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Jens18

Das alte Querparken

Empfohlene Beiträge

Hat das auch schon jemand gehört ??

Smart-Fahrer dürfen nicht einfach quer einparken

 

München (AP)

Trotz akuter Parkplatznot in den Großstädten dürfen Smart-Fahrer nicht einfach quer zur Straße parken. Das

bayerische Innenministerium in München wies am Donnerstag darauf hin, dass das Querparken nach der

Straßenverkehrsordnung nur dann erlaubt ist, wenn entsprechende Parkflächen markiert sind. Das

Querparkverbot für Kleinfahrzeuge am Straßenrand ergebe sich aus dem Rechtsfahrgebot und dem

Rechtsparkgebot der Straßenverkehrsordung. Nach Angaben des Ministeriums hat die Zahl der

Klein-Kraftfahrzeuge in Bayern in letzter Zeit beständig zugenommen.

Find ich total daneben, das Urteil !!!!

 


AUF BALD

Jens aus Hannover :)

smart83@web.de

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Der Smart fällt halt auf, jeder denkt die haben`s gut.

Überall wird mit herkömmlichen Autos entgegen der Fahrtrichtung geparkt, das ist keine Zeitungsmeldung wert.

Bei Parkplätzen quer zur Fahrtrichtung haben die Herren E-T-Modellfahrer Probleme, d.h. damit das Heck nicht auf der Straße steht ragt die Front weit in den Gehweg hinein.

Das interessiert aber keine S..

 

Gruß, Ro

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Ich finde das o.k.

Was glaubt ihr denn, welchen Frust die "hohen" Beamten hatten, wenn kein reservierter Parkplatz da war und die sowieso schon nicht ganz normal zu nehmenden samrties einen kleinen Parkplatz in der Innenstadt quer belegen?

Also, Nachsicht üben!

NB: Parkmöglichkeiten abschaffen, zu verteuern, jeden auf die schweineteuren öffentlichen Verkehrsmittel zu zwingen heißt in München: Parkflächen "bewirtschaften". So im Interview mit dem obersten Park(Nacht?)wächter Münchens.

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Hi,

in der neuen Autobild (9/2001 S. 72) steht ein Artikel zum Querparken:

"Warum so kleinlich ?"

querparker.jpg

Fazit: "Armes Deutschland"

 

Irgendwie hat Bild recht....

Vielleicht ist ja einer der Querparker hier im Forum unterwegs ??

- racer


racer

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Querparken ist nicht verboten....

bei 'Knöllchen' empfehle ich Membern, die eine Rechtsschutzversicherung haben, per Anwalt Einspruch einzulegen und das mal höchstrichterlich klären zu lassen...

...die bisherigen Presseveröffentlichungen ließen doch sehr zu wünschen übrig, da keine klaren Rechtsvorschriften zitiert wurden....

Gruß,

Danny


Smart 451 cdi, EZ 11/2009, 54 PS, geschlossener DPF, 125 tkm

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Hallo, vielleicht kann man ja bei manchen Städten versuchen anzuregen, daß es in bestimmte Zonen, ähnlich den Motorradstellplätzen auch Parkplätze für Autos bis 3m Länge (gibts zum Glück nicht so viele außer dem Smart) eingerichtet werden. Falls das möglich wäre, sollte man diese sinnvollerweise als "Querparkplätze" einrichten. Warum nicht 2 "große" Parkplätze für 4 Kleinwagen umbauen?

Nur leider hört der Spaß meistens damit auf, wo es beginnt Geld zu kosten, deshalb räume ich meinem Modell wenig Chancen ein. Und ein Parkhaus mit Parkplätzen für Kleinstwagen gibt es in den meisten Gegenden eh nicht.

Schade eigentlich.

Gruß Thorsten

LÖ-FD72 - FEIVEL !!!

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hallo an alle Querparker,

ich habe den Artikel über das Querparken in der AUTO BILD auch gelesen und war empört!!!!

Mit der Einführum des Smarts hat man sich auf die heutige Situation in den Städten eingestellt. und dann wird man als Smartfahrer noch bestraft, wenn man platzsparend parkt und dabei keinen behindert ,wie gesehen in der AB.

Es sollten sich einmal sämtliche Smartfahrer zusammentun und an einem Samstag morgen in der Stadt alle grossen Parkplätze mit jeweils einem Smart in Längsrichtung belegen. Das haben Motorradfahrer in Köln glaub ich auch schon mal gemacht. Dann sieht man mal, wie sinnlos es ist, ein 2,5 m Auto in eine 4-5 m lange Lücke längs zu stellen.

Was sagt ihr dazu ??

 

schönen Gruss

ANDI

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Gute Idee Andi,

aber dann greift schon wieder das Gesetz Parkraum nicht zu verschwenden.

Der Smart passt eben nicht in das herkömmliche Bild der Gesetzgebung und im Zweifel gibts eher ein Knöllchen.

"Richtigparken" gefährdet eben die Staatskasse.

Ausgewiesene Smartparkplätze wären am besten, nur wo, wieviele u.s.w. ist das Problem.

Ich löse das Problem so, ich parke nie Quer, wenn wo ein Parkplatz ist stelle ich mich fett mitten rein. Vorne langts keinem und dahinter auch keinem sich dazwischenzustellen. Das Rangieren fällt auch ziemlich weg. Meine Strafzettel = 0,0

Die Ordnunsmacht verteilt ja auch bei abgelaufener Parkuhr auf einem Platz 2 Strafzettel. Wenn ich am Automat meine Parkzeit für einen Ausgewiesenen Stellplatz (sowieso zu teuer) bezahle, dann nehme ich auch den bezahlten Parkplatz in Anspruch. Wir bezahlen ja nicht pro Quadratmeter, wir bezahlen für ein Auto in einem Parkplatz.

