Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
srtom

Werkstattschaden über über Teilkasko abrechnen?

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

 

In meinem "fähigen" SC wurde beim Versuch, ein neues Wischergestänge einzubauen (Kulanzarbeit), die Windschutzscheibe beschädigt (Glasbruch).

 

Der Servicemitarbeiter hat angefragt, ob ich den Schaden über MEINE Teilkasko abrechnen könne, da meine Selbstbeteiligung geringer wäre als die der Werkstattversicherung. Der Betrag würde mir natürlich erstattet werden.

 

Ist das so üblich?

 

Ich halte das für eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug.

 

Gruce

Tom

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

hey srtom

 

Also das is für mich net "normal". Warum sollst du dessen Schaden bei Deiner Versicherung abrechnen. Damit die net in ihrem Beitragssatz steigen?

Also ich persönlich würde das net machen. Die haben den Schaden gesetzt und müssen dafür aufkommen. Wie und was es kostet, dessen Problem.

Müssen die halt ihre Teilkasko bezahlen.

 

Kann mir persönlich aber net vorstellen das die nur Teilkasko haben. Die würden sich ja dumm und dämlich zahlen, bei jedem Schaden. Und so gering is die Change ja net das nix passiert.

-----------------

MFG Kissi

 

kugeljf5.jpg

 


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:
... dafür ist die betriebshaftpflicht des sc haftbar ...

 

Weiß ich ja, ich werden denen auch keinen Gefallen tun.

 

Ich wollte nur wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das wäre wirklich glatter Versicherungsbetrug - auf das

Glatteis würde ich mich nicht begeben - und in ein SC,

welches mir solches vorschlägt auch net mehr.....

 

Martin

-----------------

Mein neuer Smart:

 

 

Mein_Smart.jpg

 

 

 


Klein - aber mein!

 

y1pmQata7mygKuRR87E-HhuPM_2OUYGoiOMQYawDrtrtB-nAvV3u58lMYWakSm98Qnr-Cugke0hHBE

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Damit würdest DU Dich (und die Werkstatt auch) strafbar machen, Versicherungsbetrug.

 

Ich weiss nicht mehr, ob schon der Versuch strafbar ist, weil dann hätte Deine Werkstatt ein Problem.

 

In so einem Fall würde ich die Werkstatt in Zukunft meiden, denn wer hier betrügen will, hat für mich keine Glaubwürdigkeit mehr - viel Spass dann bei der Beurteilung der nächsten Rechnungen (na, ist der Ölfilter wirklich neu?).

 

Welcher Händler war es denn?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von lars_munich am 26.04.2007 um 23:14 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quatschköppe! Das ist natürlich kein Versicherungsbetrug. Für den Eintritt der Leistungspflicht bei Glasbruch ist es weitgehend unerheblich, was für den Schaden ursächlich war, solange nicht Vorsatz oder - je nach Versicherer - grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

Aber warum sollte man diesen Schaden auf sich nehmen. Im Extremfall tritt nämlich kurze Zeit später ein weiterer, dann jedoch typischer, Schaden ein und der Versicherer wird nun vielleicht schon mal darüber nachdenken, ob er nicht von seinem K-Recht Gebrauch macht. Und dann finde erst mal 'ne andere Versicherung... ;-)

 

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Es ist definitiv Versicherungsbetrug! Denn glaubst Du etwa, man hätte dann in der Schadensmeldung geschrieben "Hat Werkstatt xy verursacht?" Nein, weil dann eine Haftpflicht bestünde und die Glasversicherung dann den Schaden von der Werkstatt einklagen könnte, macht also nicht 1% Sinn.

 

Also hätte man natürlich irgendwas mit Steinschlag reingeschrieben - und das wäre dann Betrug. Und zwar ohne Zweifel.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Was man "hätte" oder nicht, steht hier nirgends - auch nicht 'mal andeutungsweise! Alles was du da schreibst entstammt bislang deiner blühenden Fantasie! Bisschen zuviel Schimanski geguckt, was? 8-)

 

Hätte und wenn...

