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Public

"Sie wurden angezeigt".. Was kann mir passieren???

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Hallo,

wie gesagt, diese nicht grad erfreuliche Nachricht musste ich gerade an meiner Windschutzscheibe entdecken.

 

Das ganze ist so:

Ich parke des Öfteren (ca.2-3 mal die Woche) in einem Verkehrberuhigten Bereich, in einer Sackgasse gegenüber einer Tiefgarageneinfahrt. Ok ich muss zugeben, ist nicht all zu vernünftig, aber wenn ich weiter vorne an der Strasse parke, muss ich in Kauf nehmen, dass sie mir mein Auto zerkratzen, da hier doch ab und an mal ein paar Idioten vorbeirennen.

 

Naja und nun folgender Zettel:

 

Sie wurden angezeigt!!!

Grund:

 

- parken in Feuerwehrzufahrtszone

- parken an Tiefgarageeinfahrt

- parken im Verkehrsberuhigten Bereich

 

Naja im ersten moment ist mir schon das Herz in die Hose gerutscht, als ich das gelesen habe. Aber ich muss ehrlich sagen, in Meinen Augen ist da noch soviel Platz, dass sowohl die Feuerwehr durch kann, als auch die Leute in die Tiefgarage fahren können. Hier Parke ich auch jetzt schon seit über einem halben Jahr und niemals hat sich wer beschwert.

 

Hab ehrlichgesagt irgendwie schon Bedenken. Kann eine Anzeige in so einem Fall überhaupt was ausrichten, da sich die Polizei selbst ja kein Bild gemacht hat?!?! Was kann mir den im schlimmsten Fall passieren????


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Spritmonitor.de

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Hat das Ganze einen Formularcharakter oder ist es einfach ein handgeschriebener Zettel?

Gegen den Sachverhalt bzw. den Tatbestand wirst Du vermutlich nicht viel ausrichten können. Natürlich kannst Du Einspruch einlegen, aber wenn es sich tatsächlich so verhält und Zeugen da sind, wird Dir das vermutlich nicht viel nützen..

Nun wirst Du erst mal abwarten müssen, ob tatsächlich eine Zahlungsaufforderung nachfolgt.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 17.01.2007 um 19:32 Uhr ]

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Ich denke mal das Du ne saftige Knolle bekommen wirst, das wars dann wohl.

Eventuell noch Punkte.

Gruß André

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God bless my Smart

Smart Pulse CDI Cabrio

 

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Gruß André

 

God bless my Smart غد بلس مي سمرت

Smart 453 Passion in schwarz

 

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My Smart

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parken in einer feuerwehrzufahrtszone kann immer teuer werden. du mußt bedenken das die feuerwehr nicht nur unbedingt durchkommen muß, wobei das heute bei manchen neueren fahrzeug auch zum problem werden kann sondern das diese flächen extra ausgewiesen werden um z.b. eine drehleiter aufzustellen und da lang die normale durchfahrtsbreite nun mal nid ganz, wegen der abstützbreite die ein solches fahrzeug braucht, sein froh das sie nicht deine kugel abgeschleppt haben, das wird sonst in der regel gerne gemacht.

 

 


Nur die Harten kommen in den Garten

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Hm also es war ein Handgeschriebener Zettel. Somit konnte sich auch die Polizei vor Ort meiner Meinung nach kein Bild machen. Ich hoffe mal, dass mich die Person nur schocken möchte und den Fall nicht wirklich zur anzeige gebracht hat.

 

Was verstehst du denn unter saftige Knolle???

Also über 50 Euro wären schon nicht mehr schmerzfrei, über 100 Euro wären übelst....


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Spritmonitor.de

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ich weiß es nid genau aber rechne mal so ab 50.- euro aufwärts!!!!!!!!! wenn es der fall ist.

