Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Gluehwuermchen

Unfallwagen?

Empfohlene Beiträge

Hallo ihr Lieben,

 

erstmal ein dickes Lob für diese homepage!!! Ich bin seit ca. einem halben Jahr ein Smartie und liebe meine kleine Knutschkugel jeden Tag ein bisschen mehr. :)

 

Letzte Woche ist mir allerdings ein Reifen geplatzt, was meinen Nachbar dazu animiert hat, sich meinen Smartie mal genauer anzuschauen. Dabei ist ihm aufgefallen, dass die "Seitenlinie" auf einer Seite auf dem Kotflügel nicht vorhanden ist. Fazit: Er vermutet, dass es ein Unfallwagen ist. Bevor ich damit zum Gutachter fahre, wollte ich euch erstmal fragen, ob jemand weiß, wie die Rechtslage ist:

Habe den Smart privat im Juli 2007 gekauft (Bj 2005) und im Kaufvertrag steht eindeutig, dass er unfallfrei ist. Er hat allerdings 2 Vorbesitzer. Was ist, wenn er einen Unfall hatte, der Verkäufer mir aber sagt, dass er davon nichts wusste?

 

Wäre superlieb, wenn mir jemand antworten könnte.

 

Liebe Grüße und macht weiter so!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

hatte das gleiche Problem, aber so lange keine Tragenden Teile dabeschädigt wurden oder was geschweisst wurde wirst du da nicht viel machen können.

 

 

schau mal bei wer -weiss-was.de

 

 

da hatte ich auch einige antworten dazu gefunden.

-----------------

----------

--------------------

 

I'm back, from red to black!

db_image.php?image_id=1204&user_id=3&car_id=2&width=180

 

 

 

---------

ICQ:178798521

 

 


crew1gg8.png

bild,Smart-spc-Roadster,weiss,schwarz.png

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@Gluehwuermchen:

 

schaue Dir die Formulierung nochmals genauer an. Denn nach den neueren Kaufverträgen haftet der Vorbesitzer nur für die Zeit WÄHREND das Fahrzeug in seinem Besitz war. Sprich wenn 2 Vorbesitzer vorhanden sind, dann kann es schon sein dass das Fahrzeug während des Besitz des Vorbesitzers unfallfrei war bzw. ist.

 

Es ist heutzutage nicht mehr einfach sich da durch den ganzen Paragraphendschungel zu blicken. Des weiteren ist es auch noch eine Frage ab wann ein Fahrzeug als Unfallwagen zählt.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von funny_flagie am 11.12.2007 um 12:01 Uhr ]


Adda,

Martin

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

hi Gluehwuermchen,

 

1451403.png

 

da die seitenlinie nach deiner beschreibung am kotflügel wohl nicht vorhanden ist, gehe ich davon aus das du ein 42 cabrio fährst.

 

denn die coupe kotflügel habe diese seitensicke nicht. passen aber ansonsten

auch an ein cabrio, wenn auch nicht zu 100%

 

wenn nur mal der kotflügel zb. wegen eines kleinen schaden gewechselt wurde (was bei der kugel günstiger kommt als den alten instandzusetzen) ist dies keine definition für einen unfallschaden, und muss auch nicht angegeben werden.

 

warum aber vermutlich ? ein falscher kotflügel montiert wurde ??????

 

viel erfolg bei der recherche.

 

gruss

dieter

-----------------

1744072.gif

rms2.gif

 

 


rms2.gif

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

auch von mir ein herzlich willkommen

viel spaß mit deiner kugel

-----------------

Grüße aus wiesbaden

 

nebel.gif

Ich darf im Winter nicht mit Sommerreifen fahren

MIST

 

 


mein%2520caesar.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.