Wenn der Hund net geschissen hätte, dann hätte er vielleicht den Hasen gefangen!


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Für ne Anklage reicht das sicherlich nicht, aber man darf doch wohl zu 99% ein unseriöses Geschäftsgebaren vermuten.

 

Und das ist nich "hätte" oder "wenn". Zu 99% (1% stelle ich mal als Möglichkeit hin, dass der Händler einfach blöd ist) würde er keine Vorschläge machen, wenn er keinen Vorteil davon hat. Und eine Abrechnung üver Glasversicherung mit Hinweis auf Schaden durch Händler bringt keinen Vorteil. Sorry, aber das liegt auf der Hand, wenn auch nicht gerichtsverwertbar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und was, wenn er lediglich keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat? 8-)

 

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fast jedes mittlere, vielleicht sogar kleines Unternehmen hat eine Betriebshaftpflicht. Dann wird ein SC auf jeden Fall auch eine haben.

Welches SC war es?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Eigentlich egal was das SC hat oder nicht, auf jeden Fall musst du dich als Kunde nicht darum kümmern...

 

 


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

So ist es, Sam.

 

@Panda: Stimmt! War mir in der ganzen Diskussion irgendwie entschwunden, dass es sich ja um ein SC handelt. Die haben natürlich eine Versicherung.

 

:-D Nächste Theorie: Der Mitarbeiter bekommt eine auf'n Sack, wenn er sich dabei besonders dämlich angestellt hat und nun wegen ihm die Versicherung beansprucht werden muss. Vielleicht ist es überdies bei ihm schon der dritte Fall von Unvermögen und er müsste nun damit rechnen, bei der "Agentur" zu landen. Daher hat er - eigenmächtig und ohne Legitimation - versucht, dies zu vermeiden. :-D

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallöchen,

 

nun muss ich auch mal meinen Senf dazu geben:

 

Die TK wird von Versicherungsnehmern, sprich so Autofahrern wie mir, letztendlich bezahlt. Die Haftpflicht einer Werkstatt wird von Versicherungsnehmern wie Werkstätten bezahlt. Also warum soll ich als Autofahrer mit meinen Versicherungsbeiträgen denn die Schäden einer Werkstatt bezahlen. Dies ist schlichtweg Versicherungsbetrug. Klar, wenn ich in einer Werkstatt was reparieren lasse, dann sind natürlich in der Kalkulation der Reparatur auch die Versicherungsbeiträge der Werkstatt-Haftpflicht drin, unter dem Strich bezahle ich es doch. Aber es kann nicht sein, dass Versicherungstopf A missbraucht wird mit Schadensleistungen des Versicherungstopf B. Aber ehrlich gesagt, egal ob ich TK-Versicherungsnehmer bin, oder Werkstattkunde, ich bezahle so oder so beides. Mit dieser Argumentation würde ich der Werkstatt was "husten". Du hast für die eigentliche Reparatur was zu bezahlen und darin sind auch die Haftpflichtversicherungsbeträge der Werkstatt drin enthalten. Mehr gibt es net und wenn sie was "vermasselt" haben, dann müssen sie es auch ausbaden. Sorry, ich kann auch nicht von der Rentenversicherung verlangen dass sie meinen gebrochenen Arm bezahlen und den Verdienstausfall dem Arbeitsamt in Rechnung stellen.

 

Viele Grüße,

funny_flagie

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von funny_flagie am 27.04.2007 um 23:42 Uhr ]


Adda,

Martin

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dennoch ist es kein Betrug und es wird auch keiner draus, es sei denn, beide Versicherungen würden - bspw. unter arglistigem Verschweigen ekannter Tatsachen - wegen deselben Schadens "abkassiert". Einen Tatbestand Versicherungsbetrug gibt es im StGB ohnehin nicht, genauso wenig eine Beamtenbeleidigung. Es handelt sich auch nicht um einen Versicherungsmissbrauch. Beide Versicherungen decken das in Rede stehende Risiko ab. Es entsteht weder ein Vermögensvorteil noch wird das Vermögen eines anderen rechtswidrig beschädigt. Wie jedoch die beiden Versicherungen untereinander verbleiben und ob sie ggf. den Schadensverursacher in Regress nehmen (können), ist allenfalls zivilrechtlich von Bedeutung, strafrechtlich jedoch irrelevant.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.04.2007 um 00:44 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 28.04.2007 um 00:41 Uhr hat smartling geschrieben:
Es entsteht weder ein Vermögensvorteil noch wird das Vermögen eines anderen rechtswidrig beschädigt.

