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tinta

querparken

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ist es wahr, daß das 2007er modell nicht mehr quer parken darf, da zu lang?

 

und noch ne frage, wie stellt ihr eure tollen smart-fotos als beitragsanlage mit ins netz....bin noch nicht lange pc-spezialist...also wie geht das hier?

 

liebe grüße tinta

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So richtig erlaubt war es noch nie, wurde nur in einigen Städten ausdrücklich toleriert, in anderen nicht. Der neue ist ein wenig länger und wird dann wahrscheinlich in den Geh-/Radweg oder in die Fahrbahn hineinragen. Sollte niemand behindert werden, müßte es toleriert werden.

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Gruß Frank

 

 

userbar645114mu9.gif

 

 

 


Gruß Frank

 

 

 

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Quote:

Am 30.07.2008 um 09:29 Uhr hat tinta geschrieben:
ist es wahr, daß das 2007er modell nicht mehr quer parken darf, da zu lang?


 

DC (DaimlerChrysler), heute DAG hat mal behauptet: geht noch>>.

 

 

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I love you all!

 

smartsigvk6.jpg :-D

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

 


I love you all!

 

smartsigvk6.jpgicon_biggrin.gif

 

Für GV ohne Horst S.!*

 

*GV = Grevenbroich • Horst S. = Horst Schlimm, Schlamm, Schlämmer

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danke für die netten antworten.

zum bildanhängen - d.h. es geht nur, wenn ich eine homepage besitze. so einfach ein bild von meinem laptop anhängen geht nicht? da sind einige jpg-dateien

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du kannst Bilder auch kostenlos hochladen bei

/www.imageshack.us oder www.666kb.com

 

Die Bilder aber nicht zu groß wählen!

Den Link der hochgeladenen Datei dann hier mit dem Button Image posten


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Auch das neue Modell 451 darf selbstverständlich quer parken, sofern die für das Parken geltenden Vorschriften eingehalten werden bzw. es im Einzelfall ausdrücklich so vorgesehehen ist (bspw. sog. Quer- oder Schrägparkplätze)

 

Ob das Querparken mit dem 451 allerdings in einem eigentlich fürs Längsparken vorgesehenen Seitenstreifen (landläufig auch: "Parkbucht" oder "Parkstreifen") zulässig ist, hängt u.a. von dessen Lage und Breite ab und ist m.E. bisher nur erstinstanzlich judiziert worden (hier z.B. bejahend: Amtsgericht Viechtach 23.8.2005 Az:7 II OWi 00605/05).


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Quote:

Am 30.07.2008 um 09:39 Uhr hat the-noacks geschrieben:
So richtig erlaubt war es noch nie, wurde nur in einigen Städten ausdrücklich toleriert, in anderen nicht.

 

Ist nicht ganz Richtig! Der Passus das nur in Fahrtrichtung geparkt werden darf wurde zum 1.4.2004 (beim Jahr bin ich nicht ganz sicher, könnte auch 2003 gewesen sein) ersatzlos gestrichen.

Somit könnte man auch sagen das man mit einem smart quer Parken müßte, sofern es aufgrund der Breite der Parkbucht möglich ist, da in der StvO zum Thema Parken auch festgehalten ist das Platzsparend zu parken sei.

 

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Byebye vom Mischungsmicha

 

rms.gif

sig.jpg

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

 


Byebye vom Mischungsmicha

sig.png

Ausführliche Sig? Klick aufs Bild!

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ok, füge hinzu war früher nicht so ganz erlaubt ;-)

 

Danke für die Aufklärung

 

Frank


Gruß Frank

 

 

 

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Immer noch verboten ist übrigens das Hochparken!

 

smart_450x359.jpg

 

:-D


db_image.php?image_id=2142&user_id=25&width=640?no_cache=1273178505

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mitt dem "Hochparken" gehen dann aber 2 quer in eine Lücke... o.O

 

das nenn ich dann platzsparend...^^

 

 

 

BTW:

Ist das son "Googlemaps-Auto" mit so einer 360° Kamera auffm Dach?

 

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greets from Ollie with "Debbie"

Spritmonitor.de BR451 cdi passion cabrio

 

Walter Roehrl said:

"A Smart is a rolling traffic obstacle and should automatically be deactivated at the city border sign."

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ROSE am 30.07.2008 um 22:47 Uhr ]


greets from Ollie with "Debbie"

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Walter Roehrl said:

"A Smart is a rolling traffic obstacle and should automatically be deactivated at the city border sign."

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das hat CDIler gemacht, um zu sehen wie er am Besten ans Getriebe kommt :-P :-P :-P :-P

 

 


Gruß Frank

 

 

 

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wir parken immer so, und habe noch kein ticket bekommen......

ok eins...aber da sollten wir einen zebrastreifen blockiert haben.....

aber wo soll der sein?????????????????????????

nokia%20111.jpg?imgmax=576

lg aus wbn

 

ja das ist, oder war meine kugel lol

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ud-10 am 30.07.2008 um 23:44 Uhr ]


mein%2520caesar.jpg

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Fakt ist, es wird so oder so vor Ort entschieden.

In meinen Fall habe ich niemanden behindert, stand nicht über (weil alle anderen zu weit von dem Bordstein entfernt standen) und hatte das Pech, bei den Polizisten schon bekannt geworden zu sein (die gingen täglich Streife auf dem Parkplatz). Ergebnis: 25€ Strafe + das gleiche noch mal drauf nach schriftlichen Widerspruch (abgelehnt, kaum bearbeitet). Insgesammt ein riesen Sch**ß, hat mich saumäßig geärgert, viel schlimmer, ich park dort jetzt nur noch korrekt, dass macht es nicht leichter.


