Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
backdraft

Fast Totalschaden - was tun?

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

letzte Woche hatte ich mit meinem Smart eine unsanfte Begegnung mit einem anderen Auto und dem Bordstein. Front kaputt und Achsen haben was abgekriegt.

 

Der Wagen ist vollkakskoversichert und ein Gutachter hat ihn inspiziert. Kostenvoranschlag vom Smartcenter: 4300,- Der Wiederbeschaffungswert soll irgendwo zwischen 4.500 und 5.000,- liegen.

 

Da ich gerade studiere und es bis jetzt - gerade so - mit den laufenden Kosten geklappt hat, werde ich ihn nach der Hochstufung eh nicht weiterfahren können. Jetzt stellt sich die Frage was man am besten macht?

 

Reparieren lassen und dann als nicht unfallfrei verkaufen? Dürfte sich ja kaum lohnen...

 

Was gibt es sonst noch für Optionen? Die Versicherung konnte mir noch nicht viel sagen, da das Gutachten da noch nicht vorliegt. Gibt es die Möglichkeit sich den Schadensbetrag aus dem Gutachten auszahlen zu lassen? Wem Gehört der Unfallwagen dann? Der Versicherung oder mir?

 

Ach ja, der Wagen: Smart for2 cdi pulse, EZ 09/2002, 110.000 km

Ich habe ihn vor Kurzem für 3.600,- von meiner Schwester übernommen. Also wäre ich froh, wenn ich möglichst +/- 0 aus der Geschichte rauskomme...

 

Was würdet ihr mir empfehlen?

 

Gruß

backdraft

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

liegen die reperaturkosten unter dem wiederbeschaffungswert lasse dir die summe auszahlen. für den wagen wird ein restwert festgelegt für den dir die versicherung mit sicherheit einen restwertkäufer vorschlagen wird. du mußt den wagen nicht zum restwert ankaufen lassen, behalte das teil und verkaufe ihn lieber in teilen. das ist dein gutes recht! die versicherung zahlt dir die schadensumme ohne mwst. aus unter abzug des restwertes. solltest du deine kugel reparieren lassen wird dir unter vorlage der rechnung die mwst. ausgezahlt.

das gutachten darf natürlich nicht den zeitwert überschreiten. aber bei einem sc kostenvoranschlag von ca. 4300 euro sollten vermutlich in einer hier vertretenen firma geringere kosten möglich sein. ;-)

 

lg steffi & holger 8-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Die Mehrwertsteuer wird auch bei Neukauf eines anderen Autos (bis zum Wiederbeschaffungswert des Alten) ausgezahlt.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Da du von Hochstufung sprichst gehe ich mal von einem Kasko-Schaden aus, also du bist schuld, oder.

 

Im Kasko Fall steht man leider nicht ganz so gut da wie im Haftpflicht Fall, aber trotzdem kannst du dich nach Gutachten auszahlen lassen - Versicherung kontaktieren und Abrechnung nach Gutachten fordern.

 

Wie schon erwähnt wird das Problem evtl. der Restwert, den die Versicherung über CarTV oder Autoonline ermitteln wird, und da zahlen wahnsinnige Polen manchmal für einen Unfallwagen mehr als das Auto ohne Unfall Wert wäre.

 

Was du NICHT erwähnen solltest ist dein Kaufpreis von der Schwester, da du dich offiziell nicht bereichern darfst!!!

 

Wenn der Restwert nicht zu hoch wird - austahlen lassen, günstig reparieren und von dem übrigen Betrag locker die Hochstufung bezahlen, weiter Smart fahren.

 

Ist der Restwert zu hoch, Wiederbeschaffungswert minus Restwert von der Versicherung akzeptieren, entweder den Smart an den Aufkäufer verkaufen - gibts immer noch mehr als du bezahlt hast oder wie oben steht den Rest in Teilen verkaufen

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Tipps! Mal gucken, ob das Gutachten der Dekra heute mal bei der Versicherung vorliegt... von Dienstag bis Freitag haben sie es nicht geschafft...

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Lass ihnch reparieren und nimm die Kasko aus Deiner Versicherung raus.

So zahlst Du nur noch die Haftpflicht und das dürfte ja einiges weniger an umkosten sein.

Gruß André

-----------------

God bless my Smart

Smart Pulse CDI Cabrio

ICQ: 455-372-665

 

image_113892_3.png

 

 


Gruß André

 

God bless my Smart غد بلس مي سمرت

Smart 453 Passion in schwarz

 

image_113892_3.png

My Smart

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das Gutachten ist jetzt da. Und ich bin noch viel ratloser als vorher.

 

Der Wiederbeschaffungswert beträgt 5.500,-. Die Reparaturkosten inkl MwSt 4288,-.

Der Restwert 3.860,- EUR (!!)

 

Wie kommen die auf diesen hohen Restwert?

Letztendlich würde ich dann wohl gut 1100,- wiederkriegen und hätte das kaputte Auto an den Hacken...

 

...oder doch reparieren lassen und verkaufen? Was denkt ihr, wieviel bekomme ich noch für ihn, wenn er wieder hübsch ist?