Wohlgemerkt, die ausgewiesene Parkfläche wird sozusagen auf Zeit überlassen, ist die Mietzeit abgelaufen gibt es Strafzettel.

1 Smart auf 5 m = 1 Strafzettel

2 Smart auf 5 m = 2 Strafzettel

Seid doch Großzügig mit Parkraum, die Definition Platzsparend zu Parken gilt für herkömmliche Autos die ZWEI Parkplätze beansprüchen weil manche es nicht schaffen den Straßenkreuzer zwischen 2 Markierungen einzuparken.

Parkraum mit dem Smart zu verschwenden ist von seinen Maßen her Physikalisch unmöglich!!! Daher kann es überhaupt diesbezüglich keinen Strafzettel geben, PUNKT

Gruß, Ro

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Haben wir nicht nen smartfahrenden Anwalt in unseren Reihen? Einer, der uns quasi vom Fach aus sagen kann, ob man es darf oder net?

Wenn das wir berichtet höchstricherlich entschieden wurde, ist das natürlich ein Problem....

Darf ein auto nicht maximal 2,5 Meter breit sein? Dann dürfte es doch egal sein, wenn ein Auto das so lang wie andere breit ist - anders parkt - und den Parkraum optimal ausnutzt.

Das obige Photo finde ich echt voll daneben...

------------------

Silberkugel

LB - AL 9999


Silberkugel

LB - AL 9999

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Hi Silberkugel,

deine Überlegung macht Sinn, nur habe ich bedenken, denn in der Rechtsprechung ist nicht immer alles so logisch wie es zu sein schein.

Das Foto finde ich superklasse, zeigt doch eindeutig, wie "sparsam" der Kleine ist, nur die Knöllchen finde ich daneben!!

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Ich bins wieder RoGa, meine Frau hat obigen Beitrag vergessen zu zeichnen.

Zur besseren Kenntlichmachung von abgestellten Kfz`s speziell bei Dunkelheit sind in die Rücklichter "Katzenaugen" integriert. Einzig und alleine zu dem Zweck damit abgestellte Fahrzeuge bei Nacht besser zu sehen sind!!!

Ergo muß das Heck entsprechend platziert sein.

Wenn euer Smartie mit dem Heck zum Gehweg steht und einer draufsemmelt weil er am Radio rumspielt sagt er er hat das Fahrzeug nicht gesehen.

Da habt ihr schlechte Karten....

Gruß, Ro

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quote:

Original erstellt von RoGa:

Wenn euer Smartie mit dem Heck zum Gehweg steht und einer draufsemmelt weil er am Radio rumspielt sagt er er hat das Fahrzeug nicht gesehen.

Da habt ihr schlechte Karten....


Hallöli!

Wenn derjenige welcher, blindlicherweise, aber wirklich am Radio rumgespielt hat, oder weswegen auch immer abgelenkt gewesen ist, hat er aber eindeutig

die schlechteren Karten!

Kann ja auch nicht nachts jeden Fussgänger über den Haufen fahren, der in dunklen Klamotten daherläuft.

Ausserdem darf man nur so schnell fahren, wie man schauen und rechtzeitig anhalten kann (theoretisch jedenfalls).

Gruss :classic_smile:

[Diese Nachricht wurde von Udo_B am 07. März 2001 editiert.]

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Und wenn die Teilschuld nur 20% sind ist das schon zuviel.

Also ich hatte schon einen Frontalzusammenstoß außerhalb geschlossener Ortschaften.

Vielleicht hat der Unfallgegner nicht gewußt daß man in Kurven die man nicht einsehen kann keine Lastwagen überholen darf?

Da stehst du vor Gericht und der gegnerische Anwalt rechnet dir vor daß die Straße soundsobreit war, der LKW, sein Auto und mein Auto gerade noch so aneinander vorbeigepasst hätten.....theoretisch.

Ich habe rechts noch 3 Eichenbäume gesehen die hätten nicht nachgegeben.

Ich habe alles bezahlt bekommen aber der andere Anwalt war ein harter Hund....

Grundregel 1: Es gibt kein Recht, es gibt ein Urteil

Gruß, Ro

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Moin,

ich hätte da mal eine Überlegung. Ich habe letztens Reflektorfolie gesehen, die z.B. auf schwarzem Lack kaum zu sehen war. Wäre es nicht Möglich diese Folie an die 1cm breiten Stücke um die Reifen zu machen? Versteht ihr, dann hätten wir Reflektoren, man könnte fast sagen Katzenaugen. Dann dürfte doch dieser Kritikpunkt wegfallen, oder?

Zum zweiten, gibt es nicht eine Möglichkeit durch Unterschriften einen Entschluss in der Gesetzgebung zu bewirken oder sowas. Ich parke bei uns in der Schule immer quer, da ich sonst morgens 15 min brauche um vim Auto in die Klass zu kommen. Wenn ich quer parke brauche ich 5 min maximal.

Ich habe leider auch keine genauen Infos zur rechtlage, aber ich habe schon oft Polizisten und dergleichen gefragt, aber keine klare Antwort bekommen. Die einen sagen ich darf, wenn ich a) niemanden behindere und b) zuwenig Parkplatze vorhanden sind. das sagte mir unser Polizeichef der das so aus der StvO abgeleitet hat. Ein anderer war dann ganz strikt dagegen. Der war wohl nur neidisch. :classic_smile:

MfG Jedi

------------------

EU-DJ 170

ICQ: 85243968

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