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

db_image.php?image_id=1074&user_id=269&width=416?no_cache=1180793272

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in wbn sehen die das eher lockerer, solange die "durchfahrtsbreite" gegeben ist

lg


mein%2520caesar.jpg

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...vor Gericht zerren lassen!!!

Wirst sehen, die Klage würde gar nicht zugelassen, weil Du hast nicht unrechtes getan!!!!

Ich habs erfolgreich durchgezogen, beim 2. Widerspruch kam auf einmal die Einstellung des Verfahrens... :lol:

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@therealbigm: und was hast du gezahlt? :roll:

 

 


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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gar nix.

Verfahren wurde eingestellt!

 

War doch klar . "Querparken" ist in der STVO als Verstoß nicht vermerkt, sprich:

GIBT ES GAR NICHT

Parken in Fahrtrichtung ist aufgehoben, also sie haben mir explizid QUERPARKEN vorgeworfen, ich hab mich nicht einschüchtern lassen.

Einfach mal googlen, es gibt ein Urteil vom

BGH

das zitieren beim Einspruch.

ein BGH-Urteil ist zwingend, es geht nicht höher, die können gar kein Verfahren zulassen auf Landesebene, wenn das BGH schon geurteilt hat (soweit mein Rechtsverständnis) 8-)

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Das kenne ich alles ... ich hatte auch die entsprechenden Urteile meinem Widerspruch beigelegt.

 

Wer jedoch das Urteil aus Vietach und den damaligen Sachverhalt genau kennt, weiß, dass es gar nicht wirklich um das Querparken geht, wie Udo es dargestellt hat.

 

Ich sage ja nicht, dass es verboten ist, aber erlaubt ist es auch nicht (dafür gibt es auch gute Gründe es nicht zu tun). Bis dahin kann ein Polizist noch selbst entscheiden ... und wenn einer nichts zu tun hat ...

 

Übrigens, ich kenne ja ein paar Polizisten, alle die ich gefragt habe, würden es tollerieren.


3 smarts auf zwei Fahrspuren! sesame14.gif147599_3.png

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Strafzettel hin oder her...

wenn einer bei euch hängenbleibt beim vorbeifahren hat man selbst ein Problem.

wenn dadurch ein Unfall verursacht wird weil ein dahinterliegendes Hinterniss o.ä, nicht erkannt werden konnte, trägt man die Mitschuld, ähnlich wie bei Kreuzungsparkern...

gruß

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Quote:

Am 31.07.2008 um 14:06 Uhr hat bandit12 geschrieben:
Strafzettel hin oder her...

wenn einer bei euch hängenbleibt beim vorbeifahren hat man selbst ein Problem.

wenn dadurch ein Unfall verursacht wird weil ein dahinterliegendes Hinterniss o.ä, nicht erkannt werden konnte, trägt man die Mitschuld, ähnlich wie bei Kreuzungsparkern...

gruß

 

Von einem ruhenden Fahrzeug geht niemals Gefahr aus. Ich darf nicht stur mit 50 in eine Kreuzung einfahren und behaupten, hätte der da nicht geparkt... Mein Fahrverhalten habe ich stets der Situation anzupassen.

 

Gruß, Micha

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Quote:
Am 31.07.2008 um 22:13 Uhr hat Kugel-Michael geschrieben:
Von einem ruhenden Fahrzeug geht niemals Gefahr aus. Ich darf nicht stur mit 50 in eine Kreuzung einfahren und behaupten, hätte der da nicht geparkt... Mein Fahrverhalten habe ich stets der Situation anzupassen.

Gruß, Micha

 

made my Day...

 

Hmmm... nach Deiner Aussage darf ich also auch mitten auf einer Kreuzung parken und falls es zu einem Unfall kommt sage ich dem Richter: "Hr. Richter, von einem ruhenden Fahrzeug geht keine Gefahr aus. Da hätte der andere eben besser aufpassen müssen."

 

Spass bei Seite... ich weiss worauf Du hinauswillst, aber ganz so einfach ist es halt net immer...

richtigerweise hätte der Satz dann auch lauten müssen:

Von einem ruhenden, korrekt nach allen Vorgaben abgestellten, Fahrzeug geht niemals Gefahr aus.

 

Der Vorschreiber schrieb was von Teilschuld.

Dummerweise kommts auch immer noch auf die Situation an.

 

Und wenn ich mir das Bild von ud-10 anschaue, und daran denke, wie die Situation einem Rollerfahrer bei Nacht gefallen wird der plötzlich, in der Kurve, vor einem querparkenden, nich beleuchteten (Katzenaugen), Smart hängt.

=> "not amused" würde ich sagen.

 

Und falls es bei diesem Beispiel vor Gericht gehen sollte bekommt sicherlich der Querparker nicht nur eine Teilschuld. Denn wie man auf dem Bild sehen kann ragt der Smart über die markierungen der "regulären" Parkbuchten hinaus... IMHO

 

 

Parkt doch alle einfach "normal"...^^

 

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greets from Ollie with "Debbie"

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Walter Roehrl said:

"A Smart is a rolling traffic obstacle and should automatically be deactivated at the city border sign."

[ Diese Nachricht wurde editiert von ROSE am 31.07.2008 um 23:29 Uhr ]


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Walter Roehrl said:

"A Smart is a rolling traffic obstacle and should automatically be deactivated at the city border sign."

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yeah, yeah----jetzt kommts --ich hoffe es klappt-- ein pc-dummerchen versucht jetze ein bild anzuhängen.... :-D

 

b0v5qvmdniydph2c6.jpg

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toll, toll, toll .... eure erklärungen waren verständlich, wie ich sehe....danke, danke u. ein sonniges weekend---tinta

 

 

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