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DerTux

Tuning und Versicherung

Empfohlene Beiträge

nur mal so für alle eintragungsmuffel was tuning anbelangt...

 

***

Tuning Versicherung mitteilen

 

Technische Veränderungen an einem Auto sollten immer der Versicherung mitgeteilt werden. Das habe das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden (Az.: 10 U 56/06), teilt Deutsche Anwaltverein in Berlin mit.

 

Hat der Versicherer keine Kenntnis von Tuning-Maßnahmen, muss er für Schäden später nicht zahlen. Das OLG wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte nach Angaben des Anwaltvereins sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert. Als der Mann den Wagen seinem Sohn überließ, kam es zu einem Unfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich danach, den Totalschaden zu ersetzen - mit dem Hinweis, sie sei nicht über das Tuning informiert worden. Diesem Argument stimmten die Richter zu.

 

Die Richter des Oberlandesgerichts sahen es als unerheblich an, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. In der Begründung hieß es, dass ein getuntes Fahrzeug einen besonderen Anreiz schaffe, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Die Versicherung müsse daher in jedem Fall über die Veränderungen informiert werden.

***

Quelle

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Geht es um Leistungstuning oder einfaches Tieferlegen? Geht aus dem Beitrag nicht hervor, aber es ist ja eigentlich klar das Lweistungssteigerung der Versicherung mitgeteilt werden muß

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Ich denke mal das es unerheblich ist, welche Veränderung es betrifft.

 

Es muss gemeldet bzw. eingetragen werden, was nicht dem Serienzustand entspricht und die einmal erteilte ABE für das Fahrzeug erlöschen lässt......das betrifft: Fahrwerk/ Bremsen, Anbauten, Leistungssteigerungen.

 

Es sei denn, es ist eine Bauartgenehmigung und/oder eine ABE vorhanden, dann wurde das entsprechende Teil schon geprüft..kostet dementsprechend mehr....braucht aber nicht eingetragen/gemeldet zu werden.

 

Den ganzen "Strategen" die beispielsweise ein CHiptuning drauf haben ohne es in die Papiere eingetragen und der Versicherung gemeldet zu haben wünsche ich mal einen Unfall !! Denn dann passiert das was in dem Urteil begründet wurde ....und der Fahrer eines solchen Autos/Motorrades....wird seines Lebens nicht mehr froh.

Ich jedenfalls möchte nicht in eine solche Situation kommen, weder als Fahrer oder als Unfallopfer !!!!!!

Daher ist es für MICH selbstverständlich, das solche Veränderungen eingetragen/gemeldet werden.

Es gibt genug Leute, die es nicht melden/eintragen...und das wird teilweise von den Tunern/Anbietern auch noch toleriert/gefördert !!!!

 

Wer das Geld für solche Aktionen hat, sollte auch den Mumm und das Geld haben, es ordentlich zu verbuchen !!!

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smä smäää smäääääää

 


 

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seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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M.W. ging es in dem Fall nicht um eine Leistungssteigerung, sondern um eingetragenes Fahrwerkstuning.

 

Gerade vor dem Hintergrund, daß das Tuning keine Leistungssteigerung war, halte ich sowohl die Argumentation des Versicherers als auch des Gerichts eigentlich für eher abenteuerlich. Mir ist aktuell übrigens keine andere vergleichbare Entscheidung bekannt, so daß man noch die Hoffnung haben kann, daß es sich um eine Einzelmeinung eben dieses Gerichts handelt, die keine weitere Verbreitung finden wird.

 

Soweit es Leistungssteigerungen betrifft, sind solche, auch wenn sie eingetragen wurden, im übrigen der Versicherung selbstverständlich anzuzeigen, da es sich dabei ganz klar um so genannte gefahrerhebliche Veränderungen, nach denen beispielsweise schon im Antrag gefragt wird, bzw. um Tarifierungsmerkmale handelt. Gefahrerheblich - und damit auch nachträglich im Falle von Veränderungen anzuzeigen - ist im Zweifel alles das, wonach der Versicherer im Antrag fragt. Einen Antrag, in dem beispielsweise nach dem Reifenformat gefragt wird, habe ich eigentlich noch nie gesehen. Um so mehr ist das Urteil unverständlich und nach meiner Überzeugung grottenfalsch.

 

@Lurch: als Unfallopfer wirst Du von einem Deckungsstreit zwischen Versicherer und Versichertem, wie er hier beschrieben wurde, gar nichts mitbekommen. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung hat der Versicherer weiterhin das Opfer zu entschädigen, als gebe es das Problem mit dem Versicherten wegen der Veränderungen seines Fahrzeugs nicht. Insofern erstreckt sich das Urteil auch ausdrücklich nur auf den Entschädigungsanspruch aus der Vollkaskoversicherung.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 15.09.2007 um 17:00 Uhr ]


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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Am 15.09.2007 um 15:36 Uhr hat Lurch geschrieben:

Den ganzen "Strategen" die beispielsweise ein Chiptuning drauf haben ohne es in die Papiere eingetragen und der Versicherung gemeldet zu haben wünsche ich mal einen Unfall !!

