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Spitzbub

Wer hat im Auto telefoniert ?

Empfohlene Beiträge

Hey,

 

hatte jemand schon einmal etwas ähnliches??

 

Auto ist auf meine Frau zugelassen - sie bekommt ein Schreiben:

Zeugenbefragung wegen einer Verkehrswidrigkeit

Am ... um ... dort .. Tatbestand:

Sie warteten an der LZA.Dabei hielten Sie deutlich sichbar ein Mobiltelefon mit rechten Hand ans rechte Ohr. Nach dem Umschalten der LZA bogen Sie weitertelefonierend nach links in die Oelser Str ab.

 

Zeugen:

......, PHK VPI Feucht

 

Sie hat natürlich keine Ahnung wer Fahrzeugführer war und hat das auch mitgeteilt.

 

Wie geht so etwas weiter ?

Nur ein Zeuge, dachte immer solche Vergehen müssen mindestens von 2 gesehen/bestätigt werden.

 

Gruß

Steffen

 

 


Gruß

Steffen

 

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Widerspruch einlegen, da der Fahrer nicht bestimmt werden kann und der Halter dafür nicht haftbar gemacht werden kann denke ich wird das Verfahren eingestellt.

 

Hatte sowas ähnliches als ich von einem Typen fotografiert wurde als ich einen Feldweg befahren habe. Auto ist auf meine Mutter zugelassen und sie hat gesagt sie ist nicht gefahren, das wars! Dem Rentner der da damals den Aufstand gemacht hat könnt ich immer noch eine reinhauen!

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 11.04.2007 um 23:08 Uhr ]


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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@rp: ich erinnere mich..stand auf dem selben feldweg und musste auch nix zahlen, weil der depp zu blöd war in seinem schreiben das verkehrsschild was missachtet wurde richtig zu numerieren..

 

 


130320091703a.jpg

NEVER FORGET

image_102006_1.png

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manche rentner haben echt zu viel zeit wenn er sich schon darauf spezialisiert hat die forenmitglieder anzuscheißen die in seinen feldweg gefahren sind :-D

-----------------

signaturyz0.jpg

Irren ist menschlich-aber vergeben-das ist göttlich!

 


Achtung!!!!

In meinen Beiträgen befindet sich nach Lust und Laune Sarkasmus und Ironie

Laut deutschem Recht bin ich Privatschreiberling und distanziere mich von jedem Garantie sowie Rücknahmerecht

Gruß Claudi

smileygarden.de_banana68.gif

 

 

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andernfalls ist es aber auch nicht schwer in Zukunft ein Headset zu benutzen. :)

Hoffe es geht gut aus und ihr müsst nichts zahlen.

-----------------

Gruss

Stefanie

Mein Smartie

Benziner: spritmonitor.de

 


Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gifBenziner: spritmonitor.de

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Quote:

Am 12.04.2007 um 08:11 Uhr hat bluestar geschrieben:
andernfalls ist es aber auch nicht schwer in Zukunft ein Headset zu benutzen.

 

Naja moderne Handys haben auch eine brauchbare FSE eingebaut, meine letzten drei jedenfalls: 7650,6230,6233, ich halt das Handy einfach mit am Lenker fest, da siehts wenigstens keiner von ausen ;-)

 

Gruß MB


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, muß bald gehen, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 04/06, 700er, 

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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Und mein S45 (ja, original und tut noch) steckt in einer fest eingebauten FSE. Ich ärger mich über jeden, der sein Teil ans Ohr halten muß, Blauzahn oder headset kostet doch heute kein Geld mehr. Und wenn jemand mit dem Knochen am Ohr dann auffällig rumfährt, gibts Krawall. So gut es mit der Mofa-Tröte eben geht.

 

Denkt was ihr wollt, aber wenn jeder tut, was er will, dann beschwert Euch nachher nicht.

 

Telekommunikative Grüße von der Neckar-Alb, Micha

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Bei uns ermittelt die Polizei und fordert Passbilder von den Familienmitgliedern beim Einwohnermeldeamt an, und das find ich prima!

-----------------

Gruß

hp2

 

smart2.jpg

 

Smart Fortwo Pure, Bj. 3/2006

 


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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Das machen die nicht bei solchen Kleinigkeiten, kostet die Verwaltung mehr als das Verwarngeld... und die wollen ja auch nur Geld verdienen.

 

 

 

Ich hab übrigens auch so ein Headset, aber wenn ich angerufen werde weiß ich da meistens nicht 30 Sekunden vorher ums anzumachen, zu koppeln, aufzusetzen...

Und da meine Telefonate im Auto selten über eine Minute hinnaus gehen benutz ich das eh nicht. Mal davon abgesehen das es eh leer ist wenn ich es mal brauche!

