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Norman

Handyhalterung in der StVO

Empfohlene Beiträge

Hallo Smarties,

das Thema Handy im Auto ist schon viel und breit behandelt worden. Für mich stellt sich jedoch immer noch eine Frage. Was genau kann man schon als Handyhalterung betrachten und was ist keine. Der Paragraph lautet noch mal zur Wiederholung:

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Demnach kann ich mein Handy in der Ledertasche mit Clip irgendwo an meinem Smart befestigen, ein Headset anschließen und telefonieren? Gibt es für dieses Gesetz datailiertere Ausführungen, oder sind wir wiedermal dem Interpretationsspielraum der Exekutive ausgesetzt?

Gruß,

Norman

 

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Also mir wurde gesagt, daß Die 'Knopf-im-Ohr'-Lösung (also kein Festeinbau) strafbar ist, wenn man bei laufendem Motor das Handy bedient oder in die Hand nimmt bzw. sich den Kopfhörer bei laufendem Motor(!) aufsetzt.

Desi

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Hi Norman,

datailiertere Ausführungen gibt es soweit ich weiss nicht.

Es ist halt im Prinzip jede Halterung erlaubt, bei der das Handy so gehalten wird, dass es zur Bedienung nicht zusätzlich festgehalten oder in die Hand genommen werden muß (es soll sich halt so bedienen lassen, wie z.B. ein fest eingebautes Radio).

Solche Universal-Handyhalterungen, aber auch handyspezifische Halterungen gibt es im Fachhandel ab etwa 15-20DM.

Empfehlenswert ist auch noch eine externe Antenne.

------------------

Gruss Elmar

KO-MR 276

www.smart-welt.de

elmar@smart-welt.de

ICQ#: 41363587

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Ich stelle jetzt einfach mal eine vielleicht etwas naiv formulierte Frage in den Raum:

 

Was passiert jetzt eigentlich mit all den CB-Funkern, die ja auch ihr MIcro halten müssen?

Gruß,

Norman

[Diese Nachricht wurde von Norman am 23. April 2001 editiert.]

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...die CB-, Betriebs- und Amateurfunker dürfen OHNE Freisprecheinrichtung funken.

Ein entsprechender Hinweis findet sich beim DARC (Deutscher Amateur Radio Club) unter www.darc.de - es sind AUSSCHLIEßLICH Handy´s betroffen.

Grüsse,

BigP (alias DG9LP)

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Hallo Ihr,

wir dürfen ausserdem uns immer noch rasieren, Geige spielen, in der Nase bohren...

Was uns halt so einfällt, nur telefonieren müssen wir freihändig können :classic_wink:

Alles wird gut, holzauto


alles wird gut, holzauto

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Fröhliches Abzocken!

Wieder einmal!

Wenn bald mehr Leute so sparsame Autos wie den Smart fahren, dann entgeht den Abzockern so viel Kohle, daß sie uns wahrscheinlich schon für´s blinzeln bestrafen.

Ganz nebenbei ist es natürlich wirklich besser, man konzentriert sich auf´s fahren beim fahren!

Wär´s aber nicht wegen dem Abzocken, so wäre das denen "da oben" egal ob wir uns die Birne einhauen.

Sorry für die negativen Wellen, aber wir Deutsche sind sowieso zu "mundtot".

Happy smarting!

------------------

Black Jack Sepp


JW 451

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Naja, es war ja eigentlich nur eine rhetorische Frage von mir. Daß die CB-Funker auch weiterhin einhändig funken dürfen, war mir schon klar. Fast jeder weiß ja auch, wie sehr das Telefonieren beim Fahren ablenkt. Versucht doch einfach mal, Euch an die letzte Minute vorm Ende des Gespräches zu erinnern. Bewunderung für alle, die das können. Ich benutze schon seit langem ein Headset und das soll auch reichen.

GSMartige Grüße,

Norman

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