;-)

 

 

Also den Satz lasse ich nicht so stehen? Der Vermögensvorteil liegt ganz klar bei der Werkstatt, denn sie bezahlt letztendlich weniger Entschädigung (geringere SB) als wenn sie es der eigenen Versicherung meldet.

 

Außerdem wirken sich solche Fälle, wenn sie vermehrt über die TK abgewickelt werden, auf MEINE Versicherungsbeiträge aus. Da bin dann doch ICH vom Vermögen rechtswidrig beschädigt. Also man sollte doch noch die Kirche im Dorf lassen.

 

Betrug ist Betrug! Und vielleicht passiert der Werkstatt schon öfters sowas, weswegen auch die Versicherung der Werkstatt nicht mehr gerade die Geringste ist. Es gibt auch bei einer Gebrauchtwagengarantie verschiedene Versicherungssummen unterhalb den Autohändlern, je nachdem wie oft denn Garantiefälle im Laufe der Zeit bei den Händlern anfallen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von funny_flagie am 28.04.2007 um 09:16 Uhr ]


Adda,

Martin

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nein, man muss hier zwischen den Begriffen unterscheiden. smartling meint hier dass der Vermögensschaden und der Vermögensvorteil unmittelbar aus den Tatbestandsmerkmalen des Betrugs resultieren müssen.

Um dies verständlich zu machen müsste man etwas tiefer in die Juristerei einsteigen.

 

Die höheren Versicherungsbeiträge von denen Du sprichst, mögen möglicherweise zutreffend sein, aber diese entstehen ja nur mittelbar durch die Kalkulation der Versicherungen.

 

Insofern hat smartling recht, denn einen Betrug wird man daraus nicht konstruieren können...

Grundsätzlich steht es jedem frei wen man für seinen Schaden in Anspruch nimmt. Ob die Versicherung letztlich den Verursacher in Regress nimmt ist allein deren Problem.

Moralisch sieht es anders aus, da stimme zu.

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 28.04.2007 um 11:16 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ihr könnt ja die Griffelspitzerei noch weiter auf die Spitze treiben, indes es gibt ein ganz einfaches Prinzip, nach dem so etwas betrachtet werden muß, und das ist das Verursacherprinzip.

Derjenige, der einen Schaden verursacht, bzw. dessen Versicherung muß für einen Schaden aufkommen, der jemanden zugefügt wurde. Alles andere ist Kokolores!!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Mein SC hat mir auch auf dem Bremsenprüfstand meine Brabuslippe abgefahren, hab von denen ohne Murren und Knurren sogar den neuen Frontspoiler (war mir recht wollte sowieso umrüsten) incl. Anbau bekommen. :-D

-----------------

timobanner8hi.jpg

spritmonitor.de

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nur ein Einziger, der's verstanden hat - quattroporte. Bravo! icon14.gif

 

Der Rest soll doch einfach Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen... :lol:

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 28.04.2007 um 12:17 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Tja, und wenn die Versicherungsbeiträge zur TK im nächsten Jahr gestiegen sind, wirst Du alle Kostenerhöhungen für uns übernehmen.

 

:lol:


Adda,

Martin

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hab eh keine TK! Es reicht noch immer eben für 'ne VK. ;-) Also bin ich dafür, dass der Schaden nicht über die BHpflV desSC abgerechnet wird, sonst kann ich am Ende die dortigen Stundensätze nicht mehr bezahlen, weil die sich sonst verteuernden Versicherungsprämien ja in die Indexkalkulation der Werkstatt einfließen. :-P :-D

 

 


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.