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Sandra68

WICHTIG! BITTE HILFE! SC Hamburg eine Frechheit!!!

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Heute morgen habe ich meinen Smart Fortwo Cabrio (Bj. 2000) im Smart Center Hamburg wegen Klopfgeräuschen vorne links abgegeben und denen gesagt, dass die mal gucken sollen und mit einen Kostenvoranschlag machen sollen.

 

Ich habe den Wagen vor 5 Wochen gekauft und habe gesagt, wenn es etwas Größeres ist, würde ich den Wagen wieder bei dem Autohändler abgeben.

 

Ein Mitarbeiter rief mich an und sagte mir, es wären nur die Spurstangenköpfe, die ausgeschlagen sind. Zudem müssten die Brmesscheiben und Belege neu gemacht werden. Alles in allem kostet dies wohl 415 €.

 

Ich habe erst mal geschluckt und gesagt, dass das viel Geld wäre und ich eigentlich erst mal nur die Spurstangenköpfe gemacht haben möchte. Er hat mich dann dazu "überredet", die Bremse auch gleich mitzumachen (wegen der Sicherheit). Habe geschluckt aber zugesagt. War eigentlich auch froh, dass ich somit nicht mehr zu meinem Verkäufer muss.

 

Nun ging eben mein Telefon und der Servicemann meinte zu mir, es ist nun alles gemacht worden aber bei der Rep sei ihnen aufgefallen, dass nicht nur die Spurstangenköpfe, sondern auch noch das ganze Lenkgetriebe hinüber sei und das auf jeden Fall gemacht werden müsse. Ich bin fast aus allen Wolken gefallen und habe ihn darauf angesprochen, dass wir einen Kostenvoranschlag über 415 € gemacht hätten, der den Schaden mit dem Gelenkerattern beheben soll und dass ich ihm schon heute Morgen das Problem gesagt hätte, dass ich den Wagen bei einer größeren Sache nicht reparieren lassen möchte sondern zurück zum Händler bringe.

 

Der Smartmann meinte, dass sie ja nichts dafür können würden, wenn sich im Nachinein erst herausstellt, dass noch viel mehr an der Lenkung kaputt sei und dass ich nun eben ebtweder den Wagen in dem weiterhin kaputten Zustand abhole und 415 € bezahle oder noch mal 650 € bezahle, so dass die das Lenkgetriebe gleich mit heile machen.

 

sagt mal spinne ich, oder was? Das darf doch nicht wahr sein, dass die sowas machen, oder? Die können mir doch nicht einen KVA über die vollständige Rep. machen (leider nur telefonisch), den ich wiederwillig zustimme, und dann dies?

 

Bitte Hilfe!

 

Ich werde den Wagen in einer Stunde abholen. Ich muss scheinbar erst mal bezahlen. Aber dann? Rechtsanwalt?

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Tja, das ist ja wirklich ärgerlich. Wäre aber allemal besser gewesen, wenn Du gar nichts hättest machen lassen. Besser den Wagen gleich deinem Händler vor die Tür stellen und aufzufordern, das zu reparieren. Denn Geld kannst Du von dem nicht erwarten, wenn Du den MAngel (hierfür dürfte wohl eine Vermutung sprechen, vgl. § 476 BGB) selbst beseitigst (google mal ein bisschen unter "Selbstvornahme im KAufrech"t; da findest Du sicher was, vor allem im Hinblick auf die erforderliche Fristsetzung).

 

Dein Ansprechpartner ist also ausschließlich das SC. Den würd ich mal mit Hinweis darauf, dass Du so auf dem Schaden (415,-) sitzen bleibst, ordentlich in den Hintern treten. Wenn ich dich richtig verstanden habe, war der Auftrag ja nur unter der Bedingung "nichts größeres" erteilt. MEhr als die Kosten für "mal reinschauen" müsstes Du also nicht bezahlen.

 

 

 

 

-----------------

Viele Grüße

 

schmarterix

 


Viele Grüße

 

schmarterix

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was ich nicht verstanden habe: Ist nun das Lenkgetriebe ausgetauscht worden oder noch nicht?

 

 


wählt EEE !

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@Schmarterix:

Stimmt, der Auftrag wurde ja nur unter der Bedingung "nichts größeres" erteilt.

Jetzt haben die alles gemacht und wollen 415 €, aber sagen auf einmal, Oh, da war ja doch mehr kaputt als nur die Spurstangenköpfe, nämlich das Lenkgetriebe, und das kostet noch mal 650 €, wenn wir das machen sollen.