 

 


Nur die Harten kommen in den Garten

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Vielleicht wollte Dir jemand tatsächlich Angst einjagen, damit Du Deinen Smart dort nicht mehr abstellst. Erinnert mich ein bißchen an die Zeitgenossen, die während des Fahrens schön mit dem Notizblock winken, um zu zeigen, daß sie Dein Kennzeichen aufgeschrieben haben. Wobei dies normalerweise die harmlosesten sind, in nunmehr dreißig Jahren haben schon etliche den Notizblock geschwenkt, berechtigt oder unberechtigt, darauf gefolgt ist jedoch noch nie etwas.

Allerdings, wenn tatsächlich eine Anzeige gemacht wurde, ist dafür nicht zwingend die Aufnahme durch die Polizei erforderlich, es kann Dich prinzipiell jeder anzeigen.

Und als Beweis würde schon ein Bild ausreichen, daß heutzutage ja jeder schon mit dem Handy machen kann.

 

Musst eben abwarten, was weiter passiert.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 17.01.2007 um 19:45 Uhr ]

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Ausgeschildert ist da nix. Es ist einfach nur die einzige Zufahrt zu zwei Wohnblöcken (zumindest von der EIngansseite her).

 

 


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wenn kein schild hängt, kann dich auch keiner wegen feuerwehrzufahrt oder tiefgaragen ein/ausfahrt anzeigen. und in einer verkehrsberuhigten zone parken darf man so weit ich das weiß. wenn kein schild ihrgendwo steht das das untersagt.

ich würde sagen warte einfach mal ab und mach dich nid verrückt.

 

gruß

holger


Nur die Harten kommen in den Garten

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Wenn es sich um einen ausgeschilderten verkehrsberuhigten Bereich handelt, ist das Parken von vornherein nur in dafür gekennzeichneten Bereichen zulässig.

Da brauchen keine separaten Verbotsschilder aufgestellt werden!

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Also in Verkehsberuhigten Bereich Parken ist untersagt, da bin ich mir sicher. Wenn dann darf man nur 3 min halten. Aber das kostet je nach Parkzeit 15 Euro.

 

 


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Naja halten darf man, bis zu drei Minuten. Parken ist in verkehrberuhigten Bereichen jedoch nur an ausgeschilderten bzw. gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Aber wenn mans trotzdem macht kostet er je nach Parkdauer 15 Euro aufwärts.

 

 


Verbrauch: 224893.png

 

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Kannst aber trotzdem immer noch hoffen, daß Dir jemand einen Schrecken einjagen wollte.

 

 

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to avoid misunderstandings:

 

Halten heißt, die Kontrolle übers Fahrzeug nicht aufzugeben. Und das geht nur vom Fahrersitz aus.

 

Penible Grüße von der Neckar-Alb, Micha

 

**Nein, wir sind nicht alle so. Leider :-P **

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Denke auch , das Dir einfach nur so ein ganz genauer einen Schrecken einjagen wollte !!

 

Kopf hoch , da wird nix hinterher kommen .

Ja , es gibt solche Penner die sich mit Ihren Zettelchen wichtig tuen !

 

Fakt ist erst für Dich , wenn die Rennleitung oder Politesse o.ä. auf Dich zukommen !

Und dann hast Du ein offizielles Schreiben an der Scheibe !

 

NO FEAR !!


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Also so wie sich das anhört war das ein verärgerter Anwohner dem es einfach nicht gepasst hat dass du dort geparkt hast. Polizei oder Ordnungsamt würde niemals einen solchen zettel ans auto heften, und schon gar nicht den begriff "anzeige" verwenden (zumindest nicht bei soch "harmlosen" sachen.

selbst wenn dieser anwohner tatsächlich zur polizei gegangen ist hast du NICHTS zu befürchten.

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jaja das schlechte Gewissen- genau das wollte der Zettelschreiber erreichen

 

 

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Hallo Public,

 

es werden EUR 35,00 wegen Parken in einer amtlich gekennzeichneten Rettungszufahrt werden. Keine Punkte.

