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kristofer

QUERPARKEN

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Am 24.04.2015 um 13:05 Uhr hat W-Technik geschrieben:
451 Querparker parkend (mit Breite von 2,5 m), zwingen andere Verkehrsteilnehmer zum abbremsen, da Sie sonst mit dem Gegenverkehr kollidieren würden.



In diesem Falle sollten die Kfz zum Abschuß freigegeben oder gleich 20 cm kürzer gemacht werden :lol:.

 

...und ein parkender, sagen wir mal, 2,5m breiter LKW???

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Jemand hat mit einem car2go quer geparkt und einen Strafzettel kassiert. :-D

 

 

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meines wissens darfst in AT im Gegensatz zu DE mit dem smart grundsätzlich nicht querparken.

 

 

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Ich weiß, steht auch eindeutig in der StVO. Darum musste ich auch schmunzeln.

 

 

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Am 25.04.2015 um 17:59 Uhr hat maxafe geschrieben:
Jemand hat mit einem car2go quer geparkt und einen Strafzettel kassiert. :-D



 

 

Widerspruch einlegen. Foto vom "Tatort" fertigen. Im Grunde kann ein Querparker nur belangt werden wenn er entweder auf die Fahrbahn oder den Gehweg ragt und so eine Behinderung darstellt oder eine Gefährdung darstellen könnte.

 

Für ein Hineinragen und eine Verwarnung reichen aber auch 15cm !!

 

In diesem Fall greift der Universal-Tatbestand einer Behinderung, der ist sehr weit gesteckt und wenn sonst nix geht, der geht immer ...

 

Daher ist ein QP nur in sehr sehr seltenen Fällen 100% STVO konform(!) , bzw. NICHT verwarnungsfähig.

 

Es gibt im Tatbestandskatalog keinen Tatbestand des "Querparkens", mich würde der Wortlaut der Verwarnung interessieren.

 

PS: Ich habe in diesem Sektor in der Verwaltung jahrelang gearbeitet und wir haben exakt so verfahren - und so verfahren auch 99% aller Städte und Kommunen.

 

 

PPS: Ein Beispiel, wie es STVO-Konform ginge sähe so aus:

Parkstreifen, ggf. Bordstein und dahinter KEIN Gehweg sondern Grünstreifen, Schotter, etc. ppp.

Der Smart ragt NULL(!) in die Fahrbahn und ein wenig auf den Grünstreifen, auf den Schotter, etc. .

 

 

 

-----------------

Remember the Times when Sex was Safe und Fuel cheap.

Focus-CC 2.0 Bifuel -Kein Dach überm Kopf aber LPG unter der Haube-

Smart Passion -Die Kraft der 3 Kerzen-

Honda Supermoto FMX650 - Wenns in der City schnell gehen muss -

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 27.04.2015 um 06:51 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Am 24.04.2015 um 15:54 Uhr hat therealbigm geschrieben:
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Am 24.04.2015 um 13:05 Uhr hat W-Technik geschrieben:

451 Querparker parkend (mit Breite von 2,5 m), zwingen andere Verkehrsteilnehmer zum abbremsen, da Sie sonst mit dem Gegenverkehr kollidieren würden.





In diesem Falle sollten die Kfz zum Abschuß freigegeben oder gleich 20 cm kürzer gemacht werden :lol:.


 

 

 

...und ein parkender, sagen wir mal, 2,5m breiter LKW???


 

Meinst Du evtl. die abstehenden Spiegel des LKW in den Verkehrsraum?

Ich meinte die Überlänge von 19 cm, welche der 451 in den Straßenraum ragt.

 

Ansonsten habe ich keine Probleme mit parkenden LKW's (die dürfen eigentlich auch nicht im Wohngebiet abgestellt werden).

 

 


VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

VW Lemminge :classic_ninja::classic_blink::classic_ninja: gibt es viel zuviele (leider)

Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!!

 

Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB :classic_biggrin:

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dies scheint wohl ein Thema der unterschiedlichen Städte zu sein, ist wohl Auslegungssache, in Karlsruhe bekam ich in der Zeit 2000-2007 rund 10 Strafzettel wegen Querparken, in Sindelfingen/Böblingen und Umgebung keinen einzigen, während der gleichen Zeit.

 

Gruß Timo

 

 

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es war ja auch die rede von der ÖSTERREICHISCHEN STVO, habe diese jetzt nicht so intensiv gelesen, da ich eigentlich keine parkraumprobleme habe, mein wissen stammt schon länger her aus einem artikel den smart betreffend einer Tages- oder Autozeitung.

 

 

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Am 27.04.2015 um 06:43 Uhr hat Focus-CC geschrieben:
Widerspruch einlegen. Foto vom "Tatort" fertigen. Im Grunde kann ein Querparker nur belangt werden wenn er entweder auf die Fahrbahn oder den Gehweg ragt und so eine Behinderung darstellt oder eine Gefährdung darstellen könnte.

 

Bringt nichts, da die StVO in Österreich eindeutig vorschreibt: "[...] und parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen." (§ 23 Abs. 2 StVO) Muss wohl ein deutscher car2go-Nutzer gewesen sein. *g*

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Ok, in AT ist es anders ausformuliert als in D.

 


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Gast

Nur weil ein Querparker Recht bekommen hat, heißt das noch lange nicht, dass das nun wieder generell erlaubt ist.

 

 

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Das nicht aber ich vermute das Berliner OA wird in Zukunft nur noch bei wirklicher Behinderung zuschlagen.

 

 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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