 

Wenn ich allerdings jemanden anrufe und weiß das ich mich länger unterhalten werde (während der Fahrt) lad ichs auf und nehms mit. Aber sonst, Handy ans Ohr! ... die paar Euro muss man dann eben blechen wenn man auf frischer Tat erwischt wird - aber so wie oben nicht! Kein Fahrer, keinen Schuldigen!

-----------------

sig_forfour7.gifMarkus [me»mysmart.org]

 

online?icq=86087037&img=21 spritmonitor.de

 

Mein smart: 2006er smart forfour BRABUS xclusive (177 PS smile424jv.gif)

Navi, MP3 CD-Wechsler, Soundpaket, Sicht-Paket, Glasschiebedach, ...

 

Mein Ex-smart: 2000er smart city-coupé&passion

Benziner, 72ps powered by Digitec, mehr...

 


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2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

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Quote:

Am 11.04.2007 um 22:34 Uhr hat Spitzbub geschrieben:
Hey,



hatte jemand schon einmal etwas ähnliches??



Auto ist auf meine Frau zugelassen - sie bekommt ein Schreiben:

Zeugenbefragung wegen einer Verkehrswidrigkeit

Am ... um ... dort .. Tatbestand:

Sie warteten an der LZA.Dabei hielten Sie deutlich sichbar ein Mobiltelefon mit rechten Hand ans rechte Ohr. Nach dem Umschalten der LZA bogen Sie weitertelefonierend nach links in die Oelser Str ab.



Zeugen:

......, PHK VPI Feucht



Sie hat natürlich keine Ahnung wer Fahrzeugführer war und hat das auch mitgeteilt.



Wie geht so etwas weiter ?

Nur ein Zeuge, dachte immer solche Vergehen müssen mindestens von 2 gesehen/bestätigt werden.



Gruß

Steffen







 

Hallo Stefan, Deine Frau kann natürlich von ihrem Zeugenaussageverweigerungsrecht gebrauch machen. Sie muss nicht gegen Dich aussagen.

Die Polizei wird nun dem örtlichen Ermittlungsdienst (Bezirksbeamte der Polizei und Ordnungsamt) die Sache mit der Bitte um Amtshilfe übergeben. Sie werden bitten, örtlich (bei Dir) zu ermitteln, wer der Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt gewesen ist.

 

Irdgendwann wird also jemand bei Dir jemand klingeln und Fragen stellen. Wenn ein ein Foto existieren sollte, dann wird man auch bei Deinen Nachbarn klingeln und dort nachforschen.

 

Wenn kein Foto vorhanden ist, wird es der Beamte selber sein, der Dich identifizieren kann.

 

Alternativ wird er in das Einwohnerbüro (Einwohnermeldeamt) gehen und sich die letzen Bilder von Personalausweis und Reisepass vom Mann Deiner Frau - also Dir - anschauen.

 

Dann bekommst Du einen Anhörungsbogen und der Kuchen ist gegessen.

 

Trag es mit Fassung und besorg Dir eine Freisprecheinrichtung oder ein Handy, welches eine eingebaut hat.

 

Viel Glück, Rolf

 

 

PS:

Die Aussage eines Polizisten oder Ordnungsbeamten der Stadt wiegt übrigens mehr, als die Gegenaussage einer Privatperson. Der Gesetzgeber vertraut seinen Vollzugsbeamten da mehr und gibt ihnen einen "Vertrauensvorschuss".

 

 


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Quote:

Am 11.04.2007 um 22:34 Uhr hat Spitzbub geschrieben:

Sie hat natürlich keine Ahnung wer Fahrzeugführer war und hat das auch mitgeteilt.

 

Also - ich möchte kein Polizist sein und mich für blöd verkaufen lassen ;-)

 

... wenn man vor lauter Telefonieren so unaufmerksam ist, einen Polozisten zu übersehen, dann war es ja wohl berechtigt :-D

 

Gruß

dieter


Spritmonitor.de cdi 451

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Hey,

 

Quote:
Sie hat natürlich keine Ahnung wer Fahrzeugführer war und hat das auch mitgeteilt

 

Damit kein Missverständnis aufkommt - wir wissen nicht wer zu dem Zeitpkt gefahren ist,

wir haben eine Vermutung. Es könnte auch ein Arbeitskollege gewesen sein. Wir haben das selbe Handy-keine Frisur :-D und tragen Hemd und Krawatte..Beide haben wir keinen EVN für das Handy.

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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Wenn wirklich nicht festzustellen ist, wer den Wagen zum Tatzeitpunkt gefahren ist, dann wird die Behörde das Verfahren einstellen.

