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_saNDRa_

Totalschaden - was nun ?

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Moin,

 

mein mir gesetzlich zugemuteter Ehegatte von dem ich getrennt lebe hat mit seinem Smart, der komplett auf mich läuft vor 2 Wochen einen Unfall gebaut. Der Wagen wurde nun als Totalschaden eingestuft.

 

Ich bekomme den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung und habe nun die Möglichkeit den Wagen irgendwie zu veräußern.

 

Es handelt sich um einen 2008er Smart Coupe in blaumetalic Silber mit allmöglichen Extras.

 

Gibt es bekannte Aufkäufer die man mir empfehlen könnte ?

 

Oder hat jemand noch Tips für mich ?

 

...große Fragezeichengrüße

 

Sandra :-?

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oh mann,

erstmal mein beileid.

solch ein stress muss echt nie sein.

ich hoffe deinem mann geht es gut?!

also, als abwrackprämie ginge es ja

immer. aber stell doch bitte mal bilder

ein, dann kann man besser einschaetzen,

ob sich ein schlachten lohnt. :)

liebe gruesse

simon


wuschl1.gif

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..huhu

 

@wuschel

der gesetzlich zugemutete spielt hier jetzt keine rolle....das Böse überlebt meistens !

 

habe leider keine bilder etc da der Wagen nicht in Kiel steht und ER die Schlüssel etc hat. hab ich da momentan keine Möglichkeiten

 

Das Gutachten hab ich morgen in der Post und dann gehts zu Smart, die werden das für mich regeln...jawoll ;-)

 

 

Sandra

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von _saNDRa_ am 29.04.2009 um 12:25 Uhr ]

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dolle show...

 

paß auf mit dem restwert, bin ned sicher, aber ich glaube, die ziehn die märchensteuer ab wenn du den wagen nicht reparieren läßst. dürfte hier schon n nennenswerter betrag sein; dazu kommt noch die SB der vollkasko.

 

wenn du ihn verkaufen willst, mußt ihn eh samt schlüsseln erstmal sichern. dann stell hier mal bilder ein, viell ists ja nur halb so schlimm.

 

und daß die versicherung noch auf dich lief wenn das personifizierte böse darin rumfährt... na da hast hoffentlich was gelernt zu. die prämienprozente gehn jetzt für dich hoch.


Alles wird gut!

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was hat denn der kleine für ein restwert? 84ps?

 

 


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Quote:
Am 29.04.2009 um 15:22 Uhr hat dieselbub geschrieben:
die ziehn die märchensteuer ab wenn du den wagen nicht reparieren läßst.

Richtig.


2rfpid2.jpg

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Die Märchensteuer gibt es aber trotzdem, wenn Du einen Ersatzwagen kaufst und dafür wieder USt bezahlst. (Natürlich nur, wenn Du den Ankaufbeleg vorzeigst und nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann ist das eh ein Posten für das Finanzamt.)

 

Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, gibt es aber trotzdem volle Umsatzsteuer, wenn Du einen differenzbesteuerten Wagen im Gebrauchthandel kaufst und die Ust nicht ausgewiesen werden kann.

 

Reparatur ist eventuell möglich, aber nur bis zur Grenze von 130% des Wiederbeschaffungswertes (siehe Gutachten). Reparaturkosten gibt es dann aber nur bei fachgerechter Reparatur, also nicht bei billig- oder Teilreparatur.

 

-----------------

Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von wuzel am 29.04.2009 um 21:40 Uhr ]


Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.

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Quote:

Am 29.04.2009 um 10:40 Uhr hat _saNDRa_ geschrieben:
Moin,



mein mir gesetzlich zugemuteter Ehegatte von dem ich getrennt lebe hat mit seinem Smart, der komplett auf mich läuft vor 2 Wochen einen Unfall gebaut. Der Wagen wurde nun als Totalschaden eingestuft.



Ich bekomme den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung und habe nun die Möglichkeit den Wagen irgendwie zu veräußern.



Es handelt sich um einen 2008er Smart Coupe in blaumetalic Silber mit allmöglichen Extras.



Gibt es bekannte Aufkäufer die man mir empfehlen könnte ?



Oder hat jemand noch Tips für mich ?



...große Fragezeichengrüße



Sandra :-?



 

Hallo lieblings Sandra,

menno Hauptsache deinem Ex geht es Gut. Scheiße was passiert ist. Ist halt auch nur ein Auto.

