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Netti

OWI Falschparken

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Hallo an alle!

 

Habt ihr Erfahrungen damit gemacht, was passiert, wenn man senkrecht und nicht waagerecht (wie normal üblich) am Fahrbahnrand parkt? Ich habe nämlich kürzlich so geparkt (in einem Wohngebiet) und hatte promt einen Strafzettel über 15,- EUR erhalten. Kann ich dann in Einspruch gehen oder lohnt es sich nicht?

 

Wär nett, wenn ihr mir weiter helfen könnt.

 

MfG Netti

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Das ist aber gar nicht nett von der Polizei, Netti.

 

Senkrecht ist dann auf der Heckklappe stehend mit dem Frontpanel nach oben, wie es manche nach einem Unfall schon fertig gebracht haben?

Sieht aus, als wenn der Smart auf einer Raketenstartrampe steht :-D

 

Spaß beiseite, es gibt hier unterschiedliche Vorgehensweisen der Polizei, wie Du auch in verschiedenen Threads nachlesen kannst, wenn Du quer parken in der Suchfunktion eingibst. Hier ist mal einer exemplarisch dafür.

Auf jeden Fall darf der Smart nicht in die Fahrbahn hinein ragen oder mit dem Hintern auf dem Bürgersteig gestanden sein, sonst hast Du ganz schlechte Karten.

 

Einspruch einlegen kostet ja nichts, wenn dieser abgelehnt wird, kannst Du ja immer noch bezahlen.

 

Straffreiheit fürs Querparken ist vermutlich Auslegungssache der Miliz.

 

Evelyn


Nur Offen lässt hoffen!

 

Evile

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Also so fern ich mich nicht irre gilt für´s Querparken folgende Regel:

 

Parkraum bestmöglich ausnutzen,

Sollte ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig stehen muss eine mindest Breite von ca. 1,5m für die Passanten zur Verfügung stehen, bestes Beispiel dafür ist die Mutter die ungehindert mit ihrem Kinderwagen an dem Fahrzeug vorbei kommen muss.

Das Fahrzeug hat ebenso eine bestimmte Entfernung zur Fahrbahn Mitte einzuhalten, soviel ich weiss auch irgendetwas mit 1,5m-2m.

 

Ich parkte mal in Köln ohne darauf zu achten Quer gegenüber von einem Einsatzteam des Ordnungsamtes, selbst die sagten nichts, ich stand auch etwas auf dem Bordstein, jedoch nur genau soviel wie der Parkscheinautomat genau daneben. Querparken ist also unter berücksichtigung dieser Merkregeln, eigendlich bedenkenlos möglich, vergleichbare Urteile des OLG liegen meines wissens nach auch in den meisten SC aus.

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Querparken ist eigentlich Grundsätzlich ERLAUBT.

 

Naja, sagen wir fast, und zwar dann, wenn du dich daran hälst.

 

Quote:
Parkraum bestmöglich ausnutzen,
Sollte ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig stehen muss eine mindest Breite von ca. 1,5m für die Passanten zur Verfügung stehen, bestes Beispiel dafür ist die Mutter die ungehindert mit ihrem Kinderwagen an dem Fahrzeug vorbei kommen muss.
Das Fahrzeug hat ebenso eine bestimmte Entfernung zur Fahrbahn Mitte einzuhalten, soviel ich weiss auch irgendetwas mit 1,5m-2m.

 

Da gibts sogar nen gerichtlichen beschluss zu. Leider hab ich den Uasschnitt, den ich mir extra vergrößert habe um in meine Kugel zu hängen, gerade nicht hier, wenn ich mrogen von der Arbeit zurück bin, scan ich dat ganze mal ein und geb es hier als Link auf.

 

MfG Holzi

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Jo, habs gefunden, hätte mich auch gewundert wenn die das nich im Netz hätten:

 

Quote:


Querparken erlaubt

Querparken mit dem Smart – erlaubt oder verboten? In Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zwar das Halten und Parken geregelt, nicht aber diese konkrete Situation. Für die Zulässigkeit des erlaubten Querparkens spricht, dass nach der StVO „Platz sparend zu parken“ ist. Durch die Veränderungen im Parkraum entstehen relativ kurze Lücken, die man nur dann Platz sparend ausnutzen kann, wenn man sich quer stellt. Da der Smart relativ kurz ist, ergibt sich keine unnötige Behinderung oder Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer. Daher gilt: Wenn einige Regeln und Anforderungen beachtet werden, darf mit dem Smart quer zur Fahrtrichtung geparkt werden. Es sind dabei jedoch die besonderen Umstände des einzelnen Falls zu beachten. In einem konkreten Fall erhielt eine Autofahrerin einen Bußgeldbescheid, weil sie ihren Smart schräg zur Fahrtrichtung parkte. Gegen den Bescheid erhob sie Einspruch und hatte Erfolg: Sie durfte quer parken, denn nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), so die Amtsrichter, soll der fließende Verkehr nicht behindert und der Parkraum optimal genutzt werden.
Quelle: Amtsgericht Viechtach, DAR 05, 704

 

Quelle: Auto Bild.de Bericht

 

MfG Holzi


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Danke für eure Antworten!

 

Ich habe mich entschieden in Einspruch zu gehen und werde euch dann informieren, wie es ausgegangen ist. Zusätzlich habe ich mich noch auf der regulären smart Seite übers Querparken erkundigt.

 

Also danke nochmal für eure Hilfe!

 

Liebe Grüße Netti

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