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hardcorevibes

Modifokationen + Garantie - was sagt das SC dazu?

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Hallo,

 

da mein letzter Thread (klick mich) ein bisschen untergegangen ist wollte ich die letzte Frage daraus noch mal in einen eigenen Thread packen.

 

Ich habe vor, die Ölwanne mit Ablassschraube sowie den "echten" Ölfilter zu verbauen. Evlt. auch einen Ölabscheider aber das liegt noch in der Ferne.

 

Was sagt das SC zu solchen Modifikationen und verliere ich dadurch die Garantie?

M.M.n. können sie zumindest bei der Ölwanne nicht viel sagen, die ist ja ab 2006 Serie. Aber wenn Sie mir wegen des Ölfilteradapters die Garantie entziehen auf alles was mit Öl in Berührung kommt, dann überlege ich mir das vielleicht noch mal.

Mein Fahrzeug hat die 1-Jahr-Europagarantie für Gebrauchtwagen und da ich die 30000km noch nicht überschritten habe überlege ich mir ob ich die Garantie nicht sogar noch mal um ein Jahr verlängern soll, da man unter 50000km keinen Eigenanteil hat.

Also vertragen sich diese Teile mit der Garantie - oder lieber ein Jahr warten und dann erst dran schrauben?

 

mfg Vibes

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Am 25.08.2008 um 08:45 Uhr hat hardcorevibes geschrieben:
M.M.n. können sie zumindest bei der Ölwanne nicht viel sagen, die ist ja ab 2006 Serie.

 

Das ist nicht ab 2006, sondern nur bei den neuen Mitsubishi Benzinmotoren im neuen Smart 451 ab 2007.

Da der Dieselmotor immer noch nahezu unverändert verbaut wird, hat der meines Wissens auch im neuen Smart noch keine Ölablassschraube, kann mich aber auch täuschen.

 

War aber auch in diesem Fred schon mal thematisiert worden.

 

Wegen der Garantie musst Du eben damit rechnen, daß sich der Händler oder die Garantieversicherung quer stellt und Du unter Umständen sogar den Rechtsweg beschreiten musst, unabhängig davon, wie das dann ausgeht. Natürlich nur bei Schäden am Motor, wenn etwas anderes kaputt geht, wird keiner auf die Idee kommen, die Ölwanne mit Ablassschraube dafür verantwortlich zu machen.

 

Ich würde während der einjährigen Garantie nix machen, diese dann nicht verlängern und die von Dir geplanten Modifikationen durchführen, eiun Jahr ist schnell rum.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 25.08.2008 um 09:29 Uhr ]

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Wenn Du Dir die Garantiebedingungen mal genau durchliest ist das Alles ziemlich schwammig formuliert.

Jegliches Tuning (wo fängt Tuning an :-? , beim Spoiler, einer Tieferlegung, Motor oder vielleicht schon bei anderer Innenbeleuchtung ???) kann die Zusatzgarantie zum Erlöschen bringen, auch wenn die Tuningmassnahme nicht die Ursache für den Schaden ist.

 

Kommt immer auf den Servicepartner an.

 

LG

Jochen

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Ok - also lieber nix riskieren und bei kleineren Sachen den Servicepartner fragen.

Ich denke, dass ich nach und nach ein paar Teile kaufe und nach dem Jahr dann einbaue.

So bin ich auch der sicheren Seite.

Danke für die Antworten.

 

mfg Vibes


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