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Martin_C30_AMG

Brabus Monoblock VI in 16" auf 2002er CDI?

Empfohlene Beiträge

Morgen!

 

Könnte eventuell o.g. Felgen in 16" erstehen.

Reifen sind 175/50 und 205/45 drauf.

ET und Breite weiß ich zur Zeit noch nicht. Gab es die in überhaupt verschiedenen breiten und ET :-?

Bekomme ich die Dinger ohne weiteres auf meinen CDI von 2002?

Hat noch jemand eine ABE/ein Gutachten für sowas?

Wir das eine Neuabnahme damit? nach §21?

 

Hiilfe!

 

 

 

 

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Gruß,

 

Martin

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Martin_C30_AMG am 17.03.2014 um 09:07 Uhr ]


Gruß,

 

Martin

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Hallo,

 

mit 195/45 vorne wird es in jedem Fall eine Abnahme nach §21, denn ein Gutachten gibt es dafür nicht. Außerdem brauchst Du eine Freigabe des Reifenherstellers, dass der Reifen auf eine 5,5“ montiert werden kann. Nach ETRTO ist die Felge nämlich für die 195/45er zu schmal.

Üblicherweise sind bei diesen Felgen vorne die Reifengröße 175/50R16 aufgezogen. Dafür gibt es soweit ich weiß auch ein Gutachten bzw. eine erweiterte Typengenehmigung. Ob das auch für den CDI gilt, weiß ich jedoch nicht.

 

lg

kira

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von kira_by am 15.03.2014 um 10:13 Uhr ]

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Das war doch mal sehr hilfreich!

Also mal wieder komplizierter als geplant - nicht gerade aufmunternd für mein Projekt.

Sonstige brauchbare Hinweise?

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Gruß,

 

Martin

 


Gruß,

 

Martin

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Ich würde das Projekt eventuell gerne in den nächsten Tagen angreifen, hat sonst noch wer brauchbare Infos für mich :-?

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Gruß,

 

Martin

 


Gruß,

 

Martin

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Fehler in der Übermittleung!

Vorne sind 175/50 montiert anstatt 195/45

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Gruß,

 

Martin

 


Gruß,

 

Martin

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Moin und super danke! Hatte gestern schon zwei sehr nette Helfer per Email und hab jetzt das Gutachten insgesamt drei mal, aber in 2 verschiedenen Ausführungen.

Die kleine Smart familie hält ja anscheinend echt zusammen - macht spaß hier!

Jetzt war ich gestern mal beim TÜV mit dem Gutachten und der war soweit schon zufrieden.

Ist es normal das sich der TÜV alleine schon nen hunderter nimmt für die Aktion und dann muß ich laut seinen Aussagen dierkt zum StVa das alles eintragen lassen? Auch diese komischem Kotflügelverbreitungen möchte er wohl sehen. :(

 

 

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Gruß,

 

Martin

 


Gruß,

 

Martin

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Hallo Martin,

 

also wenn ich die letzte Seite des PDFs richtig verstehe, brauchst Du gar nicht zum TÜV. Du musst nur von einem autorisierten Fachhändler die korrekte Montage bestätigen lassen und den Schrieb (Seiten 9-15) im Auto mitführen.

 

Um die Ansteckverbeiterung kommst Du damit beim Coupe aber nicht herum.

 

lg

kira

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Quote:

Am 18.03.2014 um 20:45 Uhr hat kira_by geschrieben:
also wenn ich die letzte Seite des PDFs richtig verstehe, brauchst Du gar nicht zum TÜV. Du musst nur von einem autorisierten Fachhändler die korrekte Montage bestätigen lassen und den Schrieb (Seiten 9-15) im Auto mitführen.

Das ist so meiner Meinung nach nicht richtig, aber ich hab ja auch keine Ahnung, siehe Nick! :)

Aber auch eine unverzügliche Eintragung in die Papiere wie von Martin geschrieben ist nicht erforderlich!

 

Es reicht eine Abnahme bei einer TÜV Prüfstelle, dort bekommt man dann eine Abnahmebescheinigung, in der die ordnungsgemäße Abnahme bestätigt wird. Diese ist mitzuführen und auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzuzeigen.

Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere kann dann in Verbindung mit einer anderen Änderung der Fahrzeugpapiere kombiniert werden.

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Nun ja, schwören würde ich darauf auch nicht, aber bevor ich 100€ versenke, würde ich mich zumindest mal schlau machen.

Ich bin mir aber schon relativ sicher, dass es so ist. Z.B. bei den ganzen Brabus-Plasteteilen (Frontspoiler, etc.) ist es nämlich auch so.

 

Bei den Unterlagen handelt es sich um eine Erweiterung der Typengenehmigung die vom Fahrzeughersteller initiiert wurde und nicht um ein Teilegutachten eines Drittanbieters. Das heißt durch dieses Papier ist die Betriebserlaubnis bei Einhaltung der genannten Auflagen bereits erteilt. Bei einem Teilegutachten wird ja erst durch den abnehmenden Sachverständigen das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis erstellt.

 

Aber mal ganz unabhängig davon, wozu sollte sonst eine autorisierte Fachwerkstatt auf der letzten Seite den korrekten Anbau bestätigen? Das wäre mit einer Vorführung bei einer Prüforganisation dann ja doppeltgemoppelt.

 

Ich denke das ganze lässt sich relativ leicht klären. Entweder man fragt in einer autorisierten Fachwerkstatt nach, oder bei der Zulassungsstelle. Beide sollten dazu Auskunft geben können.

Ob eine Prüforganisationen die damit 100€ verdienen will eine korrekte Auskunft geben wird …

 

lg

kira

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Für die Block VI gibts für den 450er KEINE Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und die stehen auch nicht im COC drin.

 

Es gibt folglich nur ein Gutachten und mit eben diesem muß man zur Abnahme zum TÜV.

 

Wenn man dann beim TÜV war und die Abnahme erfolgt ist müßen die Daten nur nicht gleich in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.

Es reicht die Bestätigung vom TÜV mitzuführen.

 

Abgesehen davon schaut unsern TÜV erstmal über die Papiere drüber bevor er Dir die Kohle abknüpft und sagt Dir dann schon ob Du umsonst da bist.

 

So nebenbei ist es auch deutlich Kostspieliger wenn die Rennleitung dich hops nimmt und die nicht Eingetragen sind obwohl sie es sein müßten. Da zahlst Du das Doppelte und bekommst noch schöne drei Andenken in Flensburg.

 

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Eisige Grüße vom icesmart

 

fka Mischungsmicha

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Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

 


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Morgen!

 

Also fassen wir mal zusammen:

 

-Rad/Reifenkombi kein Thema auf dem 450er mit dem entsprechenden Gutachten! (danke an die netten Helfer!)

-Kotflügelverbreiterungen --> ca. 50,-

-Beim TÜV vorführen --> ca. 100,-

-ggf eintragen in die Fzg Papiere--> ca 50,-

 

plus die Felgen und Reifen,

plus ggf Winterreifen für die Originalfelgen.

 

Teurer Spaß für ein "nice to have"

:(

 

 

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Gruß,

 

Martin

 


Gruß,

 

Martin

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Normaal :)

Nur selbst da machst doch vorher eine Kosten/Nutzenrechnung oder nicht :-? :-D

 

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Gruß,

 

Martin

 


Gruß,

 

Martin

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