 

Habe denen gesagt, dass sie alles wieder ausbauen sollen, da so der Vertrag nichtig war. Da meinte der nur, das geht so nicht. Dann müssten sie mir die Arbeit in Rechnung stellen.

 

@creamstyler: das Lenkgetriebe ist noch nicht ausgetauscht worden.

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Mir ist schon ganz schlecht vor Wut. Wenn ich doch nur wüsste, wie ich mich nachher verhalten soll im SC.

 

Ich kann das doch nicht bezahlen und die damit durchkommen lassen.

 

Was hab ich denn für Rechte als Kunde, dem sowas passiert?

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Habe das dumme Gefühl, dass es schwer wird um die 415,- (oder jedenfalls einen Teil davon, denn die Kosten hattest Du ja "abgenickt") herumzukommen. Falls Du die bezahlst, donner die Rechnung aber auf jedem Fall deinem Händler auf den Tisch (vielleicht kennt er sich in Sachen Selbstvornahme ja nicht so gut aus).

 

Mehr lass aber im SC auf keinen Fall mehr machen, denn dass geht dann komplett auf deine Kappe


Viele Grüße

 

schmarterix

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die machen das scheinbar öfter! bei mir war die lichtmaschiene mal wieder kaputt und es war noch ein garantie drauf also hätten sie kein gewinn gemacht! auf einmal war auch der anlasser kaputt, naja dacht ich mir wagen ist alt und durch öftere anlasversuche und so kann das ja sein, bei der rechnung stand die lichtmaschiene wieder mit drauf wollten um die 1300 eus! naja haben mir die garantie doch gemacht trotzdem warens noch über 700 eus! naja

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bis danni
SCHANY

 


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bis danni
SCHANY

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Bitte entschuldige, daß ich es jetzt mal ein bißchen krass formuliere, aber wie naiv bist Du eigentlich. Wenn Du alle guten Ratschläge in den Wind schlägst, ohne Dich vorher zumindest mit einem Anwalt zu beraten, der Dich nix kosten würde, weil Du ja in dem ersten Thread schon geschrieben hast, daß Du rechtsschutzversichert bist, ist Dir wirklich nicht mehr zu helfen.

Dein eigentlicher Ansprechpartner, der Dir die ganze Suppe eingebrockt hat, hat sich von Deinem Geld schon Schampus gekauft und trinkt auf solche Kundeschaft.

Das Schlimmste ist, daß er sich in seinem Geschäftsgebaren noch bestätigt fühlt, weil Du nichts gegen ihn unternimmst!

 

Daß ein solches Vorgehen, das ich nicht gut heissen will, in den SCs an der Tagesordnung ist, kannst Du hier im Forum auch oft genug nachlesen!

 

Du müsstest mal dem eigentlich Schuldigen mit anwaltlicher Hilfe auf die Pelle rücken, aber ich fürchte, dafür ist es jetzt schon zu spät.

Ich hätte ja schon nicht dran geglaubt, daß er das Fahrzeug zurück nimmt, aber das Du irgend etwas von dem Geld wieder siehst, davon kannst Du vermutlich nur noch träumen.

Durch die Reparatur ohne vorherige Rücksprache mit dem Verkäufer hast Du ohnehin Deine besten Trümpfe aus der Hand gegeben.

 

Sorry für die harschen Worte in Deiner Situation, die Dir auch nicht weíter helfen, aber ein solche Vorgehensweise fördert das Gangstertum bei den Hinterhofdealern eher noch!

Geh endlich zum Anwalt zumindest zu einer Beratung!

 

Dieser Beitrag soll Dich nicht noch weiter deprimieren oder in Rage zu bringen, sondern Dich auffordern, endlich das Richtige zu tun!!!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.08.2007 um 18:55 Uhr ]

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Quote:

Am 15.08.2007 um 16:34 Uhr hat Sandra68 geschrieben:

Ich habe den Wagen vor 5 Wochen gekauft und habe gesagt, wenn es etwas Größeres ist, würde ich den Wagen wieder bei dem Autohändler abgeben.

 

...Gebrauchtwagengewährleistung?


Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat!!!

 

XING

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@Trümmer

 

Lies das! , vor allem den Zusatz Gekauft als Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag.

 

Ohne Rechtsanwalt geht da bei einem Hinterhofhändler gar nix!!!

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Sandra wenn dein Profil aktiviert wäre....

