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Kaskani

Strafzettel wegen Parken nicht am rechten Fahrbanhrand

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Hallo

 

habe heute in meiner strasse einen Strafzettel bekommen weil ich geparkt habe wie ein smartianer. ich dachte es wäre erlaubt mit dem arsch am strassenrand zu parken. das hat mir sogar ein polizist bestätigt so wie ein taxifahrer. muss ich mir diesen strafzettel bieten lassen. ihr habt doch bestimmt erfahrungen gemacht damit. ich habe sogar einen anwohnerausweis der gut sichtbar ist und ich parke immer rückwärst gerade rein und fertig. ich werde nochmal zur polizeistation fahren und mich erkundigen und vielleicht habt ihr ja bis dahin einiges dazu geantwortet

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Gib doch mal Querparken als Suchbegriff ein, dann wirst Du sehen, daß es da durchaus unterschiedliche Auslegungen von Polizisten und auch unterschiedliche Entscheidung von Gerichten dazu gibt.

 

Ich glaube kaum, daß da die Meinung eines Taxifahrers nennenswert relevant ist.

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Wenn man die genauen örtlichen Gegebenheiten nicht kennt wird man nicht genau sagen können ob ein Widerspruch erfolgreich sein wird.

Wenn Du bei google "querparken" und "smart" eingibst wirst Du zahlreiche Urteile dazu finden. Du solltest aber bedenken dass Du bei erfolglosem Widerspruch die Kosten dafür zu tragen hast.

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.....und vor allem.....schreiben was bei rumgekommen ist.... :roll:

 

 


Anfang:

Opel Kadett C,Renault Fuego,Renault 5 GT Turbo,Renault 5 GT Turbo,Renault 20,Renault Fuego,VW 181,Opel Kadett D,BMW 1602,Opel Rekord A,VW Golf 1 GTI,Opel Commodore B Coupe,Opel Senator,VW 181,BMW 635 CSI,VW 181,Golf 2,Alfa Romeo 33 Sportwagon,Mercedes W124 250D,Alfa Romeo 145 Quadrifoglio, Smart 450 CDI, Smart 452 Roadster, Mercedes S124 E320...

 

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Spritmonitor.de

 

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Quote:

Am 07.03.2007 um 19:11 Uhr hat Kaskani geschrieben:
... habe heute in meiner strasse einen Strafzettel bekommen weil ich geparkt habe wie ein smartianer.

Wo (in Berlin, schon klar) is'n Polizei bzw. Ordnungsamt sooo langweilig...? :-? :-x

 

Gruß

Salzfisch

-----------------

signatur71dl.jpg

Smart CDI, Ez 06/2001, 111.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 


eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 332.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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Hallo Kaskani,

 

beruflich habe ich viel mit Verwarnungsgeldern zu tun, bei mir würde kein Smartfahrer verwarnt werden, weil er quer zur Fahrtrichtung parkt.

 

Wenn Du mutig bist und Du auch vor einem Gang zum Gericht nicht bange bist, dann leg gegen das Verwarngeld Einspruch ein.

 

Der Tatvorwurf ist für mich nicht haltbar, ich gehe davon aus, dass die Hinterräder Deines Smart am Bordsteinrand gestanden haben.

 

Somit hast Du sehr wohl am rechten Fahrbahnrand gestanden. Der richtige Tatvorwurf wäre "quer zur Fahrtrichtung gewesen"!

 

Zumindest würde ich mir die Verwarnung vom zuständigen Sachbearbeiter erklären lassen. Wenn er vernünftig ist, wird er das Verwarngeld zurückziehen.

 

Man wirft Dir schließlich etwas vor, was Du nicht begangen hast. Dich deswegen "alternativ" zu bestrafen halte ich für nicht richtig.

 

Gruß, Rolf


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Es gibt keinen Tatbestand, der eine Ahndung des Parkens quer zur Fahrtrichtung hergibt. Lediglich das Parken "in Fahrtrichung links" ist mit einem Verwarngeld belegt. Wer hat denn die Verwarnung ausgestellt, die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde und in welcher Höhe? Wie hier schon gesagt, sowas ist je nach Behörde und Sachbearbeiter noch "verhandelbar". Der Anwohnerparkausweis berührt die Sache nicht. Solange kein sonstiger Verstoß (Parkscheibe/Parkschein) und keine Verkehrsbehinderung vorliegen sollte, würde ich es auf jeden Fall auf ein vernünftiges Gespräch mit dem Sachbearbeiter ankommen lassen.

 

 


Smiley

 

 

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den strafzettel hat das ordnungsamt ausgestellt. ich parke seite 5 wochen in meiner strasse so und es gab noch nie probleme. Und meine Reifen waren immer am Bürgersteig. Auf diesen neuen Strafzettel steht alles schon drauf. ich glaube die wollen den verwaltungsaufand senken durch diese maßnahme.ich werde einen widerspruch einreichen.mal sehen was passiert...

 

 

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... hier regt mich besonders die amtliche Willkür auf - in einem Ort so, im anderen wieder anders.

