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Kaskani

Fällt die Steuervergünstigung weg bei Reifenwechsel

Empfohlene Beiträge

hallo smartianer

 

ich brauche mal eure anrregungen zu dem thema reifen und steuern. ein reifenhädnler den ich heute augesucht habe sagt neue reifen = steueren hoch.

 

stimmt das????

 

ich dachte seit 2005 ist das nicht mehr der fall.

 

ich brauche reifen und felgen und so langsam bekomme ich eine krise. wie immer danke im voraus für eure antworten

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der smart hat eine steuerbegünstigung aufgrund seine schmalen Reifen bekommen. Die Begünstigung ist jedoch Vergangenheit, d.h. derzeit gibt es keine mehr. Dennoch verliert der Smart bei Aufziehen von dicken Füßen seinen Status als steuerbegünstigtes Fahrzeug und der TÜV- Prüfer, der dickere Schuhe eintragen soll, sieht sich gezwungen, den steuerbegünstigten Status umzuschlüsseln. Manche TÜV- Prüfer wissen nun nicht, was sie in die Papiere schreiben sollen und kommen auf die Idee, ein Abgasgutachten zu fordern, was du natürlich nicht hast (also das Abgasverhalten mit den dicken Reifen).

Hier hilft es, wenn du ein Vergleichsgutachten von einem hilfsbereiten Forumsmitglied übermittelt bekommst, mit dem du dann zum TÜV gehen kannst.

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Moin,

 

macht es evtl Sinn das Gutachten gleich zum Tüv mitzunehmen um nicht doppelt zu fahren?

Oder ist das eher die Ausnahme?

 

Grüße Felix


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nachdem z.b. 195er rundum eingetragen sind, sollte laut Gutachten D3 5L zu D3 (ohne 5L) umgeschlüsselt werden.

 

Stand dann auch in irgendeinem Nebensatz in dem Abnahmewisch vom TÜV.

 

Dann ab zum Verkehrsamt und dort hats niemanden gejuckt.

Auch im neuen Schein steht weiterhin D3 5L und Steuern bis heute unverändert! :-D :-D :-D

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Also Du meinst erst mal dumm stellen und dann über die Dummheit des Prüfers freuen? :lol:

 

 


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einfach nirgends schlafende Hunde wecken! Wer viel fragt, kriegt auch viele Antworten, mitunter die nicht gewünschten!

 

Das Gutachten der Felgen, in dem steht, daß du diese Reifengröße fahren darfst mit bestimmten Auflagen, mußt du auf jeden Fall mit zum TÜV nehmen, damit er es einträgt.

 

Stellt sich dann halt nur die Frage, ob er soweit liest, bis er findet, daß die Abgasnorm bissl schlechter ist, oder nicht.

 

Bei mir hat er es zwar gefunden und in seine Abnahme geschrieben, die ich ja mit zum Verkehrsamt nehmen muß, aber die wiederum haben sich nur für das kleine Fenster interessiert auf dem ersten Blatt, was sie in den Schein übertragen müssen.

 

Was interessiert diese Tipse das Kleingedruckte. Die fertigt doch nur einen Kunden nach dem anderen ab und überträgt die Infos aus den Kästchen in den Schein!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von mbannert am 07.03.2007 um 12:52 Uhr ]

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hmmm jetzt weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll. ich muss zum tüv und zum kraftverkehrsamt ??? wieso denn das

 

 

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Falls der TÜV-Prüfer erkennt, daß die Abgasnorm verändert werden muß, schreibt er als Auflage in deinen Wisch, daß eine unverzügliche Eintragung erforderlich ist.

Dann ist der Weg zum Verkehrsamt nötig, die aber von Abgasnormen nix wissen (wollen).

 

Falls der Prüfer da nicht dran denkt oder es nicht erkennt, läßt er den Nebensatz: 'unverzügliche Eintragung' weg und du kannst ohne Verkehrsamt nur mit dem Prüferwisch rumfahren!

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mal angenommen die tragen die Schlüsselnummer auf D3 ohne 5 L um und die tippse im amt checkt das auch was bedeutet das von der steuer? also preislich?

 

 

habe gerade mal gegooglet...

 

 

MACHT KEINEN UNTERSCHIED

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von moneypul8 am 07.03.2007 um 22:35 Uhr ]

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Na dann machts nur nen Unterschied, ob dich der Prüfer zum Amt schickt oder nicht.

Das wars dann auch schon. Rumrennerei und Eintragungsgebühr.

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