 

 

Gruß

backdraft

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sicher weniger als die 5.500,- EUR, da dieser Wert ja den Wert den Fahrzeugs vor dem Unfall wiederspiegelt. Du wirst diesen Wert mit einen instandgesetzten Unfallwagen aber nicht mehr erreichen.

 

Die Versicherungen gehen eigendlich immer den Weg der geringsten Kosten - für sich selber versteht sich ;-) Wenn der Gutachter für deine unreparierte Kugel einen Restwert von 3.860,- EUR ermitteln konnte, dann gibt es auch jemanden, der diesen Betrag zu zahlen bereit war. Würdest du den Wagen nun für diesen Betrag veräussern, dann müsste die Versicherung nur noch eine Summe von 1.640,- EUR an dich auszahlen, weil du dann den Wiederbeschaffungswert erreicht hättest. Die Versicherung würde gegenüber der Instandsetzung 2.648,- EUR sparen.

 

Ich würde die Kugel veräussern und das Geld der Versicherung nehmen und von diesen 5.500,- EUR eine neue, gebrauchte Kugel anschaffen. Hab ich damals mit meiner lieben Kugel auch so gemacht. Ok, die hatte auch einen Schaden von 10.590,- EUR, einen Restwert von 2.800,- und Wiederbschaffungswert von 6.860,-. Da war es klar, das die Versicherung die Reparatur nicht bezahlt :( Hab dann etwas draufgelegt und mir ein neues, gebrauchtes Schätzchen gegönnt.

 

Mein alter Smart fährt jetzt wohl irgendwo im Osten rum "dort wo die Kosten für Blecharbeiten geringer sind" meinte der Mitarbeiter vom Ankäufer...


Meine Silberkugel:

smart_sig.jpg

Smart fortwo Passion - 03/2003 - 61PS - 700ccm

 

174546.png

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Schick mir mal bitte genaue Daten von dem Auto und was du haben willst oder Fax mir ne Kopie vom Gutachten an 02205-86795

-----------------

ICQ 154-158-322

110kleinxb4.jpg

Ankommen heisst das Ziel - von aufgeben war nie die Rede!!!!

 


ICQ 154-158-322

gulfforever.gifSmart mit über 400PSmrgulf.gif

EUROSMART.JPG

Ankommen heisst das Ziel - von aufgeben war nie die Rede!!!!

Banner_Sascha_468x71.jpg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

erschreckend, könnt ihr sowas nicht direkt per PN anbieten?

 

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, muß bald gehen, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 04/06, 700er, 

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe da nochmal eine Frage... das Gutachten ist heute bei mir angekommen. Darin werden jetzt 3 Restwertangebote von verschiedenen Händlern angegeben. Wie verhält es sich damit?

 

Sind das verbindliche Angebote zu welchem Preis die das Auto auf jeden Fall ankaufen würden?

 

Und wie wird das im Normalfall mit der Überführung geregelt? Denn keine dieser Firmen liegt hier vor der Haustür...

 

Gruß

backdraft

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

So viel ich weiss, ist der Gutachter dazu verpflichtet mindestens drei Angebote einzuholen um den Restwert am freien Markt ermitteln zu können. Diese Angebote sind für die Händler verbindlich anzusehen, weil sonst das ganze System für die Katz wäre.

 

Das Gutachten geht ja auch an die Versicherung, die natürlich auch gerne wissen möchte, was das Fahrzeug in dem Zustand noch für ein "Straßenwert" hat. Von der Versicherung wirst du natürlich dazu angehalten, im Fallen des Verkaufs an den Höchstbietenden zu verkaufen.

 

Im Normalfall ist für die Abholung bzw. Überführung der Käufer zuständig. Dies müsste man dann aber noch genauer klären. Der Verkauf wird dann der Versicherung mitgeteilt. Die nimmt dann den Wiederbeschaffungswert und zieht den Verkaufspreis davon ab. Dabei wird vom höchsten Verkaufspreis aus dem Gutachten ausgegangen. Der Rest wird dir ausgezahlt.

 

Du kannst natürlich auch das Fahrzeug behalten, wenn du der Meinung bist, das du mehr als die genannten Angebote durch Privatverkauf oder durch Ausschlachten erzielen kannst. Dann bekommst du mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nur den Differenzbetrag von 1.640,- EUR ausbezahlt. Auf die Übernahme der Reparaturkosten bzw. der Auszahlung des Betrages wird sich die Versicherung wohl nämlich nicht einlassen. Was du letztendlich aber machst und was alles möglich ist, solltest du mal mit der Versicherung absprechen. Damit das dann auch alles reibungslos über die Bühne geht.

 

Also lieber noch mal Nachfragen. Nicht dass das hier noch als Rechtsbehelfsbelehrung aufgefasst wird ;-) Kann nur darüber erzählen, wie das damals bei mir gelaufen ist.


Meine Silberkugel:

smart_sig.jpg

Smart fortwo Passion - 03/2003 - 61PS - 700ccm

 

174546.png

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.