 

Allerdings mit der Androhung ein Fahrtenbuch zu führen. Beim ersten OWi-Verstoß kommt die Behörde damit allerdings nicht durch. Nur wenn das öfters passiert, dann wird das Straßenverkehrsamt ein Fahrtenbuch auferlegen.

 

Gruß, Rolf

 


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

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Ja bestreite das ruhig mal, dann weißt du anschließend, was passiert. Ich vermute nach aller Erfahrung: Relativ schnelle Einstellung des Verfahrens und die Halterin wird sich mit einer Fahrtenbuchauflage für das betreffende Fahrzeug für die Dauer eines Jahres konfrontiert sehen. Du oder deine Frau müssen dafür nicht mal ausdrücklich bestreiten, sondern es reicht die klare Erkenntnis, dass nach Aktenlage und Ausübung allen Ermessens der tatsächliche Täter nicht zu identifizieren bzw. zu ermitteln ist. Dass auch ggf. weitere Fahrzeuge derselben Halterin in die Auflage mit einbezogen werden, halte ich dagegen für eher unwahrscheinlich, sofern es nicht um Wiederholungsfall handelt.

 

Es handelt sich nicht um ein Delikt mit Bagatellcharakter, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die bereits im Regelfall mit Bußgeld (nicht Verwarngeld!) und einem Punkt in Flensburg zu ahnden ist.

 

Jeder Traumtänzer muss heutzutage stets das modernste Kack-Handy haben, mit sämtlichem Firlefanz, den die Welt nicht braucht - und Ottonormalverbraucher schon mal gar nicht. Ich frage mich, wieso dann die drei Kröten nicht übrig sind, um 'ne vernünftig funktionierende FSE einzubauen. Wenn das nicht verfolgt würde, müsste sich doch jeder ver*rscht vorkommen, der sich für die FSE entscheidet. Übrigens: Dein Handyprovider verfügt über den EVN (der vergangenen sechs Monate) und sogar über die Angabe, in welcher Funkzelle die einzelnen Gespräche stattgefunden haben. In Zonen mit dichter Bebauung (bspw. Stadtgebiet), lässt sich der jeweilige Standort damit recht gut nachvollziehen. Aber auch das wird, wenn überhaupt, nur indiziell zur Täteridendifizierung beitragen. Diese unnötige Arbeit macht man sich daher meist nicht.

 

Das Telefonieren ist nicht aus irgendeinem Grund verboten, sondern weger einer signifikanten Unfallhäufung. Bei Funkgeräten war dies so nicht der Fall, weshalb der Gesetzgeber seinerzeit diese Form der Komminikation im Straßenverkehr nicht verboten hat.

 

Und das Ammenmärchen mit den zwei Zeugen schlag dir gleich aus dem Kopf (ebenso bei Geschwindigkeitsmessung mittels "Laserpistole" ohne Bild- oder Filmaufzeichnung).

 

EDIT: Link

Fahrtenbuch - Auflage zulässig?

 

Dann fällt mir dazu noch ein, dass die Anhörung i.d.R. binnen zwei Wochen stattfinden soll. Bei einer Verspätung von bspw. sechs Wochen wird es - in solchen Fällen, die sich auf das Erinnerungsvermmögen stützen (bei fehlendem Foto oder Film) - schwierig für die Behörde, was die Fahrtenbuchauflage angeht.

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 13.04.2007 um 00:23 Uhr ]


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Na klar!

 

Wir wissen nicht, wer gefahren ist, ich lach mich tot!

 

Natürlich, der Smart steht ja immer mit Schlüssel im Schloss rum und jeder dreht so ne Runde, der grad vorbeikommt.

 

Wir sollten uns hier wirklich auf einem halbwegs vernünftigen Niveau unterhalten. Sowas ist lachhaft!

-----------------

Gruß

hp2

 

smart2.jpg

 

Smart Fortwo Pure, Bj. 3/2006

 


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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@hp2...

 

schon mal dran gedacht, das hier jeder mitlesen kann???

 

also wenn spitzbub nicht weiss, wer da gefahren ist, ist das in den weiten des www für mich ziemlich logisch, nachvollziehbar und auf smartem niveau... ;-)

 

btw.. heute morgen war der tank von meinem roadie fast leer... keine ahnung, wer da heut nacht gefahren ist, habe aber nelson in verdacht :-D :-D :-D

-----------------

smartmuc - die smarte webseite für münchen und umgebung

online?icq=330812333&img=7       Spritmonitor.de

 

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Hallo? Hier gehts um ein Verwarngeld?!

Deswegen wird niemand den Aufstand machen!

 

 

Es steht fest: Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, kann der Fahrer nicht bestraft werden - und der Fahrzeughalter muss die Schuld des Vergehens nicht tragen!