 

Meld dich mal bei mir :-D ich hab ne Addy in HH die kostengünstig GUTE Arbeit macht... mein Auto war NEVER EVER im SC HH!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kaefer_Smart am 15.08.2007 um 21:56 Uhr ]


Mit jeder Träne, greift die Seele nach der Freiheit.
Wenn aus den Tränen schließlich ein Lächeln entsteht,öffnet sich der Himmel.

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@Sarah: Vielen Dank! Ich habe dir eben eine E-Mail an die angegebene Adresse gesendet.

 

@Ahnungslos: Ich weiß, dass es der falsche Weg war. Nur musst du verstehen, dass ich erst mal im SC durchchecken lassen wollte, was eigentlich mit der Vorderachse ist, bevor ich zu diesem Hinterhofhändler fahre und dem sage, was alles kaputt sei, was unter die Garantie fällt.

 

Na ja, und da der Werkstatttyp mir sagte, dass es "nur" die Spurstangenköpfe seien und die Bremsbelege/Scheiben (alles Verschleißteile), dachte ich mir, dass ich damit wohl kaum zu dem Verkäufer fahren und das monieren kann.

 

Ich bin nunmal davon ausgegangen, dass ich danach Ruhe hätte. Dass nun, nachdem die Rep. durchgeführt wurde nun auf einmal das gesamte Lenkgetriebe hinüber ist, konnte ich doch nicht ahnen. Ich habe mich ja schließlich auf den Werkstatmann verlassen, als der mir heute Mittag sagte, dass die Geräusche von Spurstangen und Bremsen kommen und mit der Rep die Sahce behoben sei. Danach habe ich ja erst den Auftrag erteilt.

 

Tja, vorhin habe ich den Wagen dann abgeholt. Ich habe einen kleinen Aufstand gemacht, der, ich denke, angemessen war. Der Servicemann wollte nachher, als er merkte, ich gebe nicht klein bei, die Sachen wieder ausbauen lassen, mir die Arbeitszeit in Rechnung stellen und, nun kommt's, die Polizei rufen. :o

 

Letztendlich habe ich die 400 € (sinds letztendlich geworden) unter Vorbehalt bezahlt und einen Kostenvoranschlag über diese Rep des Lenkgetriebes geben lassen.

Als ich ihm von diesem Forum erzählte und davon, dass hier solche Sachen durchdiskutiert werden, lächelte er nur und sagte, dass da sowieso keiner Ahnung hat. Sehr arrogant finde ich.

 

Nun ja, mit dem Kostenvoranschlag werde ich nun zu dem Verkäufer fahren und ihn darum bitten, das reparioeren zu lassen. Falls er sich streubt, werde ich zum Anwalt gehen. Warum sollte ich schon jetzt zum Anwalt gehen? er muss doch erst mal die Chance haben, diese große Sache selber zu reparieren.

 

Viele Grüße

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Quote:

Am 15.08.2007 um 21:47 Uhr hat Sandra68 geschrieben:
er muss doch erst mal die Chance haben, diese große Sache selber zu reparieren.


Ja, soll er, aber nicht ohne Anwalt!

 

Hast Du es eigentlich immer noch nicht gemerkt, oder bist Du wirklich so naiv? Dir kann man wirklich nicht mehr helfen...


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

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Quote:

Am 15.08.2007 um 21:47 Uhr hat Sandra68 geschrieben:

@Ahnungslos: Ich weiß, dass es der falsche Weg war. Nur musst du verstehen, dass ich erst mal im SC durchchecken lassen wollte, was eigentlich mit der Vorderachse ist, bevor ich zu diesem Hinterhofhändler fahre und dem sage, was alles kaputt sei, was unter die Garantie fällt.

 

Daß Du ihn durchchecken lassen wolltest, versteh ich ja auch, nicht aber, daß Du dann einen Reparaturauftrag gegeben hast, ohne mit dem Ergebnis des Check zum Verkäufer zu gehen. Auch wenn es nach Aussage des Werkstattmanns damit erledigt gewesen wäre und keine weiteren Kosten entstanden wären, wäre es der falsche Weg gewesen!

 

Quote:




Na ja, und da der Werkstatttyp mir sagte, dass es "nur" die Spurstangenköpfe seien und die Bremsbelege/Scheiben (alles Verschleißteile), dachte ich mir, dass ich damit wohl kaum zu dem Verkäufer fahren und das monieren kann.

 

Warum nicht???

