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elvis

Querparkverbot in Berlin

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jetzt ist es amtlich, das querparken wird in berlin nicht toleriert

http://www.berliner-morgenpost.de/archiv2001/010422/berlin/story414298.html

wie siehts bei euch aus ???

------------------

viele grüsse von elvis

ICQ 25604376

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viele grüsse von elvis

BAR - G 562

ICQ 25604376

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nein querparken ist vom gesetzestext nicht verboten in der Straßenverkehrsordnung ist kein ausdrückliches Verbot zum Querparken mußt halt wenn strafzettel bekommst mit anwalt drohen laut straßenverkehrsordnung ... und einfach bischen terror machen dann klappt dass auch *fg*

also auf die Barikaden mit euch *fg*

ciao

chris


 

 

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Tatsächlich sind manche Regeln in der StVO sehr schwammig und leicht interpretierbar formuliert. Das Querparken wirklich nicht verboten. Mir ist bisher auch noch kein Zettelchen "nur" wegen meines quer abgestellten Smarts an die Scheibe geweht. Ich hatte nur die Platzverhältnisse falsch eingeschätzt und laut Bußgeldbescheid jemanden behindert.

Ich werde (solange die Zettel sich nicht häufen) auch weiterhin quer parken, wenn ich Grund dazu habe.

Gruß,

Norman

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Das Bayrische Staatsministerium des Inneren hat am 01.03.2001 per Pressemitteilung folgendes erklärt:

"Innenministerium informiert: Smart-Fahrer dürfen grundsätzlich nicht quer parken

+++ Die Zahl der Klein-Kfz wie z.B. Smart nimmt auch in Bayern beständig zu. Das Staatsministerium des Innern weist darauf hin, dass Klein-Kfz grundsätzlich nicht quer zur Fahrbahn abgeparkt werden dürfen. Dies ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot nach § 2 Absatz 1 StVO und dem Rechtsparkgebot nach § 12 Absatz 4 StVO. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Parkflächenmarkierung das Querparken zur Fahrbahn ausdrücklich anordnet. Dabei darf aber die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. +++"

Schluchz ;-~

Das ist übrigens kein Fake. Auch das Baden-Württembergische Verkehrsministerium sieht die Rechtslage so.

@Norman: Dein Schluss "Nur weil es nicht wörtlich verboten ist, ist es erlaubt" geht ins Leere. Es ist genau vorgeschrieben (!), wie man zu Parken hat. Zum Glück gibt es aber kulante Politessen ;-)

Smarte Grüße,

Frank der weiterhin quer parkt und dabei niemanden behindert.

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Hi!

Ich habe gestern im SC eine Kopie aus der Saarbrücker Zeitung gelesen.

In Saarbrücken ist Querparken jetzt erlaubt, wenn smarti in die Parkplatzmarkierungen passt und nicht behindert. Die Politessen sollen extra darauf hingewiesen worden sein, dass ordentlich quergeparkte smarties nun toleriert werden.

Gleichzeitig sieht die Stadtverwaltung keinen Sinn in 3m-Parkplätzen - mit der neuen Regelung blieben genügend Lücken für uns kleine und keine Automarke würde bevorzugt (verständlich, auf den 3m-Plätzen stehen ja sowieso immer Corsas und so rum, die dann evtl. den Verkehr stören)

------------------

--

smarten Gruß,

Stefan (00547)

KL-SU 25




smarten Gruß,
Stefan (00547)

ICQ #220619760

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@ Frank

Wie man sieht, machen es die einen und die anderen nicht. Mein Kommentar ging auch eher in die Richtung (wenn auch nicht so geschrieben), daß es fast immer einer amtlichen Erklärung der Gesetze bedarf, denn diese allein erklärten sich nur recht schwer. Es liegt wohl an uns (Amts)Deutschen, daß wir es uns so schwer mit den Regeln und Gesetzen machen.

Fahrt lustig weiter und parkt (sm)artig,

Norman

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Stimme Dir voll zu, Norman!

Es gibt Gesetze, zu denen man dann die Durchführungsverordnung samt Kommentar benötigt, um zu erahnen, was der Gesetzgeber damit bewirken wollte.

Und jetzt erwarte das mal von einer Mitarbeiterin im Vollzugsdienst, für die teilweise (je nach Ort) folgende Einstellungsvoraussetzung erwartet wird: [ ]. (In Worten: nichts!)

Da ist es dann doch immer schön, wenn einem die A16-Juristen aus dem Ministerium eine einfache Pressemitteilung an die Hand geben.

Ähhh... gibt mir der smart-club.de Rechtsschutz in einem Musterprozess vor dem Bundesverfassungsgericht: "Querparkverbot für Smartfahrer ist gegen Artikel 1 GG (Die Würde des Smart ist unantastbar) oder so??? ;-)))

------------------

Frank

ES-FS 876

#632 smart-club.de

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