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ray0r

Ist das E-Prüfzeichen in Deutschland erlaubt?

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Hi

 

habe mir neues abblendlicht gekauft.. vorher hatte ich den verkäufer gefragt ob das alles in deutschland zugelassen ist.. verkäufer kurzweg ja gesagt..

 

so, auf der h4 lampe ist ein E13 prüfzeichen drauf.. habe mich mal im internet schlau gemacht und rausgefunden das das bedeutet das es in Luxemburg geprüft wurde.

 

Heißt das jetzt das es doch nicht in Deutschland erlaubt ist?

 

edit: habe diesen link noch gefunden.. dort steht das es eu-weit gilt..

möchte mich aber trotzdem nochmal bei euch vergewissern :)

 

http://www.day-lights.de/pdf/E-Homologenisierung_E-Pruefzeichen.pdf

[ Diese Nachricht wurde editiert von ray0r am 01.12.2005 um 19:32 Uhr ]


avage5.jpg

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bau die lampe ein ! das wird alles schon passen wenn du sie hir im fachmarkt gekauft hast ! und ich glaube kaum wenn das licht nich gerade rot oder grün ist dasse das kontrolieren :-D

 

 

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Ich meine das in Deutschland der E 11 Stempel drauf gehört. Aber nagel mich nicht drauf fest.

 

@Z-Boy:

 

Wegen solcher Aussagen gibt es leider immernoch Leute die einfach Sachen in ihr Auto einbauen ohne über die Folgen nach zu denken. :evil: *kopfschüttel*

 

Grüße

Christian

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nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen die Langsamen

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I never go out, without my dragon...

 

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E- geprüfte Teile wurden in einem europäischen Land geprüft, wodurch ihre Nutzung auch in Deutschland zulässig ist. Also kannst die Teile ruhig einbauen.

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ok.. hatte schon angst das ich die schönen lämpchen wieder umtauschen muss :)

 

auf meinen anderen lampen ist ein E1 zeichen drauf.. und die sind von osram.. naja hab jetzt auf alle fälle ein ruhiges gewissen :)

 

danke für eure hilfe


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Quote:

Am 01.12.2005 um 21:09 Uhr hat Bandit67 geschrieben:
E- geprüfte Teile wurden in einem europäischen Land geprüft, wodurch ihre Nutzung auch in Deutschland zulässig ist. Also kannst die Teile ruhig einbauen.

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Sonnst würde es gegen EU Recht verstoßen.

Kannst ja auch andere Reifen fahren.

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Smarter Gruß. Michi

Smart & Pure Benziner

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Smart ForTwo Pure mit Roadsterantrieb! wird zu Smart Roadster R 101

Smarter Gruß. Der Michi.

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Autoteile, Car-Hifi, Tuning

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Der jetzt nur noch den Top Motor vom smartprofi verbaut.

Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgendetwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat.

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die lampen sind geormt wenn der fuss past dann ist das io und er hat sie hir gekauft!

 

H7

H4

 

usw haben alle andere sockel udn somit kann eine verweckslung ausgeschlossen werden

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mir ging es jetzt darum das mir da nichts mit der polizei passiert, versicherungsschutz etc..

 

da die glaskolben bläulich sind und da gibt es ja so einige lampen die deswegen nicht im straßenverkehr erlaubt sind.

 

 

für die kennzeichen beleuchtung habe ich noch sone LED's im xenon look..

meint ihr die kann man ohne weiteres verbauen? weil ich denk mal wenn das kennzeichen nen bissl greller beleuchtet wird kann es nichts schaden..

und blenden tuhen die definitiv ned :)

hier mal ein bild

 

kennz_neu.bmp


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aber das tuhet in den augen wee :-D :-D :lol:

 

 


alles wird gut, holzauto

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Hallo zusammen,

 

sofern ich das richtig verstanden habe, ist das E-Prüfzeichen nur auf dem Vorschaltgerät und somit nur für dieses Bauelement gültig. Vom eigentlichen Leuchtmittel (Xenon-Brenner) ist nie die Rede, obwohl auch hier ein Prüfzeichen notwendig wäre.

Aus diesem Grund geben nur einige Händer, die dieses Produkt verkaufen, den Hinweis, dass das ganze für den öffentlichen Strassenverkehr nicht zulässig ist. Viele verschweigen es. Leider :(

 

Unabhägig davon müssen alle (nationalen) Vorschriften eingehalten werden. So sieht die StVZO ja eine Scheinwerferreinigungsanlage und in den meisten Fällen eine automatische Leuchtweitenregulierung vor.

 

Meine Meinung: Finger weg! Wenn Xenon, dann bitte mit fahrzeugspezifischen Gutachten.

 

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Elmar

 

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Quote:

Am 03.12.2005 um 13:42 Uhr hat Elmar geschrieben:
sofern ich das richtig verstanden habe,

 

...ich denke nicht. :roll:


Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat!!!

 

XING

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Quote:

Am 03.12.2005 um 14:25 Uhr hat Truemmergesicht geschrieben:
...ich denke nicht. :roll:

...und was habe ich deiner Meinung nach falsch verstanden?

 

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Elmar

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Elmar am 03.12.2005 um 15:07 Uhr ]

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hu.. also falsch verstanden in sofern.. das ich mir keine xenon brenner eibauen möchte :)

 

das sind ganz normale h4 lampen.. blos das der glaskolben leicht bläulich eingefärbt ist..

 

damit sieht das licht nicht mehr so nach dreckigem weiß aus ^^ sondern eher weiß mit einem leichten blaustich :)

 

und hinten das kennzeichen.. sind normale sofitten die auch bei der innenbeleuchtung verbaut werden.. der einzige unterschied hier ist das es kein glühfaden gibt sondern 2 kleine LEDs die hell blau leuchten :)

 

das abblendlicht werd ich morgen mal versuchen zu wechseln.. wenn ich das schaffe stell ich vielleicht mal ein bild rein :)

 

see ya


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Also ich habs mal so aufgeschnappt das E-Prüfzeichen nicht gleich zulässig ist, solang jetzt die Form und die Verwendung eines Bauteils (Scheinwerferbirne) nicht zweckentfremdet wird, ist dies vollkommen zulässig wenn man Birnen mit E-Prüfzeichen nimmt oder gar Spiegel.

 

Bei Xenon-Kit oder gar Unterbodenkits bestätigt das E-Prüfzeichen aber bloß das der elektronische Aufbau für KFZ geeignet ist und nicht gleichzeitig ein Einbau nach Bastlerart etc. zulässig ist.

 

 

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Mfg Johannes

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Mfg Johannes

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kay :-D hatte auch nich vor die leuchten woanders dranzupatschen :-D ^^

 

nommal thx an alle ;-)


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Eine E-zulassung hat europaweite gültigkeit.

 

E 1 da deutschland in der Liste die 1 hat.

 

e 16 bedeutet das die prüfung in luxemburg durchgeführt wurde etc.

 

 

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