 

Viele liebe Grüße vom Gery

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Gery am 29.04.2009 um 21:59 Uhr ]


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

Smartfernsehen, das Technikforum

 

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Quote:

Am 29.04.2009 um 10:40 Uhr hat _saNDRa_ geschrieben:
Moin,



mein mir gesetzlich zugemuteter Ehegatte von dem ich getrennt lebe hat mit seinem Smart, der komplett auf mich läuft vor 2 Wochen einen Unfall gebaut. Der Wagen wurde nun als Totalschaden eingestuft.

 

Das wäre mal ein Punkt gewesen, den ich - im Zuge der Trennung - geklärt hätte. Ist es sein Auto, dann hätte er es bitteschön auch auf sich zulassen und die Höherstufung schlucken müssen.

 

Quote:

Ich bekomme den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung und habe nun die Möglichkeit den Wagen irgendwie zu veräußern.

 

Hast Du das schriftlich? Veräußern geht m. E. eigentlich nur, wenn Dir die Versicherung einen Restwert abzieht. Im Zuge der Scheidung ist aber die Diskussion, wer wann was bezahlt, erstattet bekommt ... ohnehin eine Frage, die über das eigentliche Geschäft mit der Versicherung hinausgeht. Ich hätte sowas mit meinem Anwalt besprochen.

 

Quote:

Gibt es bekannte Aufkäufer die man mir empfehlen könnte ?

 

Der Smarte Service hat letztens erst einen Rest in Empfang genommen - ist jetzt die FRage, was davon noch zu verwerten ist und ob sich der Transport für die Leute lohnt. Kann mir gut vorstellen, daß gebrauchte 451er Teile noch rar sind.

 

Peter

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Quote:

Am 29.04.2009 um 21:35 Uhr hat wuzel geschrieben:

Reparatur ist eventuell möglich, aber nur bis zur Grenze von 130% des Wiederbeschaffungswertes (siehe Gutachten). Reparaturkosten gibt es dann aber nur bei fachgerechter Reparatur, also nicht bei billig- oder Teilreparatur.

Das gilt für den Geschädigten im Haftpflichtfall, aber nicht beim Kaskoschaden. Die Höchstgrenze ist der Wiederbeschaffungswert, ohne wenn und aber.

 

In dem Gutachten sollte ein Restwertaufkäufer genannt sein, der ein verbindliches Gebot über den ausgewiesenen Betrag bereits abgegeben hat. Wenn nicht, forder die Versicherung unter kurzer Fristsetzung auf, Dir einen Aufkäufer zu den im Gutachten genannten Bedingungen auf dem Dir zugänglichen regionalen Markt zu benennen.

 

Ansonsten empfiehlt sich die intensive Lektüre dieser Seite.


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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Sandra hätte aber dennoch die Möglichkeit, sich eine Spezialwerkstatt zu suchen, die dann mehr zahlt als den im Gutachten ausgewiesenen Betrag?

 

Gab es nicht im Ruhrpott auch eine? Leut´s, laßt sie - wenn denn der Würfel in ihre Hände und zum Verkauf kommt - nicht hängen und die Teile im Nirvana verschwinden. Oder wäre es nicht auch noch ´ne Möglichkeit, daß das Schlachtfest federführend ein fähiger Schrauber der Gegend übernimmt und sie die Teile dann hier vermarktet?

 

Peter

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Quote:

Am 30.04.2009 um 00:35 Uhr hat PeterI geschrieben:
Sandra hätte aber dennoch die Möglichkeit, sich eine Spezialwerkstatt zu suchen, die dann mehr zahlt als den im Gutachten ausgewiesenen Betrag?

Theoretisch ja, praktisch wird das nichts werden.

 

In Fällen wie diesen werden die Wracks üblicherweise durch den Versicherer bzw. den mit der Schadenfeststellung beauftragten Sachverständigen über Online-Restwertbörsen angeboten. Ich weiß nicht, was die Bieter häufig reitet, ihre (verbindlichen) Gebote abzugeben, aber die über diese Otto Normalverbraucher gar nicht erst zugänglichen Börsen erzielbaren Restwerte sind in aller Regel so hoch, daß sie nur als weit jenseits von Gut und Böse bezeichnet werden können. Die hier gebotenen Restwerte sind unter normalen Bedingungen mit definitiver Sicherheit nicht zu erzielen, egal ob ein Totalschaden im Ganzen oder in Teilen verwertet wird.

