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barrabez

Frontscheinwerfer getönt für Smart 451

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Hallöchen zusammen!

 

Kennt jemand eine Bezugsquelle für die schwarz getönten Frontscheinwerfer, ich meine also nur die Glässer, die Kunstoffabdeckung nicht der ganze Scheinwerfersatz mit Reflektor etc..? Hab einen Smart ForTwo 451 CDI Baujahr 07/2007, hab die Scheinwerfer beim aktuellen Brabusmodell gesehen!

 

Grüssle Barrabez

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Die Gläser wirst du nicht getönt bekommen das schwarz ist nämlich nur der Scheinwerfereinsatz.

2008-03-29-brabus-scheinwerfer.jpg

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smilies-18747.png

Spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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hast pn

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von remember am 26.05.2009 um 13:18 Uhr ]


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Gibts diese Schweinwerfereinsätz so zum kaufen oder muss ich da denn kompletten nehmen? Gibts für den Smart 451 keine getönten Scheinwerferdeckel? Hab da nähmlich ein kleines Problem hab Kratzer vom Schwamm oder der Waschanlagenbürste in den Klarglassdecklen Links/rechts sind nicht gravierent aber es stört mich ziehmlich:( Gibts ne möglichkeit die Kratzer rauszupolieren (Displex-Paste oder so?) oder kann ich diese Klarglassdeckel bei Smart tauschen bzw. nachkaufen ohne gleich einen neuen Scheinwerfersatz zu kaufen?

 

Grüssle Barrabez

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Ne, gibts nicht einzeln.

Polieren kannst du die Gläser mit normaler Politur.

Wenn das nicht hilft, könntest du die Deckel mit 2000er Papier nass anschleifen und dann mit Schleifpolitur polieren.

Hab das mal bei einem BMW E39 gesehen, der einige Steinschläge in den Kunststoffabdeckungen hatte, hat gut geklappt.

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displex geht wunderbest!

 

 


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Ja stimmt, das Zeug gibts ja auch noch.

Soll sehr gut sein, gibts z.B. bei ATU.

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andere frage,

bekommt man auch angelaufenes plastik (scheinwerfer"glas") mit diesem mittel

wieder zum klar werden?!

durch die lackfarbe hat sich da ausduenstung

hinhein gefressen, weiß eben net wie

tief, ... :(

bitte um hife


wuschl1.gif

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Ich würde es einfach ausprobieren.

Entweder es klappt, oder eben nicht. Zumindest etwas besser wird es in jedem Fall.

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Hab die Haarkratzer grad mit Kunststoff Tiefenreiniger und einem feinen Poliertuch poliert und die meisten der Kratzer sind jetzt weg die übrigen kann ich vernachlässigen :)

 

 

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di it yourself, mach aber nix kaputt.

 

brichst du einen halter der linse ab, dann brauchst du nen neuen sw.

 

hpim1381.jpg

w686.png

 

lg

 

rem


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Ja, das stimmt, habe schon 4 Sätze lackiert und nächste Woche kommt der fünfte dran und das ist schon böse mit diesem Klips,

 

Vom Projektor kannst du die anderen zwei theoretisch abbrechen, die kann man ersetzen, jedoch der untere ist fest und wenn der abbricht so wie bei mir und Rem heißt es neuer SW...

 

@Simon: ich bring deine beiden zum Stammtisch mit gelle..


heikorunningsmartklein.gif
sos.jpg

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Wie sieht das ganze denn Tüv mäßig aus? erlicht da nciht die ABE vom scheinwerfer oder so? Ich meine ich kann mir da alles vorstellen, gerade bei scheinwerfern...

 

 


sigsmally.png

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ABE Beim Scheinwerfer?

 

Erstens hat der SW ein E-Prüfzeichen, somit entfällt jegliche Eintragung, das E Zeichen gilt für den gesamten Bausatz also der komp. SW.

 

Warum sollte man diesen Einsatz nicht lackieren, wird beim "X" doch auch gemacht!

 

Das einzige was ein problem darstellt ist der böse Blick, da ist auf der hinteren Seite die Prüfnummer drauf und diese sieht man durch die spiegelung im Scheinwerfer, wenn dieser lackiert ist, sieht man dies nicht mehr..


heikorunningsmartklein.gif
sos.jpg

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Wenn du deine Panels pink-grün-kariert lackierst musst du das auch nicht vom tüff abnehmen lassen.

 

 

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korrekt, pink-grün würde dir kein tüv abnehmen ;-)

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175490_5.png

smartsig.jpg

Frontantrieb? Läufst Du etwa auf den Händen?!