 

Quote:




Ich bin nunmal davon ausgegangen, dass ich danach Ruhe hätte. Dass nun, nachdem die Rep. durchgeführt wurde nun auf einmal das gesamte Lenkgetriebe hinüber ist, konnte ich doch nicht ahnen. Ich habe mich ja schließlich auf den Werkstatmann verlassen, als der mir heute Mittag sagte, dass die Geräusche von Spurstangen und Bremsen kommen und mit der Rep die Sahce behoben sei. Danach habe ich ja erst den Auftrag erteilt.



 

Daran siehst Du, wie man sich auf die Aussagen eines SC Werkstattmanns verlassen kann, alles schriftlich geben lassen!

 

Quote:


Tja, vorhin habe ich den Wagen dann abgeholt. Ich habe einen kleinen Aufstand gemacht, der, ich denke, angemessen war. Der Servicemann wollte nachher, als er merkte, ich gebe nicht klein bei, die Sachen wieder ausbauen lassen, mir die Arbeitszeit in Rechnung stellen und, nun kommt's, die Polizei rufen. :o



Letztendlich habe ich die 400 € (sinds letztendlich geworden) unter Vorbehalt bezahlt und einen Kostenvoranschlag über diese Rep des Lenkgetriebes geben lassen.

Als ich ihm von diesem Forum erzählte und davon, dass hier solche Sachen durchdiskutiert werden, lächelte er nur und sagte, dass da sowieso keiner Ahnung hat. Sehr arrogant finde ich.



 

Hättest ihm sagen sollen, daß hier selbst der ahnungsloseste mehr Ahnung hat wie in seinem Laden alle zusammen. An der Stelle wäre ein Hinweis nicht schlecht gewesen, daß er Dir doch zugesagt hat, daß mit dem Wechsel der Spurstangenköpfe und den Bremsen alles erledigt wäre!

Das sind die richtigen, über andere lästern, kein Kostenbewusstsein, ist ja nicht ihr Geld, aber die Klappe offen bis zum Anschlag!

So wird halt im SC oft mangelnde Kompetenz durch Arroganz und Ignoranz ersetzt.

Aber das kennen wir ja zur Genüge!

Sag ihm einen schönen Gruß von mir und frag ihn, was er denn als Außenstehender zum Thema Intelligenz und Kompetenz sagt.

 

Quote:

Warum sollte ich schon jetzt zum Anwalt gehen? er muss doch erst mal die Chance haben, diese große Sache selber zu reparieren.





 

Diese Frage zeigt mir, daß Du den Kern des Ganzen noch nicht verstanden hast, meiner Meinung nach bist Du eigentlich schon viel zu spät dran!!! Du hättest gleich am Anfang zu einem klärenden Gespräch über die ganze Sachlage hingehen sollen.

Es geht doch drum, daß Du im Vorfeld weisst, woran Du bist und was Du für Möglichkeiten hast und nicht darum, was Du tust, wenn Du beim Verkäufer warst und der Dir eine lange Nase dreht. Du musst vorher wissen, wie Du ihm gegenüber auftreten kannst, alles andere ist Blödsinn.

Daß der nicht bereit sein wird, auch nur einen Cent raus zu rücken, ist so sicher wie das Amen in der Kirche!

 

So, das war jetzt aber wirklich das letzte, was ich Dir mit auf den Weg geben wollte!

 

Viel Glück, Du wirst es brauchen!

 

Amen!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.08.2007 um 22:20 Uhr ]

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Quote:

Am 15.08.2007 um 21:47 Uhr hat Sandra68 geschrieben:
...


Tja, vorhin habe ich den Wagen dann abgeholt. Ich habe einen kleinen Aufstand gemacht, der, ich denke, angemessen war. Der Servicemann wollte nachher, als er merkte, ich gebe nicht klein bei, die Sachen wieder ausbauen lassen, mir die Arbeitszeit in Rechnung stellen und, nun kommt's, die Polizei rufen. :o



Letztendlich habe ich die 400 € (sinds letztendlich geworden) unter Vorbehalt bezahlt und einen Kostenvoranschlag über diese Rep des Lenkgetriebes geben lassen.

Als ich ihm von diesem Forum erzählte und davon, dass hier solche Sachen durchdiskutiert werden, lächelte er nur und sagte, dass da sowieso keiner Ahnung hat. Sehr arrogant finde ich.



Nun ja, mit dem Kostenvoranschlag werde ich nun zu dem Verkäufer fahren und ihn darum bitten, das reparioeren zu lassen. Falls er sich streubt, werde ich zum Anwalt gehen. Warum sollte ich schon jetzt zum Anwalt gehen? er muss doch erst mal die Chance haben, diese große Sache selber zu reparieren.



