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OldMan

Reifenbreite

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Hallo Smarties, welche Bereifung darf ich eigentlich auf dem 09 er Pure (71 PS) fahren? Ist die 175 / 195 Kombination direkt erlaubt? Gibt es die 5 und 6,5 J Felgen auch in Stahlausführung?

 

Grüßle aus Ensingen,

 

Thomas


Ich bin zu alt, um jung zu sterben.

Spritmonitor.de

 

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Nein, die 175/195 muss eingetragen werden. Stahlfelgen sind mir in dieser Größe nicht bekannt.

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Gruß

Jehova

 


Gruß

Jehova

 

 

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Ist irgendwie seltsam, im Konfigurator kann ich auch die breitere Bereifung auswählen. Die differenzieren doch in der Zulassungsbescheinigung nicht nach gewähltem Zubehör :-?

 

 


Ich bin zu alt, um jung zu sterben.

Spritmonitor.de

 

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Wie ist es denn bei dem Pulse? Da sind ja direkt die hier drauf: vorne 175/55 R15; hinten 195/50 R15. Muss man die tatsächlich eintragen lassen?

 

Falls nicht, ab welcher Größe oder Breite ist denn das "Eintragenlassen" erforderlich? Ich frage deshalb, weil ich mich für die Lorinser Speedy Felgen interessiere und ich die bisher nur als 17 Zoll-Felgen gesehen habe.

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In der "Zulassungsbescheinigung" steht nur die Reifendimension drin, die das Fahrzeug bei Auslieferung hatte. Sämtliche Änderungen müssen halt eingetragen, oder ABE etc. quatsch mit sich rumgeführt werden.

Da es sich bei den Pulse Reifen um Original Smart Bereifung handelt, wird das einfach mal "weniger stressig" sein, mit diesen Rumzufahren. Bei Lorinser sollten man eben die Bescheinigung dabeihaben/die Felgen/Reifenkombination eingetragen haben.

 

Alles was quasi standard ist (Stahl, Pulse Passion) wird glaub ich nicht wirklich großartig überprüft. Erst bei Anbauteilen von 3Herstellern wird die Polizei da eher ein Auge drauf werfen (Lorinser Rial~) aber die sind ja fast nur mit Gutachten zu bekommen, also kein Problem. Nur eben 5 Loch Adaptierungen, da sollte man die ganzen Gutachten etc.pp. vorzeigen können ^^

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Hallo,

welche Reifen ab Werk gefahren werden dürfen steht seit 2005 für Neuwagen im COC (Certificate of Conformity) unter Ziffer 32 und ggf. Ziffer 50.

Die unter Ziffer 32 genannte Größe wird in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 übernommen.

Das ist in der Regel die kleinste zulässige Größe.

 

Sonderräder, wie z.B. die Speedys müssen nach wie vor in die Papiere eingetragen werden. Bei einer Kontrolle einfach nur die Gutachten bei der Polizei vorzulegen, wird in den meisten Fällen nicht ausreichen. Es sei denn, Du kannst glaubhaft versichern, dass Du auf dem Weg zum TÜV bist. :-D

 

servus

 

Murks und Mudel

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Murks_und_Mudel am 24.02.2009 um 10:11 Uhr ]

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