 


owneddance.gif

396002.png

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Mir ist schon klar, das man das auto außen lackieren darf wie man möchte. Aber hier geht es sich ja nciht um etwas wo es normal ist, dass es lackiert wird.

 

Und einfach zu sagen, das er eine e-prüfnummer ha, und so nicht eigetragen werden muss stimmt ja auch nciht, denn man verändert dieses Bauteil ja, und och weiß nciht, ob jemand kontrollieren muss, ob diese änderung die Funtionsweise beeinträchtigt. Schließlich darf man ja auch nicht einfach den Reflektor lackieren.

 

Beim X weiß ich nicht, ob der vielleicht eine andere E-Prüfnummer hat. Nur bevor ich sowas mache, rage ich lieber nacht, nicht das es nacher beim Tüv oder nach nem Unfall heist, das das aber so nicht ganz legal ist....


sigsmally.png

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Es ist ja ziemlich offensichtlich, dass die Funktion nicht beeinträchtigt wird, da dieses Plastikteil ja gar keine Funktion innehat, außer gut auszusehen.

 

Aber ob das die Deutsche Bürokratie auch so sieht, weiß ich natürlich nicht (IANAL).

 

Gruß

 

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Genau das Meine ich. Es gibt viele dinge wo man denken könnte, das es ja offensichtlich ist, dass es für die Funktion ohne bedeutung ist. Aber dann muss Trotzdem noch ein Sachverständiger bezahlt werden, damit der sagen kann: "Ja das stimmt" Ist doch mit Felgen das gleiche. Es gibt Felgen mit einer ABE für genau dieses modell, aber Trotzdem muss man noch zum sachverständigen...

 

 


sigsmally.png

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Die Einsätze nachträglich zu lackieren ist NICHT legal!

Am Scheinwerfer an sich darf gar nix verändert werden!

Die E-Nummer ist null und nichtig, wenn nachträglich Veränderungen am Scheinwerfer durchgeführt wurden.

 

Das die Brabusscheinwerfer technisch einem nachträglich lackierten Scheinwerfer entsprechen interessiert den Gesetzgeber einen feuchten Dreck.

Die Brabus SWs wurden unabhängig von den normalen bauartgeprüft und haben eine andere Zulassungsnummer.

Klar leuchten gelackte SW genauso wie die von Brabus, es gibt aber keinen Nachweis dafür, dazu wäre eine (teure) Bauartprüfung nötig.

 

Ich hatte die Scheinwerfer beim 450 auch lackiert und nie Ärger damit, aber bei einem Unfall stellt sowas halt immer ein Risiko dar.

[ Diese Nachricht wurde editiert von der_troll am 29.05.2009 um 01:04 Uhr ]

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ich hab aber auch schon mal pferde direkt vor der apotheke kotzen sehen!

 

Quote:

Am 29.05.2009 um 01:02 Uhr hat der_troll geschrieben:
Das die Brabusscheinwerfer technisch einem nachträglich lackierten Scheinwerfer entsprechen interessiert den Gesetzgeber einen feuchten Dreck.


 

...jo, mich auch nicht.

 

verstehe diese "angstmacherei" grade nicht...


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Wieso Angstmacherei???

 

Ich sag doch nur, dass es nicht legal ist den Scheinwerfer nachträglich zu verändern.

 

Wenn hier explizit (von Fido) gefragt wird, ob das nun legal ist oder nicht werd ich ihm ja wohl noch mitteilen dürfen das es illegal ist.

Und es ist illegal und nicht zulassungsfähig, Sprüche wie "Wenn du deine Panels pink-grün-kariert lackierst musst du das auch nicht vom tüff abnehmen lassen" bringen ihn ja wohl nicht weiter :roll:

 

Ob es dich jetzt interessiert ob du mit erloschener Betriebserlaubnis rumfährst oder nicht, ist nicht mein Problem.

 

Außerdem hab ich ja selbst geschrieben, dass es technisch keine Nachteile hat und das ich meine SW Einsätze auch lackiert hatte, warum also Angstmacherei???

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Troll, Deine Art ist aber auch mal etwas ätzend. Nur weil du meinst, zu wissen, dass du der einzige recht habende im Thread bist, musst du noch lange nicht so rumhupen.

Mein Spruch mit den lackierten Panels darfst auch du gerne im Kontext zu meiner Aussage, dass ich nicht wüsste, wass die deutsche Bürokratie und Rechtsprechung dazu sage, behandeln. Und wenn du nicht weißt, was "IANAL" bedeutet, dann tipp den Begriff halt in einer Suchmaschine deiner Wahl ein.

 

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