 

Und zur Märchensteuer: den vollen Mehrwertsteuersatz von 19% auf den Wiederbeschaffungswert gibt es nicht, auch nicht wenn eine mehrwertsteuerpflichtige Wiederbeschaffung nachgewiesen wurde. Es wird darauf abgestellt, wie dem beschädigten Fahrzeug vergleichbare Fahrzeuge üblicherweise gehandelt werden. In Sandras Fall wäre das mit Rücksicht auf Fahrzeugwert und -alter der seriöse Gebrauchtwagenhandel, in dem in aller Regel differenzbesteuerte Fahrzeuge gehandelt werden. Also kommt nur dieser verminderte Mehrwertsteueranteil im Falle des Nachweises einer steuerpflichtigen Ersatzbeschaffung zum Tragen, und zwar maximal bis zur Höhe der auf den Wiederbeschaffungswert entfallenden Differenzsteuer. Ist der Steueranteil für das Ersatzfahrzeug höher, wird die sich daraus ergebende Spitze nicht ersetzt.


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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Morgen,

danke erstmal für die Infos.

 

Der Smart ist als Zweitwagen auf mich gemeldet, da ich günstiger fahre. Es war - trotz Trennung - noch nicht geregelt, weil alles ja auch eine finanziielle Sache ist.

Versichert ist der kleine natürlich VK ohne SB. Werde ich dann trotzdem höhergestuft ? Wenn der Smart als Zweitwagen lief ? Na die Differenz darf er dann zahlen...so ja nicht näch.

 

Ich habe ein paar Daten

Reparatur netto 8527,11 Euro

Reparatur brutto 10147,26 Euro

 

Wiederbeschaffungswert 9600 Euro

Restwert 3100 Euro

 

Ach ja der Wagen ist finanziert, läuft natürlich auch auf mich, aber ER zahlt. Ich hoffe nun so gut wie 0/0 rauszukommen

 

@remember: nein die kleinere Maschine

 

.....ach ja ......irgendwas ist ja immer ^^.

 

die Sandra

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Quote:

Am 30.04.2009 um 08:18 Uhr hat _saNDRa_ geschrieben:
Werde ich dann trotzdem höhergestuft ? Wenn der Smart als Zweitwagen lief ?

Moin Sandra,

 

ja und nein. Dein Vertrag für Dein Erstfahrzeug wird natürlich nicht hochgestuft. Hochgestuft wird aber der von dem Schaden betroffene selbständige Vertrag "Deines" Zweitwagens. Jedenfalls in Kasko. Für Haftpflicht ändert sch auch da nichts.

 

Grüße

 

Peter


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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Am 30.04.2009 um 08:18 Uhr hat _saNDRa_ geschrieben:
Restwert 3100 Euro

 

schade, sonst hätte ich mir den abgeholt. aber irgendwas ist ja immer nä :-P

 

lg

 

rem

-----------------

online?icq=240507490&img=21

Das Böhse steckt in jedem

*ersguterjunge*

Ab sofort sind die "Tickethalter" wieder zu haben.

4 Farben, stk. 4€ inkl. Versand.

Bitte PN

 

 


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@ smart abw

 

upps, die 130% Regelung nehme ich zurück. Hatte übersehen, dass es hier um einen Kaskofall geht.

-----------------

Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.

 


Wer anderen eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurst-Bratgerät.

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Ähem, Restwert 3.100 Euro - da kann man sich nur schütteln und zugeben, daß Peter mit seinem interessanten Beitrag in vielerlei Hinsicht Recht hatte.

 

Immerhin gibt´s für diese Summe Geldes schon eine Auswahl fahrbereiter Smarts von Händlern - wie soll eine normale Werkstatt da noch auf das schmale Brett kommen, soviel für einen unreparierten Schrotthaufen zu zahlen? Wenn dieser Betrag bei Gutachtenerstellung über die Börse schon erlöst ist (wenn ich das richtig verstanden habe), kann das Sandra soweit egal sein - sie kriegt den Wiederbeschaffungswert.

 

Das heißt aber deswegen noch lange nicht, daß die Kiste deshalb Null auf Null aufgeht. Da man heutzutage den Kunden die Autos mit niedrigen Raten und Ballonfinanzierungen schmackhaft macht, ist die jeweils aktuelle Restschuld meistens viel höher als der jeweilige Marktwert eines vergleichbaren Gebrauchtwagens (und damit der Versicherungsentschädigung).

 

Peter

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von PeterI am 01.05.2009 um 01:17 Uhr ]

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2008er Smart? Hast Du den als NEUwagen gekauft, also Erstzulassung auf Dich?

 

Dann lies mal in Deinen Versicherungsbedingungen nach, wie lange Du den NEUwert bekommst.

 

Es gibt Gesellschaften mit 18 Monaten (!) aber auch welche mit 6 Monaten. Sparen kann man eben auch an der falschen Stelle - das merkt man dann im Schadensfall.

 

Toi Toi Toi, daß Du aus der Nummer mit einem blauen Auge davon kommst.