 

Das einzige was passieren kann ist die Auflage das ein Fahrtenbuch geführt werden muss - aber das passiert auch nicht beim erstmaligen Verstoß und erstrecht nicht wegen so einer Kleinigkeit.

 

 

Fest steht der Polizist hat gesehen das irgendwer in deinem Auto während der Fahrt telefoniert hat. Er hat das Auto nur von hinten gesehen, er wird niemals den Fahrer eindeutig identifieren können!

 

 

Also tut mir leid, denen würd ich nicht einen Cent geben!


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Quote:
hp2
Na klar!
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Lebst du noch ?

Das Auto wird manchmal auch von meinem Kollegen genutzt um mal schnell etwas zu holen.

 

Quote:
Er hat das Auto nur von hinten gesehen, er wird niemals den Fahrer eindeutig identifieren können

Da bin ich mir nicht sicher, in dem Bericht steht, dass das Fahrzeug an einer Ampel. Somit könnte die Beobachtung von vorne oder der Seite erfolgt sein.

 

Gruß

Steffen

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Spitzbub am 13.04.2007 um 16:51 Uhr ]


Gruß

Steffen

 

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Ich habe selber mal beim Straßenverkehrsamt angerufen, um einem Fahrer ein Fahrtenbuch aufzuerlegen (hat was mit meinem Beruf zu tun)

 

Der Fahrer hatte von mir mehrere Kostenbeischeide (Einstellung des Verwarngeldverfahrens auf Kosten des Fahrzeughalters) bekommen, weil er nie den Fahrer mitgeteilt hat.

 

Die Auferlegung eines Fahrtenbuches ist nicht so einfach durchzukriegen und wird erst nach mehreren Verstößen durchgezogen. Für Einzeltaten kommt die Sache kaum in Frage.

 

Viele, die ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen, melden den Wagen danach um. Z.B. auf die Frau usw.. Dabei geht die Fahrtenbuchauflage oft unter, wenn der zuständige Sachbearbeiter nicht aufpasst.

 

Wegen des o.a. Bußgeldes wird sicher kein so großer Aufwand betrieben werden. Es wird bei der Fahrtenbuchandrohung bleiben. Wenn nicht andere Beweise auftauchen, die den Täter (schlimmes Wort für die Sache) überführen.

 

Die Auswertung von Handygesprächsdaten wird auch zu aufwendig werden und vermutlich am Telekomunikationsgesetzt scheitern. Unter Umständen ist dafür auch ein richterlicher Beschluss nötig. Bei Straftaten sicher angebracht, hier wohl eher nicht.

 

Nur bei weiteren Verstößen würde ich vorsichtig sein. Ein Fahrzeugführer hat die Sorgfaltspflicht über sein Fahrzeug auszuüben. Er hat eigentlich immer zu wissen, wem er den Wagen anvertraut hat.

 

Gruß, Rolf

 

 


db_image.php?image_id=1054&user_id=385&width=217?no_cache=1180106691

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Hier geht es eben NICHT um ein Verwarngeld, RPG. Ich wiederhole mich, wenn ich sage/schreibe, dass es sich das Delikt im punktebewehrten Bugeldbereich bewegt. Und den Link hatte ich schon eingestellt. Es kommt halt natürlich auch darauf an, wie intensiv die Behörde die Sache angeht oder angehen will. Ansonsten hab ich meinem Posting von oben eigentlich nichts hinzuzufügen.

 

 


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Jeder Traumtänzer muss heutzutage stets das modernste Kack-Handy haben, mit sämtlichem Firlefanz, den die Welt nicht braucht - und Ottonormalverbraucher schon mal gar nicht. Ich frage mich, wieso dann die drei Kröten nicht übrig sind, um 'ne vernünftig funktionierende FSE einzubauen

 

Na so einfach ist das auch wieder nicht

1) Traumtänzer - die Zeiten sind vorbei :-D

2) Kack-Handy - ich wäre froh unsere Handys hätten weniger Firlefanz, aber es gibt einige Pkte die wichtig sind. Das "Pizza-Handy" gibt es leider noch nicht- ich suche mir meinen Belag (Funktionen) aus. Bluetooth Ohrstöpsel habe ich/wir auch, aber das ist wie mit dem anschnallen- die "5 Meter" geht auch ohne.

 

Ich bin für das Handytelefonierverbot und eine Ahndung bei Mißachtung. Das Gesetz ist aber völlig stumpf, da die Verfolgung kaum umsetzbar ist. Ich sehe täglich zig Fahrer telefonieren. Bin mal gespannt wie es in diesem nicht eindeutigen Fall weitergeht.

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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