Viele Grüße


 

@ Sandra68:

 

Also:

1.

Es wurde dir ja nun schon mehrfach empfohlen: hole dir umgehend Rechtsbeistand !!! - nicht erst zum Verkäufer fahren ... frage zumindest beim ADAC-Rechtsschutz nach, wie du dich verhalten sollst und welche rechtlichen Grundlagen bestehen!

Schon allein dafür, das du bei dem Gespräch mit dem Verkäufer mehr weißt als ihm lieb ist!!!

Wenn du erst zum Verkäufer fährst (zumal du mit deinem smart erstmal eh möglichst wenig bis gar nicht fahren solltest) - und die ganzen Hinweise nicht beachtest oder beachten willst, kann dir echt keiner helfen! :(

 

2.

...hmmm... wenn die mit der Polizei drohen... muß dein Aufstand ja sehr heftig gewesen sein. *denk*

 

3.

Das du das Forum erwähnt hast - und die Reaktion vom sc-Mitarbeiter darauf...

...wenn das wirklich die Antwort war... - dann ist das nicht nur sehr arrogant sondern 'ne absolute Frechheit!

...nur... hier im Forum ist allerdings wesentlich mehr Fachwissen vorhanden, als denen lieb ist... wenn die damit nicht klarkommen, sollten sie aber zumindest anders reagieren.

Schade eigentlich... - ich fühlte mich da bis vor einiger Zeit eigentlich ganz gut aufgehoben... :(


mfG Ralph | 2001er cdi

Verbrauch (seit 11/2001 | ~140.000 km | ~95% Stadt | digitaler Gasfuß) ca. spritmonitor.de

Ich komme aus Ironien. Das liegt an der sarkastischen Grenze...

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Also die sC HH Service Leute habe ich bisher alle als freundlich und hilfsbereit kennengelernt. Klar werden da auch Fehler gemacht und selbstverstaendlich leben die nicht nur von sozialen Hilfeleistungen, sondern muessen auch Geld verdienen. Und das dort Leistungen wie z.B. Bremsscheibenwechsel mehr kostet als bei einer Hinterhofwerkstatt duerfte ja spaetestens nach dem Kauf des "Bastlerautos" klar sein.

 

Wenn die Serviceleute zum Schluss mit sogar mit Polizei drohen, hast Du Dich wohl gruendlich im Ton vergriffen, was Dir vielleicht in der bloeden Situation, in die Du geraten bist, vielleicht gar nicht bewusst geworden ist. Verantwortlich ist in erster Linie der Verkaeufer, der hat Dir Murks angedreht, und dann Du, weil Du zu unbedarft und in falscher Reihenfolge an die Sache herangegangen bist

 

Was Du jetzt tun solltest:

- zum Rechtsanwalt!!!!

- Wandlung des Kaufvertrages, oder zumindestens Minderung

- Kontakt aufnehmen mit dem sC, die Sache RUHIG mit z.B. Herrn Herrgott (Serviceleiter) besprechen, die Hilfe des sC's wirst Du ggf. im Rechtsstreit mit dem Verkaeufer noch brauchen

- beim sC oder Daimler Haendler einen anderen gebrachten smart kaufen, ggf. mit Anschlussgarantie. Fuer das Geld was dich das bisher gekostet hat bekommst Du allemal etwas.

 


wählt EEE !

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Das scheint wohl jetzt im "Trend" zu sein bei den SC !!!

 

Die in Lübeck haben das auch versucht!!!

Ich war da wegen einem Federbruch, den sie kostenlos repariert haben und dann sollte auf einmal auch die Lenkung kaputt sein. Sollte dafür 350 Euro zahlen und dann haben die noch zu mir gesagt, wenn ich es nicht gleich machen lasse, zahle ich das nächste mal noch mehr (450 Euro)!!!!

 

Werde wohl jetzt nur noch nach HH fahren, wenn ich was mit meinem SMART habe.

Aber dann zu "Leseberg" ...

 

LG

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Bei dem Gebrauchtagen-Händler, sei es Ali-Automobile oder auch Moskau-Motors, wirst Du auf Granit beißen. Sachmängelhaftung ist für diese Leute ein Fremdwort. Ich habe diese Erfahrung vor einigen Monaten gemacht. Glücklicherweise war die Reparatur bei mir günstiger als die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung, sodass ich auf eine Klage verzichtet habe.