 

 

Einspruch wird auch bei einer "Fremdanzeige" durch einen Bürger nicht viel bringen, diese Personen machen meist Fotos.

 

Gruß, Rolf (Ordnungamt)

 

PS: Schau mal nach, wie die Sackgasse beschildert ist. Die Rettungszufahrt muss ausgewiesen sein.

 

 

 

 


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follow Ingenieur

 

und HÄTTE es FAST geschafft !!

Wären da nicht die netten Leute aus dem Forum !!! Nicht war , Public ??? :-P :) :-P

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von SO-NY215 am 17.01.2007 um 21:50 Uhr ]


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Ach ja, wenn es keine amtlich gekennzeichnete Rettungszufahrt ist, dann kommt ein Verwarngeld über EUR 10,00 wegen Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen.

 

Parken vor / oder gegenüber von Grundstücksein- und Ausfahrten kann Dir nur angelastet werden, wenn die ausfahrenden Fahrzeuge mehr als 2 Korrekturzüge benötigen bzw. weniger als 6 m gegenüber der Grundstückzufahrt Platz ist.

 

Halt mich mal auf dem Laufenden.

 

Rolf

 

 


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klasse, triking, find ich gut dass jemand was sagt der sich auskennt, dieses wilde spekulieren bringt doch nix.

ich bin ganzen tag viel unterwegs, ich kenne diese zettel, in manchen spielstrassen sind alle autos damit zugepflastert, die hängen die anwohner dran, hatte ich selber auch schon, angezeigt hat mich aber noch nie einer.

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@Triking:

 

6m Abstand gegenüber einer Grundstückausfahrt? :o Ist nicht Dein Ernst, oder?

 

Würde ja bedeuten, dass alle gegenüber parkende Autos unserer Stellplätze (2 hintereinander einer Grundstücksausfahrt) immer falsch parken würden. Von wo aus werden denn die 6m gemessen? Ab Gründstücksausfahrt inkl. Bürgersteig oder ab Bürgersteigkante? Bei uns ist die Einfahrt gerade mal so breit wie eine Autobreite und wenn gegenüber geparkt wird, dann ist es nicht mehr mit 2 Korrekturzügen getan.

 

Erzähl mal mehr darüber wie genau dies bemessen wird. Am Besten vielleicht per PN, mir geht die "Gurkerei" manchmal tierisch auf den Senkel.


Adda,

Martin

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@ SO_NY215

Ja ich muss schon zugeben, im ersten Moment ist mir schond as Herz in die Hose gerutscht. Aber um so mehr man drüber nachdenkt umso weniger beschäftigt mich das Thema. Also wegen Feuerwehrzufahrt und Tiefgarage kann er mir gar nichts anhaben. Wenn dann nur wegen falsch Parken.

 

@ Kugel-Michael

 

Ich dachte immer "Halten" darf man maximal 3 Minuten. Zudem darf man in der Zeit aber auch das Auto zum Beispiel zum be- oder entladen verlassen...

 

Achja.. Ich denke ich werde mich in nächster Zeit auch ab und an mal auf dem Parkplatz stellen und vom Fenster der Wohnung meiner Freundin aus nebenbei beobachten, ob mir wieder jemand ein Zettelchen ansteckt. Dann wirde ich mich mit dem mal auseinandersetzten. Vieleicht habe ich ja Glück. EIne Vorahnung wers das gewesen sein könnte habe ich auch schon. Aber wegen ner Annahme kann man hald auch keinen beschuldigen.

Aber wenn ich längere Zeit bzw. über Nacht wieder bei meiner Freundin bin, werde ich das AUto in Zukunft wo anderst hinstellen. Wie gesagt nur noch wenn ich das Auto im Auge behalten kann...

 

 


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Mahlzeit,

 

bei uns sind es 3m Abstand gegenüber Ein- und Ausfahrten.

 

Und die 3min zum Ein- und Ausladen hatte ich auch in Erinnerung.

 

Mach Dir keinen Kopp, da wird sicher nix kommen.

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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!

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