzensgeld bezahlt werden muss.

 

Genau da setzen die Versicherer an. Gemäß dem Motto:

 

Dauer der Krankschreibung = Ungefähre Höhe Schmerzensgeld.


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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