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Hifi-Matze

Service in freier Werkstatt - Garantie?

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Ich würde gerne wissen, wie Smart Garantiefälle handhabt, wenn einer der Service in einer freien Werkstatt gemacht wurde.

Was muss dort genau gemacht werden, dass Smart einen eventuellen Garantiefall nicht ablehnen kann?

 

Grüsse

Matze

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Tach!

 

Na, ob man da rauskommt?

 

Das Gesetz kennt nämlich keine Garantie. Das Gesetz kennt nur die Gewährleistung. Die (Spiel-) Regeln für die Garantie legt der Hersteller fest, denn eine Garantie ist nichts anderes als eine freiwillige vertragliche Vereinbarung.

 

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.

 

Unter einem „Garantievertrag“ versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der „Garantieversprechende“ sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.

 

Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!

 

In der Praxis kann ein „Garantieversprechen“ auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen.

 

Auf Deutsch: Verbaselst Du die Garantievorgaben des Herstellers wozu oft die Werkstattpflicht inkl. Originalparts gehört, (das bringt ihm ja zusätzliche Kohle in die Kasse), sind Deine "Garantieansprüche" hinüber. Da sieht man sehr schnell sehr alt aus.

 

 

 

 

 

 

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Hallo,

 

@schaefca:

 

Wenn du schon abschreibst, nenne wenigstens die Quelle. DAS sollte in etwa der journalistischen Sorgfalt entsprechen.

 

@all:

 

Ich empfehle zu dem Thema folgenden Artikel:

 

"Der Erhalt der Herstellergarantie und die GVO", zu finden hier.

Da werden die gängigsten Fragen geklärt.

 

Gruß.

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Quote:

Am 26.04.2006 um 17:46 Uhr hat DirtyOlli geschrieben:
Hallo,



@schaefca:



Wenn du schon abschreibst, nenne wenigstens die Quelle. DAS sollte in etwa der journalistischen Sorgfalt entsprechen.


 

Oh Entschuldigung Herr Lehrer, das habe ich bei meinen bisherigen Threads ziemlich durchgehalten - selber noch nie wat vergessen? Quelle>>

 

Übrigens: super Textwüste, Dein Link. Etwas Reduktion von Komplexität hat noch nie geschadet... ;-)

 

 

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