 

Solange nicht nachlesbar und überprüfbar ist, wie nun die Regelung am Ort ist, würde ich mich auf die Hinterfüße stellen und von einem Versäumnis der Ämter sprechen :-x

 

Gruß

dieter


Spritmonitor.de cdi 451

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merkwürdig ist nur das ich seit 7 wochen so parke immer quer und es war nie etwas. ich werde morgen den widerspruch an die behörde faxen.wenn das nichts bringt gehe ich vor gericht das lasse ich mir nicht bieten. die haben doch jedes jahr eine vorabe was in den topf muss durch strafzettel. und das alles auch noch in berlin/charlottenburg

 

 

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ich habe antwort erhalten muss den wisch jetzt doch bezahlen. mein widerspruch wurde abgelehnt. ich denke es lohnt nicht dagegn nochmals vor zu gehen

 

 

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Quote:

Am 08.04.2007 um 02:33 Uhr hat Kaskani geschrieben:
ich habe antwort erhalten muss den wisch jetzt doch bezahlen. mein widerspruch wurde abgelehnt. ich denke es lohnt nicht dagegn nochmals vor zu gehen

 

ich würde schon nochmal dagegenhalten.

 

habe hier eine argumentationshilfe von smart zum querparken daliegen. die scan ich dir ein und schick sie dir dann bzw. poste sie im forum...

-----------------

der pat

-----------------

smart05.jpg

 


der pat

-----------------

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In den Antwort zu einem solchen Einspruch steht meistens der Einleitungssatz: Wir haben Ihren Fall nochmals eingehend geprüft.....

 

Du kannst davon ausgehen, daß genau das Gegenteil der Fall ist. Eine eingehende Prüfung der Sachlage findet zu diesem Zeitpunkt bestimmt nicht statt. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Entlastende Fakten wurden gar nicht erst berücksichtigt.

Deshalb mit der Argumentationshilfe von pat noch einmal Einspruch einlegen.

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Quelle ADAC:

 

---

Querparker. Eine Autofahrerin erhielt einen Bußgeldbescheid, weil sie ihren Smart nicht entlang des Fahrbahnrands geparkt hatte, sondern schräg in Fahrtrichtung. Dagegen legte sie erfolgreich Einspruch ein. Sie durfte quer parken, denn nach ständiger BGH-Rechtsprechung soll der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal genutzt werden (AG Viechtach, DAR 05, 704).

----

 

;-)

-----------------

cui Christian

 

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Aktueller Durchschnittsverbrauch: spritmonitor.de

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ICQ: online?icq=16463942&img=24

 


Grüße Christian

 

Smart Passion cdi & Smart Roadster Coupé meinSmart.jpgAktueller Durchschnittsverbrauch: spritmonitor.de Hifi: Sony, Axton, Atomic, Zealum, Emphaser. 125,9 db Smart Times 11www.sos-stuttgart.de

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Ich denke, es hängt doch sehr vom genauen Vorwurf ab, der dir gemacht wird.

Der Smart ist nunmal länger als die meistens Autos breit sind. Je nach STraße kann es durchaus sein, dass du 50 cm über die anderen parkenden Fahrzeuge rausstehst. Das würde beispielsweise mir in München mal zum Verhängnis (in einer Straße, die recht eng war und wirklich alle Leute GANZ NAH am Bordstein gestanden haben).

 

Eventuell wäre es in dem Fall besser, AUF den Bordstein zu fahren (aber Vorsicht: Hier darf die Funktion des Fußgängerweges nicht beeinträchtigt sein).

 

Drück dir trotzdem die Daumen, dass du aus der Sache gut rauskommst...

 

Grüsse

Matze

-----------------

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mich würde mal die höhe des bescheides interessieren....

 

persönlich wäre mir der ganze aufwand bei z.b. 10 oder 15 euronen strafzettel das nicht wert....

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es geht um 15 euro. mag sein das es nicht sehr hoch ist aber man muss doch allgemein wissen was in solchen situationen angebracht ist. das kann sich ganz schön summieren. ich möchte mit dem smart parken können ohne jedesmal gefahr zu laufen ein knöllchen an der scheibe zu haben.

 

ich habe ernuet widersprochen mal sehen was passiert.diesmal mit den ergänzungen von euch.

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Falschparken kostet 15 Euro, sowas bekomme ich monatlich! :)

 

 


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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falsch parken ist die eine sache aber quer parken ist die andere...

 

 

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hallo

grundsätzlich ist querparken erlaubt

 

-ohne behinderung

-die räder dürfen nicht auf dem bordstein stehen

--Die staße muß noch eine durchfahrbreite von 3metern haben

 

so hat es mir eine politöse in wiesbaden erklärt

gruß


mein%2520caesar.jpg

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Quote:

Am 10.04.2007 um 20:37 Uhr hat RPGamer geschrieben:
Falschparken kostet 15 Euro, sowas bekomme ich monatlich! :)

Kein Wunder, wenn du mit deinem 44 querparkst! :lol:


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Quote:

Am 11.04.2007 um 08:25 Uhr hat MadMike geschrieben:
Quote:

Am 10.04.2007 um 20:37 Uhr hat RPGamer geschrieben:
Falschparken kostet 15 Euro, sowas bekomme ich monatlich! :)

Kein Wunder, wenn du mit deinem 44 querparkst! :lol:


 

Alte Gewohnheit ... kann man so schlecht abstellen. :(

 

Ne, das Zauberwort heißt: Anwohnerparkplätze (ausgenommen 9-16 Uhr) - und da ich bis 18 Uhr arbeite gibts da schonmal 1-2 Tickets im Monat.


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Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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