 

Auch wenn ich ebenfalls dafür bin, es eintragen zu lassen, würde ich doch so weit nicht gehen!

So etwas wünscht man niemandem!

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tuning am fahrzeug beinhaltet jedwede veränderung, egal ob fahrwerk chiptuning etc...

 

am interessantesten fand ich eben den satz "Die Richter des Oberlandesgerichts sahen es als unerheblich an, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. "

 

heisst ja ganz klar... etwas verändert, nicht mitgeteilt, versicherungsschutz weg...

 

klar, wird wohl immer im jeweiligen einzelfall letztendlich vor gericht entschieden, fand eben den artikel nur recht interessant und warnend...

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ja, und gewarnt sollten eben die sein, die meinen solche Veränderungen nicht eintragen lassen zu müssen.............

 

und warum ich denen einen Unfall wünsche ???

Damit die auch mal aus ihrem Traumdenken erwachen......

Muss ja auch nicht direkt ein Unfall sein......eine Unfallbeteiligung reicht dann schon. :-P :-P


 

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seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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Am 15.09.2007 um 18:25 Uhr hat DerTux geschrieben:
tuning am fahrzeug beinhaltet jedwede veränderung, egal ob fahrwerk chiptuning etc...

Wenn als Tuning jedwede Veränderung am Fahrzeug anzusehen ist, dann ist aber auch das bloße Aufkleben eines Ralleystreifens oder eine Sonderlackierung Tuning.

 

Die Frage, auf die es ankommt, ist die, ob das Tuning eine Gefahrerhöhung bewirkt. Nach der Rechtsprechung des BGH kommt Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorliegen einer Gefahrerhöhung selbst dann nur unter der Voraussetzung in Betracht, daß die Gefahrerhöhung für den Eintritt des Schadens auch relevant war.

 

Das OLG Koblenz hat hier den m.E. abenteuerlichen Bogen zur Relevanzrechtsprechung des BGH dadurch gezogen, daß es jedwede Fahrzeugveränderung deswegen als gefahrerhöhend ansieht, weil diese Veränderungen per se den Fahrer verleiten würde, nun die vermeintlich verbesserten Möglichkeiten des Fahrzeuges auch auszuloten.

 

Warum dieses abwegige Urteil offenbar rechtskräftig wurde, weiß ich leider nicht. Ich weiß nur, daß ich es auf jeden Prozeß ankommen lassen würde, würde meine Vollkaskoversicherung sich beispielsweise wegen der eingetragenen, ihr aber nicht angezeigten Breitreifen auf Leistungsfreiheit berufen wollen.

 

Ich verstehe aber auch den Versicherer nicht, es in einem solchen Fall überhaupt auf einen Prozeß ankommen zu lassen - selbst wenn er in diesem Fall für den Versicherer gewonnen wurde. Mit solchen Prozessen und Ablehnungsgründen führe ich als Versicherer den Sinn und Zweck einer Vollkaskoversicherung doch geradezu ad absurdum.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 15.09.2007 um 19:44 Uhr ]


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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Am 15.09.2007 um 11:27 Uhr hat ollisun geschrieben:
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Was den das für ein tuntiger Spiderman! :lol: :lol: :lol:

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WER FRÜHER STIRBT IST LÄNGER TOD

 


WER FRÜHER STIRBT IST LÄNGER TOD

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Am 15.09.2007 um 20:33 Uhr hat Blade geschrieben:
Quote:


Am 15.09.2007 um 11:27 Uhr hat ollisun geschrieben:

21511152451.gif






 

 

 

Was den das für ein tuntiger Spiderman! :lol: :lol: :lol:

 

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WER FRÜHER STIRBT IST LÄNGER TOD

 

 


Der ist doch zu geil, dem hat bestimmt Detlev D das Tanzen beigebracht :lol: :lol: :lol:


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Am 15.09.2007 um 19:43 Uhr hat smartawb geschrieben:
Quote:


Am 15.09.2007 um 18:25 Uhr hat DerTux geschrieben:

tuning am fahrzeug beinhaltet jedwede veränderung, egal ob fahrwerk chiptuning etc...

 

Wenn als Tuning jedwede Veränderung am Fahrzeug anzusehen ist, dann ist aber auch das bloße Aufkleben eines Ralleystreifens oder eine Sonderlackierung Tuning.

 

 

 

Die Frage, auf die es ankommt, ist die, ob das Tuning eine Gefahrerhöhung bewirkt. Nach der Rechtsprechung des BGH kommt Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorliegen einer Gefahrerhöhung selbst dann nur unter der Voraussetzung in Betracht, daß die Gefahrerhöhung für den Eintritt des Schadens auch relevant war.

