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Daniel

Radfahrer und Fahrerflucht

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Eben stand ich an der Ampel und hinter meinem kleinen eine Radfahrerin .

Als ich dann los fuhr um nach rechts abzubiegen musste ich ein paar Meter weiter wieder stehen bleiben

und so viel Glück ich dann eben habe ist die Radfahrerin an mir vorbei und ist gegen meinen rechten Außenspiegel gefahren und dann als nichts gewesen wäre weiter gerade aus.

Ich dann hinterher und so nach 500 Meter habe ich sie dann erst durch schreien zum stehen bekommen.

Bin dann ausgestiegen und habe gefragt warum sie denn nicht angehalten hat .

Und jetzt das beste „Ich habe mich doch entschuldigt und da ist schon nichts kaputt“

Wie ich ihr dann klar gemacht habe das ich mit ihrem verhalten nicht ganz einverstanden bin meinet sie ich solle doch kontrollieren ob alles in Ordnung ist .Ich also zum Wagen schnell denn Spiegel wieder rangeklappt und habe nichts gesehen in der Hektik!

Wollte dann ihre Adresse aber sie meinte nur „Was wollen sie von mir lassen sie mich in ruhe regen sie sich doch nicht so auf“ Denn ich sagte zu ihr das was sie da eben gemacht haben ist Fahrerfluch und ob sie einen Führerschein hat und ihr verhalten gut finde!

Und wie ich mich mit ihr Streite steigt sie auf ihr Fahrrad und ist in der Menschenmenge verschwunden und ich stehe blöd da .

Habe mir meinen kleine dann im Parkhaus noch mal in ruhe angesehen und unter dem Spiegel einen schönen großen Kratzer gefunden !

Was meint ihr was kann man und sollte man in einer solchen Situation machen .

Hätte sie ja schlecht am Arm packen können und sie bis die Polizei kommt festhalten können dann hätte ich mich ja selbst Strafbar gemacht.

Also wer kennt sich mit so was aus und kann uns allen mal ein paar Tipps für die Zukunft geben ??!!

Gruß

Daniel

 

 


 

 

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Hallo Daniel,

Du hättest die Frau festhalten dürfen, da sie sich der Fahrerflucht strafbar gemacht hat. Und da es sich um eine Straftat gehandelt hat, hast Du das bürgerliche Recht (und eigentlich sogar die Pflicht) den Täter, bzw. die Täterin, bis zum Eintreffen der Polizei sogar mit körperlicher Gewalt festhalten können. Es wäre Dir nichts passiert und niemand hätte Dich der Freiheitsberaubung oder ähnlichem haftbar machen können. Frag mich aber nun bitte nicht nach dem §. Das Studium ist doch schon eine ganz schöne Zeit her!

Grüße aus MUC

CK one


Take care of you!

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Den Arm durchs Beifahrerfenster,

Scheibe hoch,

und langsam zur Polizei fahren.

Ciao vom Hans

PS: bitte den Beitrag nicht so ernst nehmen,

das hat tatsaechlich mal jemand gemacht, und

hinterher selbst 'ne satte Anzeige erhalten.


frogpole.gif

CU Hans unterwegs mit CDI BayGray/Silber (Einhorn)

www.frosch-online.de

schnurr@gmx.de

"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten"

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