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Kamaja

Wer zahlt?!

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Hallo ihr lieben

 

Ich hab mein smart vor ca. 3 wochen gekauft im smart center mannheim..seitdem war ich einmal dort weil meine turbo anzeige nich ging..ne woche später weil meine rechte lautsprecherbox hinüber war, und nächste woche werd ich wieder hinfahren weil ich heute morgen den grund gefunden habe warum die box nimma ging..wenns regnet hab ich nen aquarium..das wasser läuft zwischen tür und karosserie in den innenraum genau auf die beifahrer box..an meinem softtop liegt es nicht das es ja unterhalb undicht ist..

 

Nun sagt mir der nette Herr das dauert ne woche wegen den Tests und untersuchungen was die machen müssen..Ein ersatzauto kommt für mich nicht in frage weil das kostet 35 euro am tag..wie soll ich das zahlen..

 

der herr meinte das ich das evt. zahlen muss, was nicht in mein kopf geht warum..Ich mein ich hab ja ein jahr garantie, warum muss ich den käse zahlen wenn ich das erst 3 wochen habe und es seither nicht geregnet hat..

 

Soalngsam nervt das echt jede woche ist etwas anderes und jetzt soll ich auch noch selber zahlen, dass kann irgen wo nicht sein..

 

Was meint ihr dazu?

 

LG


Die 9 kleinen Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin verrückt..Die 10te Stimme singt die Melodie von Tetris.

 

2hxyats.jpg

 

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hi,

das kenn' ich aus dem sc im saarland anders. bei einer insp. zahlst du 10 öhre am tag. dauert auch nicht länger.

 

als meine std hzg nicht funzte die die einbauten hatte ich einen wagen für umme.

 

das macht wohl jedes sc wie der wind weht.

 

gruß


MfG Stolli

 

Wenn man nichts kann ist alles schwer!!

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ACHTUNG!!

smart muss Zahlen!

 

Wenn der smart innerhalb der 2 jahren Werksgartie nicht gefahren werden kann weil er in der Werkstadt steht mus man die smart Pannen Hotline anrufen Tel. Nr im Handbuch des smarts.

 

Die senden dan eine freimeldung an das SC oder sn die Autovermitung und du hast für 2-3 Tage ein Fahrzueg zum Fahren.

 

Gild nur innerhalb der ersten 2 Jahre bei Neufahrzeugen.

 

P.S. Die Schleppen dich auch kostenlos ab!

 

-----------------

Liebe Grüße aus dem Taunus, euer smart-werner

smart ist mein Hobby und das seit 1997

smart-werner.de

 

smartlogo.gif&usg=AFQjCNHmNkVZ4SCyDODX9kBw-SyiWaaqLw

 

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Quote:

Am 26.08.2009 um 16:15 Uhr hat smart_werner geschrieben:
ACHTUNG!!
smart muss Zahlen!
Gilt nur innerhalb der ersten 2 Jahre bei Neufahrzeugen.

 

Wo steht denn, daß es sich um ein Neufahrzeug handelt? :-?

Ist bei einem Roadster eher unwahrscheinlich!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 26.08.2009 um 16:22 Uhr ]

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Hi Kamaja schreibe mal smart berlin eine nette und freundliche mail und berichte von deinen problemen mit deinem rody und das der wasser einbruch ja ein bekanntes problem ist da wirt dir bestimmt geholfen aber wirklich eine freundliche mail hat mir auch schon mal geholfen versuch dein glück

 

 

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Also um einen Neuwagen handelt es sich wirklich nicht wie auch wird ja nimma gebaut der schnuckel..

 

darf ich Fragen warum an das sc nach berlin? ist das iwie n hauptsitz?

 

Danke schonmal..

 

LG


Die 9 kleinen Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin verrückt..Die 10te Stimme singt die Melodie von Tetris.

 

2hxyats.jpg

 

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Hallo Kamaja,

 

 

bei einem vor 3 Wochen bei einem Händler gekauften Fahrzeug brauchst Du und solltet Su keine Garantie in Anspruch nehmen . Garantie ist eine freiwillige Leistung . Du hast bei Kauf automatisch eine Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten muß der der Verkäufer ( nicht Hersteller o.ä.) nachweisen , dass der Schaden erst nach Verkauf entstanden ist. Bei Deinem Schaden ist damit eigentlich alles geregelt, außer Du hattest einen Unfall in der Zwischenzeit ( was ja wohl nicht war) . Deshalb auf deine Gewährleistung bestehen.

Ich weiß , viele Händler wollen oder können da nicht unterscheiden , aber so ist die Rechtslage (Ich habe soeben auch so ein Ding an der Backe, allerdings bin ich da der Verkäufer, wenn auch kein Autohändler ) .

Anspruch auf Ersatzwagen hast Du keinen.

 

 

Hier weiterführende Links :

 

Wikipedia Gewährleistungsarecht

 

und hier der entscheidende Teil Punkt 1.4

 

Bei Dir alles mehr wie eindeutig und klar geregelt .

 

Gruß Willi

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Hi nicht das SC in berlin sondern an die "SMART ZENTRALE" die ist auch in berlin

 

 

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aso ok das smart zentrum..

 

danke willi, dann bin ich ja beruhigt..hoffe bei dir klappt auch alles :)

 

LG


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2hxyats.jpg

 

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wie schon geschrieben.

dein fahrzeug wurde vom händler gekauft.

da hast du eine einjährige gewährleistung.

im ersten halben jahr mus der verkäufer beweisen das der fehler nicht vorher da war.

danach stehst du in der beweispflicht.

bei 3 wochen hat der händler keine chance und muß dir den wagen kostenlos reparieren.

las ihn einfach raparieren und wenn er dann geld will bezahlst du nicht und pochst auf deine gesetzlich festgeschriebene gewährleistung.

da kann der machen was er will.

MfG

Jürgen

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