 

 

 

Das OLG Koblenz hat hier den m.E. abenteuerlichen Bogen zur Relevanzrechtsprechung des BGH dadurch gezogen, daß es jedwede Fahrzeugveränderung deswegen als gefahrerhöhend ansieht, weil diese Veränderungen per se den Fahrer verleiten würde, nun die vermeintlich verbesserten Möglichkeiten des Fahrzeuges auch auszuloten.

 

 

 

Warum dieses abwegige Urteil offenbar rechtskräftig wurde, weiß ich leider nicht. Ich weiß nur, daß ich es auf jeden Prozeß ankommen lassen würde, würde meine Vollkaskoversicherung sich beispielsweise wegen der eingetragenen, ihr aber nicht angezeigten Breitreifen auf Leistungsfreiheit berufen wollen.

 

 

 

Ich verstehe aber auch den Versicherer nicht, es in einem solchen Fall überhaupt auf einen Prozeß ankommen zu lassen - selbst wenn er in diesem Fall für den Versicherer gewonnen wurde. Mit solchen Prozessen und Ablehnungsgründen führe ich als Versicherer den Sinn und Zweck einer Vollkaskoversicherung doch geradezu ad absurdum.

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 15.09.2007 um 19:44 Uhr ]


 

nur mal so am rande... ich hatte diesen beitrag erstellt, um einigen vielen, die ohne eintragung durch die gegend düsen das einfach mal vor augen zu halten, was im falle passieren kann, nicht muss...

 

warum also nun wieder eine grundsatzdiskussion lostreten, die wir in anderen, ähnlichen freds schon zur genüge hatten...

 

vor gericht und auf hoher see hilft dir nur der liebe gott... dieser spruch kommt nicht von ungefähr und recht haben und recht bekommen sind ebenfalls 2 paar stiefel...

 

mir ist auch klar, das man mit einem guten anwalt durchaus etwas mehr erreichen kann, als jemand, der keinen bzw. nen schlechten hat...

 

aber vielleicht auch mal über folgende situation nachdenken... du hast nen unfall, bist schwer verletzt im krankenhaus, danach eventuell sogar behindert und auf jeden cent angewiesen...

 

ich für meinen teil behaupte, das man in so einer situation andere sorgen hat, als sich mit einer versicherung auseinander zu setzen... und das alles nur, weil man zu geizig bzw. zu faul gewesen ist, eine eintragung und ne kurze meldung zu machen...

 

sorry, aber da kann ich nur sagen... schön blöd 8-)

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Hallo,

 

wie muss man das denn der Versicherung mitteilen?

Mit einen Anruf oder einem Brief ist das ja wohl auch nicht getan.

Selbst per Einschreiben wird das vor Gericht strittig.

Man muss sich wohl eine Bestätigung schicken lassen.

Und das natürlich vor dem Tuning.

Oder wie seht ihr das?

 

Achim

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Also ich habe mein Chip Tuning beim TÜV eintragen lassen und bin danach mit dem Fahrzeugschein zur Versicherung gefahren. Die haben das vermerkt und gut ist. Meine Einstufung blieb auch unverändert, da es bei Leistungssteigerungen bis 10% so bleiben kann. Das ich es gemeldet habe ist einfach für mich besser da ich bei einem evtl Unfall nicht wegen der Tuning Sache ohne Versicherungsschutz dastehen möchte.

 

Gruß Dieter

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so long take care - limited one -

 

ICQ: 145352918

 

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jepp.. habe bei meiner versicherung angerufen und gefragt... sollte einfach eine kopie vom fahrzeugschein mit den eintragungen hinschicken und gut...

 

bekam dann noch nen bogen, wo ich zusätzlichen sonderzubehör hätte eintragen können.. wegen wertsteigerung des autos und somit höherer absicherung... oder so in der art...

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das sollte ich auch machen wenn der Wert der Tuning Teile die 2000€ überschreitet. Sonst würden denen Rechnungen und Fotos genügen.

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so long take care - limited one -

 

ICQ: 145352918

 

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Ich habe der Versicherung das TÜV-Einbaugutachten gefaxt in dem steht, das die Leistung auf 52 KW erhöht wurde.

Ich habe dann einen neuen Versicherungsvertrag bekommen in dem die 52 KW drinstehen, der Beitrag blieb gleich.

Mehr kann man bzgl. Versivcherung sicherlich nicht tun, da liege ich jetzt auf der sicheren Seite.

 

Gruß, Frank

 

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Pulse 2nd Generation Benziner

Tuning by SW-Exclusive

SB2-Ansaugrohr, Auspuff mit Bypass

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„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

(Albert Einstein)

 

 

 


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So habe ich es auch gemacht. Allerdings wurde der Beitrag etwas angehoben...aber nur wenig, damit kann ich leben.

;-)


 

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