 

PoWder

 

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Sandra lies deine Bedingungen auch mal durch und such mal nach Rabattschutz. Wenn das ein neuerer Vertrag ist, und dies der erste Unfall in diesem Jahr ist, wirst du nicht höher gestuft.

 

 


Mit jeder Träne, greift die Seele nach der Freiheit.
Wenn aus den Tränen schließlich ein Lächeln entsteht,öffnet sich der Himmel.

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Huhu

 

ich danke euch :)

Da ich mir keinen Zweitwagen zulegen werde, hab ich ja Glück gehabt, da mein eigentlicher Vertrag nicht belastet wird *uff*.

 

Bei der Versicherung war ich heut, weil wir nur ein paar Tage über dem Neuwagenwert-Bonus liegen, aber die sind ja Stur wie Pille.

 

Aber nun gut, muß mich jetzt mit dem Unfallverursacher treffen und mir einiges schriftlich geben lassen....

da der Wagen ja finanziert ist und ich den Smart nur an den Aufkäufer abgeben kann wenn ich die Papiere habe, die Bank aber erst die Papiere rausrückt, wenn die die ganze Kohle haben, ist es momentan etwas belastend. Irgendwas ist ja immer :roll:

 

WOW Wertminderung eines Smart 451 mit allen Extras innerhalb von 12 Monaten : 4600 Euro ........wow.......Smart sagt: die Abwrackprämie ist schuld......

 

....tjoar.......

 

.....Grüßchen Sandra

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Quote:

Am 04.05.2009 um 15:24 Uhr hat _saNDRa_ geschrieben:
die Bank aber erst die Papiere rausrückt, wenn die die ganze Kohle haben, ist es momentan etwas belastend.

 

ist das neu ?

habe das nun einige male anders erlebt, ein kurzer anruf bei der bank und 3 tage später ist der brief da.dann bist du natürlich auch daran gehalten innerhalb einer frist die "gurke" auszulösen.

 


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@ _saNDRa_

 

Dieses ist keine Rechtsberatung sonder so habe ich schon schäden selber bei meinen Fahrzeugen abgerechnet.

 

Wenn mich recht erinnere kannst du auch bei Vollkasko die 130 Regelung in Anspruch nehmen.

 

Forde die Versicherung auf, die einen Käufer zu nennen. Da die Versicherung das Gutachten in Auftrag gegeben hat, muss die VS den Sachverständigen dazu auffordern: ( Bei einen VK Schaden sank nach dieser Aufforderung bei meinen Wohnwagen der Restwert um sagengafte 2 500 Euro )

 

Dann würde ich die Versicherung / Gutachter auffordern mir Verkäufer zu nennen die zu den Wiederbeschaffungswert gleichwertige Fahrzeuge verkaufen.

 

Dann solltest du beachten das alle Angebote Regional sein müssen.

 

Dann solltest du dir die Stundenlöhne ( Euro pro AW ) im Gutachten anschauen und mit dem SC - Center in deiner Nähe vergleichen.

 

Weiterhin solltest du dich nicht auf Preiswerte Freie Werkstätten verweisen lassen ( Verrechnungssätze )

 

Google mal nach den Porsche Urteil.

 

Dietmar

 

 

 

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@dietmar

...versteh deinen beitrag nicht....der wagen soll ja nicht repariert werden ^^...das wäre ja quatsch.

 

@all

der Smart ist mittlerweile vom Autoaufkäufer abgeholt worden (auch ohne Papiere - schick ich nach), der Wagen ist abgemeldet und nun warte ich nur noch auf das Geld der Versicherung, den Rest muß ich draufzahlen...........

 

..für mich steht fest, nie wieder n Neuwagen zu kaufen bei so nem Wertverlust innerhalb 12 Monaten....

 

die saNDRa

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Jaja, ich weiß, kommt alles bisle spät...

 

Dass Neuwagen durch das Anschrauben der Kennzeichen nur noch "die Hälfte wert" sind, ist nun nicht so richtig neu.

 

U. a. deshalb schließen viele Halter für eine neues Auto eine Vollkasko ab, die nach zwei oder drei Jahren in TK oder HP geändert wird.

 

Wir haben im Februar versucht, einen Audi A4, gerade neuen Jahre alt, TOP-Zustand, zu verkaufen. Man findet keinen, der mehr als

 

- trommelwirbel -

 

 

 

- spannungsteigt -

 

 

 

 

- ichhaltsnimmeraus -

 

 

 

 

EUR 2.500,00 bezahlt.

 

Die Abwrack-Prämie (offiziell Umweltprämie) hat den GW-Markt wirklich völlig kaputt gemacht. offtopic: Bin gespannt, wie der sich wieder erholt, wenn das Gedöns rum ist.

 

Grüße, Micha

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