 

Daher: Sprich vorher mit einem Rechtsanwalt. Gebrauchtwagenhändler sind oftmals nur so lange nett zu Dir, bis sie Dein Geld haben und Du vom Hof gefahren bist.

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seit kurzem gilt sogar bei privatverkäufen eine 6 monatige "garantie".. soll heissen, wenn auch bei einem privatverkauf etwas wesentliches innerhalb von 6 monaten kaputt geht, muss der wagen zurückgenommen werden.. beweispflicht liegt beim verkäufer, das das teil beim verkauf nicht defekt war...

 

also wieder alles gummimässig....

 

da du dich bis jetzt schon ziemlich falsch verhalten hast, insbesondere der kv nicht schriftlich, mach ohne anwalt nichts mehr.. kein telefonat weder mit dem sc noch mit dem händler...

 

gruß stephan

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Quote:
seit kurzem gilt sogar bei privatverkäufen eine 6 monatige "garantie".. soll heissen, wenn auch bei einem privatverkauf etwas wesentliches innerhalb von 6 monaten kaputt geht, muss der wagen zurückgenommen werden.. beweispflicht liegt beim verkäufer, das das teil beim verkauf nicht defekt war...

also wieder alles gummimässig....

 

Ich glaube Du verwechselst hier die Gewährleistung mit der Beweislastumkehr. Grundsätzlich gilt für alle Kaufverträge eine Gewährleistung von zwei Jahren. Wenn sich der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate zeigt wird zugunsten des Käufers vermutet dass der Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache vorhanden war (Faktisch kommt dies einer Haltbarkeitsgarantie schon recht nahe, auch wenn es sich 'nur' um Gewährleistung handelt). Zudem gilt diese Beweislastumkehr nur für den sog. Verbrauchsgüterkauf, d.h. für Kaufverträge zwischen Unternehmer und Verbraucher. Danach bzw. ansonsten obliegt dem Käufer die Beweisführung dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Mängelrechte beziehen sich immer auf das Vorhandensein des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe!

Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern kann man die Gewährleistung ausschließen, d.h. man hat nur Ansprüche wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Dies wird in der Praxis natürlich ein Beweisproblem darstellen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 16.08.2007 um 10:17 Uhr ]

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Quote:
hast du das wörtchen "privatverkauf" gelesen???

Ja, denn bei den sog. "Privatverkäufen" (also zwischen Verbrauchern) gilt das ja gerade nicht. Hier kann man wie gesagt die Gewährleistung durchaus komplett abbedingen. Und sollte kein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden sein (was idR sehr selten vorkommt) gilt bei Privatverkäufen die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten nicht, vgl. § 476 BGB. In diesem Fall obliegt dem Käufer die volle Beweislast.

 

Die Regelung ist eigentlich sehr transparent und überhaupt nicht "gummihaft" :)

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Quote:

Am 16.08.2007 um 09:57 Uhr hat quattroporte geschrieben:
...auch wenn es sich 'nur' um Gewährleistung handelt...

 

Hallo,

 

also von "nur" Gewährleistung kann man eingentlich nicht reden, da diese wesentlich mächtiger von den Rechtsfolgen her ist, ich sage nur Wandlung, Minderung, Schadenersatzansprüche.

 

DAS alles gibts bei der Garantie nicht.

 

Gruß.

 

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Würde ich so nicht sagen, denn wie gesagt greifen die Gewährleistungsrechte nur dann, wenn der Mangel bei Gefahrübergang, also idR bei Übergabe des Fahrzeugs, vorgelegen hat. Und grundsätzlich hat man primär nur einen Nacherfüllungsanspruch, man kann also nicht wie fälschlich oft geglaubt sofort vom Vertrag zurücktreten (früher vor der Schuldrechtsreform nannte man es Wandlung). Der Rücktritt kann nämlich erst erklärt werden, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert hat, diese fehlgeschlagen ist oder unzumutbar ist, oder eine Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist.

 

Daher ist die Herstellergarantie für den Kunden fast immer vorteilhafter, da diese eben auch die Schäden vollumfänglich abdeckt welche nach der Übergabe eingetreten sind. Zudem trifft den Kunden bei Inanspruchnahme der Garantie nicht die Beweislast (ausgenommen in den ersten sechs Monaten).

 

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Und was ist nun aus "Sandra68" geworden???

 

 


mfG Ralph | 2001er cdi

Verbrauch (seit 11/2001 | ~140.000 km | ~95% Stadt | digitaler Gasfuß) ca. spritmonitor.de

Ich komme aus Ironien. Das liegt an der sarkastischen Grenze...

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